Ein Roadtrip ins europäische Ausland ist für viele eine einfache und spontane Urlaubsidee. Damit man dabei sicher fährt, sollte man vor der Routenplanung den ein oder anderen landestypischen Straßenverkehrshinweis beachten.

Im Großen und Ganzen ähneln sich die Verkehrsordnungen auf den Straßen der EU, doch weichen einzelne Verordnungen von den deutschen Bestimmungen ab. Gerade beim Tempolimit oder bei den Promillegrenzen sollte man auf die Unterschiede achten.

Im Allgemeinen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert. Hierbei variiert diese allerdings – wie in Deutschland – auch nach dem Fahrzeugtyp. In Portugal gibt es sogar eine Beschränkung der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Dauer des Führerscheinbesitzes: Autofahrer, die noch kein ganzes Jahr eine Fahrerlaubnis besitzen, dürfen auf der Autobahn nur 90 km/h fahren. Entsprechende Plaketten müssen sichtbar am Fahrzeugheck angebracht werden.

Auch die Vorfahrtsregeln können abweichen: Zwar haben in Portugal von rechts kommende Fahrzeuge wie auch in Deutschland Vorfahrt – motorisierte Fahrzeuge aber immer vor Radfahrern und Fuhrwerken. Ebenso in Deutschland inzwischen abgeschafft, dafür aber in Schweden noch gang und gäbe: Straßenbahnen haben immer Vorfahrt!

Aktuell Informieren

Gerade bei den Bestimmungen rund um die Tageslicht-Pflicht sollte man sich vor seiner Reise informieren. Sie gilt inzwischen in 21 europäischen Ländern, so etwa Dänemark, Schweden, Island – aber auch Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Polen und der Slowakei. In Frankreich und der Schweiz – ebenso wie in Deutschland – wird es lediglich empfohlen, tagsüber das Licht einzuschalten. Sie ist auch abhängig davon, ob man sich inner- oder außerorts bewegt: In Italien etwa gilt die Tageslichtpflicht für Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortes.

Hilfe im Schadensfall

Verkehrsregeln sind dazu da, Unfällen vorzubeugen – leider klappt das nicht immer. Im Falle des Falles sollte man sein Kraftfahrzeug richtig versichert wissen. Dabei ist im Hinblick auf die Haftpflicht darauf zu achten, wo deren Geltungsbereich aufhört: viele Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten nur innerhalb der europäischen Union. Da ist es angebracht, die eigenen Versicherungsunterlagen zu überprüfen.

Dokumentiert werden muss ein Unfall im „europäischen Unfallbericht“. Entsprechende Unterlagen kann man bei seinem Versicherer erhalten. Hilfreich ist auch die Mitgliedschaft in Automobilclubs, die im europäischen Netzwerk mit anderen Pannendiensten zusammenarbeiten und Hilfe garantieren.