Wir sind es gewohnt, all unsere Entscheidung selbst zu treffen. Doch kann es Situationen geben, in denen wir dazu nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind. Für den Fall, nicht länger Herr der eigenen geistigen Fähigkeiten zu sein, lässt sich mit Verfügungen und Vollmachten allerdings sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann noch umgesetzt wird.

Gerade über sogenannte „lebenserhaltene Maßnahmen“ möchten viele vorab eindeutig ihren Willen äußern. Ärztlichen Behandlungsmaßnahmen muss grundsätzlich der Patient zustimmen. Ist dies aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich, können Volljährige zukünftige Entscheidungen mithilfe einer Patientenverfügung vorab festlegen. Die Patientenverfügung ist ein zivilrechtlich anerkanntes Dokument, in welchem vorsorglich der eigene Wille schriftlich festgehalten wird.

Die Patientenverfügung findet Anwendung, sobald deren Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, über eine Behandlungsmaßnahme zu entscheiden. Sie sichert, dass nicht die Angehörigen oder gar Fremde die Risiken bzw. Heilungschancen einer ärztlichen Behandlung bewerten müssen.

Betreuungsmaßnahmen wie Beatmung, künstliche Ernährung und Grenzen der Behandlung können in dem Dokument geregelt werden. Arzt, Pflegepersonal oder Betreuern gilt die Verfügung dann als Entscheidungshilfe. Man kann sich schriftlich mit entsprechenden medizinischen Verfahren einverstanden erklären, diese eingrenzen oder einige völlig ablehnen.

Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung schriftlich vorliegt. Sie ist ein rechtlich bindendes Dokument, es sei denn, in ihr wird gegen geltendes Recht verfügt. Dies könnte beispielsweise in der Aufforderung zur Sterbehilfe der Fall sein. Eine Patientenverfügung sollte konkrete Formulierungen enthalten: Es sollte unmissverständlich aufgeführt sein, welche Umstände eintreten müssen, damit die Verfügung wirksam ist. Weichen die Bedingungen nämlich ab, ist die Patientenverfügung nicht unbedingt verbindlich. Hilfe zur Formulierung kann ein fachärztliches Gespräch bieten. Ratsam ist es zudem, die Unterschrift regelmäßig zu erneuern, um die Aktualität der Verfügung zu sichern.

Im Übrigen ist das Abfassen einer Patientenverfügung keinesfalls gesetzlich verpflichtend. Die Vorlage einer solchen ist freiwillig, sie darf jedoch nicht etwa eine Bedingung für den Abschluss von Versicherungsverträgen sein.