Ein kleiner Gruß zum Valentinstag: Pralinen für die Liebste, ein Herzchen hier, Liebesbeweis da – oder auch schon mal der Heiratsantrag? Insgesamt gaben sich im Jahre 2010 etwa 382 000 Paare das Ja-Wort. Doch trotz aller Liebe: 187 000 Ehen gingen demgegenüber auseinander.

Bei dieser hohen Scheidungsquote kommt man nicht umhin, auch einmal sehr unromantisch darüber nachzudenken, welche Absicherungen für das Ehepaar im Scheidungsfall sinnvoll wären. Was leistet dabei beispielsweise ein Ehevertrag?

Theoretisch sind solche Verträge dann anzuwenden, wenn man gesetzliche Folgen der Eheschließung ausschließen oder verändern will. Solche Folgen des Ehebundes äußern sich im Falle der Scheidung nach deutschem Recht sehr materiell: Damit keiner der Ehepartner finanziell benachteiligt wird, tritt der „Güterstand der Zugewinnergemeinschaft“ ein. Das bedeutet, das Vermögen der Ehepartner wird bei einer Scheidung ausgeglichen.

Ehevertrag bewahrt (finanzielle) Unabhängigkeit

Aus unterschiedlichen Gründen kann man genau so einen Vermögensausgleich ablehnen: Ein „besser betuchter“ Ehegatte kann etwa sichergehen wollen, dass der weniger wohlhabende Partner nur heiratet, um im Scheidungsfall zu profitieren. Doch ist der Vermögensausgleich oft auch dann nicht zweckgemäß, wenn beide Ehegatten finanziell selbständig sind.

Durch die Ehe wollen die Partner möglicherweise ihre finanzielle Unabhängigkeit nicht gefährden und daher auch im Trennungsfall ohne finanzielle Forderungen auseinandergehen. In diesen Fällen ist vertraglich eine „Gütertrennung“ zu vereinbaren: Dann bleibt jeder Partner der Verwalter des eigenen Vermögens, was auch Besitzgüter einschließt, die während der Ehe selbständig erworben wurden. Im Falle einer Scheidung muss dann nur das sogenannte „gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen“ (z.B. Hausrat, Wohnung, gemeinsames Auto) sowie das gemeinsame Sparbuch aufgeteilt werden.

Ähnlich verhält es sich mit der gesetzlichen Regelung des Ehegattenunterhaltes: Beide Partner erwerben mit der Eheschließung einen Unterhaltsanspruch an den anderen – dies gilt auch nach der Scheidung. Dieser Anspruch kann vertraglich für die Zeit nach der Trennung ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt werden. Gerade wenn beide Partner selbst genügend Einkommen besitzen, bietet sich eine solche Regelung an.

Es kann also aus praktischer Sicht angebracht sein, sich über einen Ehevertrag informieren, um vorab jenen unangenehmen Konflikten vorzubeugen, die im Falle einer Scheidung auftreten könnten. Ob ein Ehevertrag nun ein Zugeständnis an die Harmonie des Zusammenlebens ist oder Respekt gegenüber der Autonomie beider Partner bedeutet, bleibt dabei natürlich eine persönliche Entscheidung.