Wer sich beim Wertpapierkauf von einem Finanzvermittler beraten lässt, der hat seit dem 01. Juli das Recht, mit einem Produktinformationsblatt über die Anlage informiert zu werden. Das Verbraucherschutzministerium verspricht sich davon Fortschritte beim Verbraucherschutz

Obwohl die Banken gerne mit ihrer Kundenfreundlichkeit werben und sich mit Testsiegerzertifikaten schmücken, sieht die Realität oft anders aus. Vor allem nach der Finanzkrise klagten tausende Kunden, dass sie falsch beraten worden seien und ihnen riskante Geldanlagen mit hohen Verlusten vermittelt wurden. Eine Studie der „Stiftung Warentest“ bestätigte im Sommer 2010, dass die Beratungspraxis nach wie vor Wünsche offen lässt: Von 21 untersuchten Bankinstituten bekam kein einziges die Note „sehr gut“ verliehen, hingegen wurden 16 Geldhäuser mit „ausreichend“ bewertet.

Doch seit dem 01. Juli garantiert ein gesetzlich verpflichtendes „Produktinformationsblatt“, dass Kunden genauer über eine Geldanlage informiert werden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner erklärte hierzu letzte Woche in Berlin: „Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt. Die neuen Beipackzettel werden im Bankensektor zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs.“ Um eine Vergleichbarkeit der Geldanlagen zu gewährleisten, will Ilse Aigner alle Institute in Deutschland zu einem einheitlichen Standard verpflichten. Doch wie müssen diese Produktinformationsblätter gestaltet sein, um wirklich einen Beitrag für einen besseren Verbraucherschutz leisten zu können?

Kurz, leicht verständlich und werbefrei

Für das Produktinformationsblatt gibt es gesetzlich genau festgelegte Vorgaben. So darf es nicht mehr als zwei DIN A4 – Seiten umfassen, jedoch sind bei komplexen Geldanlagen wie Derivaten oder Termingeschäften auch drei Seiten erlaubt. Zudem muss das PIB kurz, leicht verständlich und werbefrei sein. Folgende Angaben sind hierbei laut Gesetz verpflichtend:

  • die Art des Anlageprodukts
  • seine Funktionsweise
  • die damit verbundenen Risiken
  • die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
  • die mit der Anlage verbundenen Kosten

Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher stellen. Zudem besteht eine weitere Gesetzesinitiative, um künftig auch für andere Vermögensanlagen wie beispielsweise geschlossene Fonds Produktinformationsblätter einzuführen.

Es bleibt jedoch anzumerken: die Produktinformationsblätter sind kein Allheilmittel gegen Falschberatungen. Es gilt für Verbraucher nach wie vor, sich über eine Geldanlage genauestens zu informieren. Und das Geld nicht in Wertpapiere zu investieren, deren Funktionsweise man nicht versteht.