Seit einiger Zeit warnt das Bundesinstitut für Arnzeimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP). Diese wären mit minderwertigem Silikon gefertigt, welches längerfristig Gesundheitsschäden nach sich ziehen könnte. Das Riskio, dass die Implantate einreißen und damit das schadhafte Silikon in den Körper gelangt, sei hier besonders hoch.

Aktuell hat das Institut diese Warnung noch verschärft. Das verwendete Industriesilikon würde keineswegs den Qualitätsstandards des medizinischen Silikons entsprechen. Wenngleich auch keine Rissbildung vorliegt, so könne der schädliche Stoff dennoch mit der Zeit vermehrt austreten. In fachärztlichen und klinischen Mitteilungen wird dieses Problem mit „Ausschwitzen“ benannt.

Brustimplantat-Patientinnen sollten daher unbedingt prüfen, ob die französischen PIP-Implantate bei ihnen verwendet wurden. Laut BfArM müssten die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden. Wie dringend sich die Entnahme im Einzelfall gestaltet, ist davon abhängig, wie lange die Patientin das Implantat bereits trägt. Vor einer Operation muss dies zunächst zwischen Arzt und Patientin besprochen werden.

Übernimmt der Krankenversicherer die Kosten?

Wenn es dann allerdings – erneut – unters Messer geht, so stellt sich die Frage, wer für die Behandlungskosten aufkommt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben bereits zugesichert, im Falle eines medizinisch notwendigen Eingriffs aufgrund von Brustkrebs die Kosten zu erstatten. Doch auch wenn ein Implantat aus ästhetischen Gründen eingesetzt wurde, können gesetzlich Versicherte auf Kosten der Krankenkasse untersuchen und das Implantat entfernen lassen.

Unternehmen der privaten Krankenversicherer leisten gemeinhin aus Gründen der medizinischen Notwendigkeit Kosten für Operationen. Handelt es sich hingegen um eine kosmetische Behandlung, so besteht keine kann die Kostenübernahme ablehnen. In diesem speziellen Fall sollte direkt beim PKV eine Kostenübernahme geprüft werden. Wer sich grundsätzlich für kosmetische Operationen die Kosten erstatten lassen möchte, sollte sich gut beraten lassen: Der Begriff der medizinischen Notwendigkeit ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich definiert.