Ab 16. April gilt in Deutschland eine einheitliche Telefonnummer für Bereitschaftsärzte.

Wer außerhalb der Sprechzeiten unter akuten Beschwerden – z.B. nächtlichen Fieberschüben, Magenkrämpfen oder Zahnschmerzen litt, musste bisher in der Tageszeitung oder im Internet nach der gültigen Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst suchen. Und schnell findet man sich im Wirrwarr der Internetangebote wieder. Nach Angaben der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ gibt es derzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Teilweise würden diese Nummern auch täglich wechseln.

Die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ (KBV) will diesen Zustand nun beenden. Gestern stellte deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler eine neue Rufnummer in Berlin vor: „In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die 116 117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden“.

KBV und die 17 deutschen Kassenvereinigungen hatten 2009 bei der Europäischen Union die europaweite Reservierung der Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst beantragt. Die Nummer ist kostenfrei und ohne Vorwahl. Ältere Nummern der regionalen Bereitschaftsdienste sollen ihre Gültigkeit behalten.

Wolfgang Zöller (CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, lobte die Einführung der einheitlichen Nummer: „Mit der 116 117 wird es für die Bürger wesentlich einfacher, ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben. Damit verbessert sich für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der KVen nutzen, der Service.“ Niedergelassene Ärzte und die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ organisieren gemeinsam den Bereitschaftsdienst.

Wer in dringenden medizinischen Fällen ambulante ärztliche Behandlung benötigt und sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, soll sich an die neue Notrufnummer wenden. In lebensbedrohlichen Fällen – z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmacht – gilt jedoch nach wie vor die alte Notrufnummer 112.