Experten sind geteilter Meinung: Ist eine Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung für Kinder sinnvoller? Beide Policen werden als empfehlenswert angesehen, doch die Grundsatzentscheidung misst sich auch daran, welche Ursachen hauptsächlich für Behinderungen verantwortlich sind. Tatsächlich führt bei Kindern weitaus häufiger eine Krankheit zu einer Beeinträchtigung als ein Unfall.

Unfallversicherungen haften im allgemeinen nur, wenn ein Schaden auch tatsächlich durch einen Unfall verursacht worden ist. Doch lediglich 0,45% aller Behinderungen im Kindesalter ging ein Unfall voraus. Im Gegensatz dazu spielt der Auslöser einer Behinderung bei der Invaliditätsversicherung keine Rolle: der Versicherer zahlt in der Regel ab einer Invalidität von 50%, ganz gleich, wie diese zustande kam. Deshalb vertritt die Stiftung Warentest die These, dass Eltern für ihre Kinder bevorzugt eine Invaliditätsversicherung abschließen sollten.

Verträge oft nicht transparent genug

Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass viele Faktoren, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung bei Kindern führen können, in den Kinderversicherungen ausgeschlossen werden. Hier gilt es, die Verträge genau zu studieren. Je weniger Ausschlüsse eine Police enthält und je transparenter sie formuliert ist, desto besseren Schutz bietet sie.

Nicht versichert sind in vielen Verträgen beispielsweise psychische Erkrankungen wie Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, obwohl diese zu den häufigsten Beeinträchtigungen im Kindes- und Jugendalter zählen. Führt dann eine Krankheit wie Autismus oder eine Essstörung zur Invalidität, zahlt die Versicherung nicht. Zudem lässt sich nur bei wenigen Anbietern ein Kind vor der Vollendung des ersten Lebensjahres versichern. Hier empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen, denn die besten Verträge gewähren bereits Schutz ab der 06. Lebenswoche.

Es gilt gleichsam der Grundsatz: Ein Kind sollte so früh wie möglich versichert werden. Denn beim Ausschluss von Vorerkrankungen gehen einige Anbieter rigoros vor und streichen sie aus dem Vertrag. Führt die Vorerkrankung dann zur Invalidität, muss der Versicherer keine Leistung erbringen.

Sinnvolle Versicherung trotz staatlicher Unterstützung bei Invalidität

Kindern greift der Staat im Falle der Invalidität stärker unter die Arme als Erwachsenen. Staatliche Hilfe gibt es beispielsweise durch längere Kindergeldzahlungen. Auch die Krankenkassen finanzieren Extraleistungen wie Sprachtherapien oder heilpädagogische Kuren. Doch diese Zahlungen sind von Kürzungen bedroht oder decken nur einen Teil steigender Bedarfskosten. So zahlen die Pflegekassen für den behindertengerechten Wohnungsumbau nur einen Maximalbetrag von 2557 Euro, obwohl bereits der Einbau eines Treppenliftes für Rollstuhlfahrer bis zu 20.000 Euro verschlingen kann.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist deshalb in jedem Fall ein sinnvoller Schutz und wird auch vom Verbraucherverband „Bund der Versicherten“ (BDV) empfohlen. Ein guter Versicherungsfachmann kann helfen, die Stolpersteine in den oft undurchsichtigen Verträgen aus dem Weg zu räumen.