In der letzten Woche war bekannt geworden, dass zehntausende Rentner über Jahre hinweg zu wenig Altersbezüge erhielten. Nicht einmal die Betroffenen selbst hatten dies gemerkt. Ein Verbraucherportal rät nun, die zugeschickten Rentenbescheide regelmäßig zu überprüfen.
Wenn von der wohlverdienten Rente etwas verloren geht, weil die Ämter schlampen, dann ist das sehr ärgerlich. Viele Ruheständler mussten jedoch in den letzten Jahren Einbußen in Kauf nehmen, weil der „Rentenversicherung Bund“ sichverrechnet hatte.
Wie aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes hervorgeht, hat die Rentenversicherung Bund 2011 rund 26.000 Rentenbescheide überprüft. In mehr als jedem dritten Fall musste die Renten-Behörde nachzahlen, insgesamt rund 20 Millionen Euro. Zumeist betraf dies Rentner mit Hinterbliebenenrente, denen Kindererziehungszeiten nicht richtig angerechnet wurden. In rund 148.000 Fällen unterliefen den Behörden zudem Fehler bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten.
Ist der Rentenbescheid ohne Fehler?
Dabei kann jeder selbst etwas tun, damit die Rente im Alter stimmt. Viele Erwerbstätige heften ihre Rentenbescheide einfach ab, ohne diese vorher noch einmal zu lesen. Das ist gefährlich, denn die Sachverhalte für die Rentenberechnung werden elektronisch aus einer Vielzahl von Quellen „eingesammelt“ – durch Meldungen der Arbeitgeber, der Krankenkassen, Rehaträger und Agenturen für Arbeit. Schnell kommt es da zu Fehlern. Hier gilt es vorzubeugen! Gerade wer öfters seinen Job wechselt oder längere Zeit krank gewesen ist, sollte unbedingt die Rentenbescheide auf Richtigkeit überprüfen.
Folgende Fehlerquellen sind bei einer Überprüfung der Rentenbescheide besonders zu beachten:
– Versicherungsverlauf: Stimmen die eigenen Unterlagen über Arbeitsverhältnisse (Versicherungsscheine und Zeugnisse) mit den Daten auf dem Rentenbescheid überein? Wenn im Versicherungsverlauf Lücken auftreten, könnte ein früherer Arbeitgeber schlichtweg vergessen worden sein – die fehlenden Zeiten fehlen dann auch bei der Berechnung der Rente.
– Arbeitsverdienste: Wurde das Einkommen aus den Arbeitsverhältnissen richtig übernommen? Es ist keine Seltenheit, dass aufgrund von Zahlendrehern ein geringeres Einkommen berechnet wird, etwa 48.000 Euro statt 84.000 Euro. Ein solcher schlichter Zahlendreher kann die Höhe der Rente wesentlich beeinträchtigen. Deshalb prüfen, ob der Verdienst richtig angezeigt wird!
– Fehlzeiten: Wer längere Zeit arbeitslos war, eine Umschulung oder ein Studium absolvierte oder Kinder erzog, der sollte überprüfen, ob ihm für diese Zeiten Rentenpunkte gutgeschrieben wurden. Unter anderem müssen Referendariate in ein Kontenklärungsverfahren eingetragen werden, da sie der Rentenversicherungsträger nicht automatisch anerkennt.
Einspruchsfristen beachten!
Wer Fehler oder Merkwürdigkeiten bei seinem Rentenbescheid entdeckt, der kann innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen einlegen. Dieser Widerspruch muss allerdings schriftlich erfolgen, denn ein mündlicher Einspruch – etwa per Telefon – ist rechtlich nicht bindend. Nach der Ablehnung eines Einspruchs bleibt wiederum ein Monat Zeit, um gegen den Bescheid vor einem Sozialgericht zu klagen. Gerichtskosten fallen hierbei für den Klagenden in der Regel nicht an, sofern er keinen eigenen Anwalt beauftragt.
Doch auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, sollten sich Betroffene nicht entmutigen lassen. Sie können einen Überprüfungsantrag stellen (nach § 44, Abs. 4 SGB 10). Nachzahlungen sind dann innerhalb von vier Jahren geltend zu machen. Nach dieser Frist besteht immerhin noch die Möglichkeit, die Rentenbehörde wegen einer Amtspflichtverletzung zu belangen.
Die lokalen Versicherungsämter bieten bei Fragen und Problemen eine kostenlose Beratung an, doch auch die Dienste eines Rentenberaters oder Rechtsanwalts sind je nach Fall zu empfehlen. Inwiefern derartige Streitigkeiten durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert werden können, darüber informiert ein Beratungsgespräch beim Versicherungsvermittler.