Auch auf Reisen sind viele Menschen auf ihre Medizin angewiesen. Wer seine Reiseapotheke zusammenstellt, muss jedoch einiges beachten. In manchen Ländern sind bestimmte Medikamente verboten. Mitunter kann sogar die Wirksamkeit der Medizin leiden, wenn man sich in ferne Gefilde begibt.

In Deutschland gibt das Centrum für Reisemedizin (CRM) regelmäßig Hinweise für den richtigen Umgang mit Medikamenten beim Auslandsaufenthalt. Und tatsächlich kann der Tourist hier einiges falsch machen. Beachten sollte man etwa die unterschiedlichen Temperatureinwirkungen: Bei zu heißer oder kalter Lagerung verliert beispielsweise Insulin seine Wirkung. Ebenfalls sind Zäpfchen zur Schmerz- und Fieberlinderung bei Hitze nicht empfehlenswert, da sie aufweichen können. Schon eher empfehlen sich Tropfen oder Säfte zur Mitnahme in warme Länder, da sie Temperaturschwankungen besser verkraften.

Achtung: In manchen Ländern sind Medikamente verboten!

Doch Urlauber sollten nicht nur das Klima bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke im Blick haben. In manchen Ländern sind bestimmte Medikamente verboten. In arabischen Staaten können speziell Substanzen für Ärger sorgen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, etwa morphinhaltige Schmerzmittel. Eine ärztliche Bescheinigung hilft in den meisten Fällen. Allerdings muss mit einer Beschlagnahmung der Medizin gerechnet werden.

Auch in nichtarabischen Ländern sind derartige Bestimmungen zu beachten. Genaue Informationen gibt es hierzu in der jeweiligen Botschaft des Urlaubslandes oder beim Reiseanbieter.

Strenge Richtlinien für Handgepäck im Flugverkehr

Für Reisende mit dem Flugzeug sind die sogenannten „EU-Richtlinien zur Mitnahme von Handgepäck in die Flugzeugkabine“ verpflichtend. Diese Einschränkungen gelten für alle Flüge, die von Flughäfen der EU und der Schweiz starten, ganz gleich mit welchem Reiseziel. Dabei dürfen Behältnisse mit Flüssigkeiten maximal eine Höchstfüllmenge von 100 ml fassen. Die Behälter müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden.

Medikamente und Spezialnahrung, die der Reisende während des Fluges benötigt, können auch außerhalb des Plastikbeutels aufbewahrt werden. Sie sind allerdings bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuzeigen. Für USA- und Großbritannien-Flüge gelten weitere Sonderregelungen. Hier ist zum Beispiel eine Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich nicht erlaubt. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen erhalten Touristen telefonisch beim Flughafen oder bei der Fluggesellschaft.

Organisation ist alles!

Chronisch Kranke müssen oft zu bestimmten Zeiten ihre Medikamente einnehmen. Auf Reisen können zusätzliche Probleme entstehen, etwa wenn das Gepäckstück mit der benötigten Medizin verloren geht oder zu spät im Hotel eintrifft. Deshalb empfiehlt es sich, die doppelte Menge an Medizin mitzuführen und diese auf das Handgepäck zu verteilen.

Aufpassen sollte man beim Erwerb von Arzneimitteln am Urlaubsort. Gefälschte Produkte sind etwa in afrikanischen und asiatischen Ländern keine Seltenheit. Die Medizin enthält entweder nur geringe Mengen des gewünschten Wirkstoffes oder ist ein Placebo. Wer dennoch darauf angewiesen ist, Tabletten im Ausland zu kaufen, sollte die Packungsbeilage des Medikaments immer aufbewahren. Nur so lassen sich Wirkstoff, Dosierung und Markenname rekonstruieren.

Falsche Arzneimittel erkennen Touristen an fehlgedruckten Verpackungen, ungewohntem Geruch bzw. Geschmack sowie brüchiger Tablettenkonsistenz. Schon bei dem kleinsten Anzeichen, dass etwas mit der Medizin nicht stimmt, sollte auf einen Kauf verzichtet werden. Unter Umständen kann die Medizin sogar schädliche oder giftige Stoffe enthalten.

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Eine gute Reiseapotheke ist nicht die einzige Voraussetzung für einen sorgenlosen Urlaubsaufenthalt. Im Krankheitsfall können die Kosten enorm hoch sein, so dass sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung lohnt. Sie zahlt etwa, wenn der Reisende aufgrund eines Unfalls mit dem Hubschrauber nach Hause geflogen werden muss. Oder wenn vor Ort eine schwere Operation erforderlich ist.

Das CRM weist jedoch darauf hin, dass nicht jeder Privatanbieter die gewünschte Leistung im Notfall bietet. Hier empfiehlt es sich, das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu lesen. Ein Versicherungsexperte kann wertvolle Tipps für den richtigen Auslandsschutz bieten. Länderspezifische Merkblätter für Auslands-Policen stellt die „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland“ (DVKA) zur Verfügung.