Mofa-Fahrer, aufgepasst! Wie jedes Jahr müssen Moped- und Kleinkraftradbesitzer ihr Versicherungskennzeichen austauschen, damit sie den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz nachweisen können. Ab dem 01. März ist das neue Kennzeichen grün statt blau.

 

Das Mofa boomt wieder. Gerade in den Innenstädten, wo Parkplätze rar und die Wege kurz sind, sieht man immer öfter Menschen mit den stylischen Zweirädern fahren. Zudem bahnt sich ein neuer Trend an: In Deutschland werden immer mehr E-Bikes verkauft. Allein für das Jahr 2011 meldete der Industrie-Zweirad-Verband über 310.000 verkaufte Elektrofahrräder bundesweit!

 

Wer ein Leichtkraftrad besitzt, der muss sein Gefährt nicht beim Straßenverkehrsamt melden. Dies gilt für alle Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds undMokicks bis 50 Kubikzentimeter Hubraum, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. Aber da man auch mit einem Zweirad ordentlich Schaden anrichten kann, ist für diese Fahrzeuge gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

Der Besitz einer Haftpflichtversicherung wird durch ein Kennzeichen am Fahrzeug deutlich, das jedes Jahr erneuert werden muss. Der Stichtag für den Kennzeichenwechsel ist auch dieses Jahr wieder der 01. März. Damit keiner schummeln kann und sich ohne Versicherungsschutz auf die Straße begibt, wird die Aktualität des Kennzeichens mit einer wechselnden Farbe gekennzeichnet. Die Schrift ist im Rhythmus von drei Jahren abwechselnd grün, blau oder schwarz auf weißem Hintergrund.

 

Zum Beginn des Monats März müssen dann alle Mopeds mit einem grünen Nummernschild bestückt sein. Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer sich dann mit den alten Nummernschildern auf die Straße wagt, riskiert ein hohes Bußgeld.

 

Die Kombination aus drei Buchstaben in der zweiten Zeile des Schildes gibt darüber Auskunft, welcher Versicherer im Schadensfall haftet. E-Bikes sind übrigens nur dann versicherungspflichtig, wenn das Fahrzeug die maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreitet. Dennoch sollten auch Fahrer mit einem langsameren Rad über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachdenken. Ein Unfall mit solch einem Bike kann den finanziellen Ruin bedeuten, wenn man etwa einen Fußgänger übersieht, dieser stürzt und einen dauerhaften Gesundheitsschaden davonträgt. Schnell machen die finanziellen Forderungen inklusive Reha-Leistungen einen sechsstelligen Betrag aus. Da lautet das Motto: Vorsorgen ist besser als zahlen!