Mit einer Selbstbeteiligung können Sparfüchse bei vielen Versicherungen sparen. So haben Verbraucher die Chance bei Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, privater Krankenversicherung und Co. oft deutlich am monatlichen Beitrag zu schrauben.

 

Pünktlich zum Jahresbeginn zahlen viele Deutsche mit einem Schlag alle ihre Versicherungen. Mit der jährlichen Zahlungsweise sparen Versicherte so ein paar Prozent der Versicherungsprämie. Doch am Beitrag für Versicherungen können Verbraucher auch mit einer anderen Option sparen: Mit einem Selbstbehalt oder einer Selbstbeteiligung.

 

Die Idee hinter einer Selbstbeteiligung ist ganz einfach. Der Kunde trägt den Schaden bis zur vereinbarten Summe der Selbstbeteiligung. Dadurch sinkt der monatliche Beitrag. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer ist der Beitrag. Tritt also in einem Jahr kein Schaden ein, spart der Versicherte viel Geld. Dadurch können sich Versicherte oft eine bessere Absicherung zu einem vernünftigen Preis leisten.

 

Den meisten Deutschen ist der Begriff der Selbstbeteiligung aus der Kfz-Versicherung bekannt. Speziell in der Voll- und Teilkaskoversicherung wird diese oft genutzt um den Beitrag zu senken. Dabei hat der Versicherte die Möglichkeit über verschieden hohe Selbstbeteiligungskombinationen die Versicherungsprämie erheblich zu reduzieren.

 

Mit Selbstbeteiligung 30 Prozent in der Kaskoversicherung sparen

 

Treten nun kleinere Schadenfälle auf, die unterhalb der Selbstbeteiligung liegen, muss der Versicherte die Rechnungen aus eigener Tasche zahlen. Doch auch das kann sich durchaus lohnen. Denn bei kleineren Schäden kann die Beitragsersparnis deutlich höher sein, als der bezahlte Schaden. Mittels Selbstbeteiligung sind Beitragsersparnisse von 30 Prozent keine Seltenheit. Das entspricht oft einigen hundert Euro. Eine Befragung des Vergleichsportals toptarif.de ergab, dass 99 Prozent der Vollkasko- und 87 Prozent der Teilkasko-Verträge eine Selbstbeteiligung besitzen.

 

Doch nicht nur in der Kfz-Versicherung spielt der Selbstbehalt eine Rolle. Auch in der privaten Krankenversicherung können mittels Selbstbehalt große Summen gespart werden. Dies ist zum Beispiel beim Selbstbehalt für Medikamente oder bei ambulanten Behandlungen möglich. Die Versicherten Zahlen dann bis zur Höhe des Selbstbehalts die Medikamente, bzw. die ambulanten Behandlungen aus eigener Tasche, bis die Versicherung in Anspruch genommen wird.

 

Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit

 

Viele privat Versicherte sammeln die Belege für die vereinbarte Selbstbehaltsparte prinzipiell bis Jahresende, um diese anschließend zusammenzurechnen und abzuwägen, ob es sich eher lohnt die Belege bei der Krankenversicherung abzurechnen. Denn hier kommt eine weitere Option für Sparfüchse ins Spiel. Mit der Beitragsrückerstattung gewähren private Krankenversicherungen ihren Versicherten ohne Schaden eine Prämie. Diese liegt je nach Versicherung bei einem oder teilweise mehreren Monatsbeiträgen und kann bei mehreren Jahren in Schadenfreiheit in Folge sogar noch steigen.

 

Diese Optionen können sich vor allem für junge und gesunde Versicherte lohnen. Denn so lassen sich die monatlichen Beiträge teilweise deutlich absenken. Weniger zu empfehlen sind die Optionen Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung für chronisch Kranke oder Familien. Auch Angestellte sollten sich genau überlegen, ob sie die Selbstbeteiligung nutzen wollen. Denn vom reduzierten Beitrag profitiert auch der Arbeitgeber. Da beide Seiten hier 50 Prozent des Beitrages übernehmen, ist es eher vernünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz zu setzen und weniger auf das Geld zu schauen.

 

40 Prozent Ersparnis in der Privathaftpflichtversicherung

 

Selbstbeteiligungen spielen auch in der Privathaftpflichtversicherung eine Rolle. So können Familien bereits bei einer Selbstbeteiligung von 125 Euro über 40 Prozent am Beitrag einsparen. Dennoch bleiben die teuren Schäden abgesichert.

 

Auch für Policen in der Rechtsschutzversicherung gibt es die Option der Selbstbeteiligung. Auch hier sind Beitragsersparnisse von 30 Prozent möglich. Zudem bieten einige Versicherungen eine fallende Selbstbeteiligung an. Hier sinkt der Selbstbehalt je schadensfreiem Jahr. Diese steigt wieder auf die volle Selbstbeteiligungssumme sobald die Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen wird.