Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem Inflationsausgleich – ein stetig steigender Beitrag sichert eine steigende Rentenleistung. Demnach steigt auch die Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dennoch sollte man mit einem Experten durchrechnen lassen, ob sich die Beitragsdynamik für den Einzelfall auch wirklich lohnt.
Aufgrund der Inflation ist es für Versicherungsnehmer wünschenswert, wenn die Rente aus einer BU-Versicherung über die Jahre steigen würde. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Kunde überdurchschnittlich lang berufsunfähig wird – für 20, 30 oder gar 40 Jahre zum Beispiel. Bei einer solchen Dauer würde eine gleichbleibende Rente inflationsbedingt stark an Wert verlieren. Was also tun?
Denn in der Regel sehen die Verträge keine steigende Rente mit Inflationsausgleich vor, sondern garantieren nur eine feste, „statische“ monatliche Rentenleistung. Über einen Zusatzbaustein – die Beitragsdynamik – kann jedoch eine steigende Rente trotzdem vereinbart werden. Hier gilt es, Kosten und Nutzen genau abzuwägen.
Zunächst: Bei der Beitragsdynamik wird ein Prozentsatz vereinbart, um den jährlich der Beitrag steigt – gängig sind zwei, drei oder fünf Prozent. Im Gegenzug steigt auch die Rente. Der Vorteil einer solchen Lösung: Die garantierte Versicherungsleistung wächst über die Zeit ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsnehmer sichert sich also ein zunehmendes Leistungsplus und einen Inflationsausgleich.