Ab 01. September gelten neue Gesetze in Deutschland. Die Glühbirne hat ausgedient, der Verbraucherschutz für Servicehotlines wird verbessert und jugendliche Straftäter müssen sich auf härtere Strafen einstellen. Was sich alles verändert, zeigt der kleine Überblick

 

Glühlampen haben ausgedient

 

Trotz vielfältiger Proteste müssen Fans zukünftig auf die klassische Glühlampe verzichten – zumindest in Europa. 130 Jahre nach Thomas Edisons Patent dürfen sogenannte Glühfadenlampen nicht mehr in der EU vertrieben werden, lediglich der Verkauf von Lagerbeständen ist noch erlaubt. Begründet wird dies mit dem schlechten Wirkungsgrad der Glühfadenlampe. Damit sind Energiesparlampen europaweit verpflichtend – obwohl Kritiker bemängeln, dass sie mehr giftiges Blei und Quecksilber enthalten. Eine defekte Energiesparlampe sollte immer als Sondermüll entsorgt werden!

 

Verbesserte Behörden-Auskunft

 

Immer wieder kritisieren Verbraucherschützer, dass die Behörden ihre Informationen über Verstöße von Unternehmen nicht transparent an die Bevölkerung weitergeben. Aber ab dem 01. September sollen Verbraucher leichter Auskunft bei den Ämtern erhalten. Ganz gleich, ob es um Hygienemängel bei Gaststätten geht, Schadstoffe in der Kleidung oder im Kinderspielzeug, Lebensmittel oder Tierfutter – dank einer Reform des sogenannten Verbraucherinformationsgesetzes ist es nun leichter, derartige Auskünfte zu erhalten. Erstmals werden auch Informationen über „technische Verbraucherprodukte“ wie Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel herausgegeben.

 

Zudem sind die Behörden fortan verpflichtet, alle Überschreitungen von im Lebensmittel- und Futtergesetz festgeschriebenen Grenzwerten zu veröffentlichen. Auch schwere Verstöße gegen Hygienevorschriften sind nun dem Verbraucher mitzuteilen. Generell soll Unternehmen kein Schutz des Betriebsgeheimnisses mehr gewehrt werden, wenn „das öffentliche Interesse an der Herausgabe einer Information überwiegt“.

 

Verbraucher sollen zudem selbst vereinfacht derartige Auskünfte über einen Hersteller oder ein Produkt einholen können. Für einen Antrag ist zukünftig eine Email oder ein Anruf beim Amt ausreichend. Auch entfällt die Bearbeitungsgebühr von 5 bis 25 Euro, wenn bei Anfragen kein Verwaltungsaufwand über 250 Euro entsteht. Allerdings müssen die Bürger selbst herausfinden, welche Stelle für ihre Anfrage überhaupt zuständig ist. Das können Kreisverwaltungen sein, Gewerbeaufsichtsämter oder Landesämter für Verbraucherschutz.

 

Warteschleifen fortan in den ersten Minuten kostenlos

 

Es ist immer ein Ärgernis, wenn man per Telefon eine Auskunft einholen will, sich dann aber minutenlang in einer Warteschleife befindet. Noch ärgerlicher ist es, wenn das Unternehmen sogar ordentlich Geld für die verlorene Zeit abkassiert. Hier hatte das Verbraucherschutzministerium ein Einsehen mit den Anrufern: Für Telefonkunden müssen Warteschleifen fortan bei Servicenummern wie 0180 oder 0900 in den ersten zwei Minuten kostenlos sein. Ab dem 01. März 2013 dürfen derartige Services dann nur noch bei Gratisnummern oder gängigen Ortsvorwahlen geschaltet werden.

 

 

Verschärfung des Jugendstrafrechts

 

Wenn Jugendliche straffällig werden, müssen sie zukünftig mit einem härteren Durchgreifen der Jugendrichter rechnen. Mit dem sogenannten „Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ wird unter anderem das Höchstmaß für schwere Verbrechen wie Mord heraufgesetzt. Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren erhalten nun eine Höchststrafe von 15 Jahren, wenn ihnen eine besondere Schwere der Tat nachgewiesen werden kann. Bisher mussten sie höchstens 10 Jahre Gefängnis befürchten.

 

Zusätzlich haben die Richter nun die Möglichkeit, einen „Warnschussarrest“ zu verhängen. Werden Jugendliche zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt, so müssen sie dennoch bis zu vier Wochen Jugendarrest befürchten. In dieser Zeit werden die Straftäter sozialpsychologisch betreut und bekommen die Konsequenzen ihres Handelns aufgezeigt.