„O’zapft is!“ Mit nur zwei Schlägen stach der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude am Sonnabend um Punkt zwölf Uhr das erste Fass Wiesn-Bier an und eröffnete das 178. Oktoberfest. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn doch mal ein Madl oder ein fescher Bua von der Bierbank kippt?

Am ersten Wiesn-Wochenende wurden laut Tourismusamt der Stadt München mehr als 900.000 Maß Bier getrunken. Die Polizei vermeldete bisher einen normalen Verlauf. Wie immer gab es erste Maßkrugschlägereien und einige Taschendiebe wurden bereits festgenommen. Aber für die Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) verlief alles bisher eher „normal“ – dass einer mal a bisserl über die Strenge schlägt, ist bei so einem großen Volksfest eben eingeplant. So wurde am Samstag rund 870 Patienten geholfen. 74 davon mussten wegen Alkoholvergiftung behandelt werden.

Trotz aller Geselligkeit gibt es jedes Jahr auch viele Verletzte. Meist entstehen diese durch alkoholbedingte Stürze oder Handgreiflichkeiten. Für die Absicherung der eigenen Gesundheit empfiehlt sich hier eine private Unfallversicherung. Wenn durch fahrlässiges Handeln andere Gäste zu Schaden kommen, kann es oft teuer werden. Dann hilft nur eine private Haftpflicht. Sie haftet bei Personen- und Sachschäden.

Vollrausch gefährdet Versicherungsschutz

Aber Vorsicht! Hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist es ratsam, beim Trinken Maß zu halten. So beinhalten viele Versicherungsverträge eine Alkoholklausel. Dann ist der Alkoholgenuss bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt (häufig 1,5 Promille) – wer aber mehr Alkohol im Blut hat, geht im Schadensfall leer aus. Eine Unfallversicherung kann die Auszahlung einer Rente ebenfalls ganz verweigern, wenn der Versicherte im Vollrausch verunglückte. So entschied zum Beispiel das Kammergericht Berlin gegen einen Versicherten, der im Rausch das Hotelfenster öffnete, hinausstürzte und sich schwere Verletzungen zuzog (Az: 6 W 12/03).

Dass die Festzelte kein rechtsfreie Zone sind, sollte ebenfalls selbstverständlich sein. So urteilte das Amtsgericht München gegen eine Münchnerin, die beim stehenden Schunkeln von der Sitzbank stürzte und dabei einen anderen Besucher erheblich verletzte. Die Beklagte verwies darauf, dass sie von einer unbekannten Person gestossen wurde und dadurch das Gleichgewicht verlor. Die Richter sprachen dem Geschädigten trotz dieser Ausrede 500 Euro Schmerzensgeld zu.

Auch das Fahren unter Alkohol ist eine der häufigsten Straftaten während des Oktoberfests. Denn bei einem Wert ab 1,1 Promille besteht eine Straftat. Im übrigen können auch Kfz-Versicherer die Erstattung des Schadens bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ganz oder teilweise ablehnen. Dazu drohen Punkte in Flensburg, Bußgelder und der Entzug des Führerscheins.