Erstmals seit 2003 werden die Zuverdienstmöglichkeiten für Minijobber angehoben. Momentan liegt die Grenze noch bei 400 Euro, doch ab Januar 2013 dürfen geringfügig Beschäftigte 50 Euro mehr verdienen. Bei den sogenannten Midi-Jobs steigt die Grenze von 800 auf 850 Euro. Davon betroffen sind 7,3 Millionen Deutsche, die derzeit geringfügig beschäftigt sind.

 

Wer einen Minijob hat, der arbeitet nicht immer freiwillig für wenig Geld. Für viele Studenten, Rentner oder Alleinerziehende mit Kleinkind ist so eine Tätigkeit oft die einzige Chance, sich etwas dazuzuverdienen. Insofern ist es eine gute Nachricht, dass der Bundesrat am Freitag einerErhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte zugestimmt hat. Sie steigt zum 01. Januar von bisher 400 Euro auf künftig 450 Euro pro Monat. Auch der Grenzwert für sogenannte Midijobs steigt auf 850 Euro.

 

Zugleich wird für Geringverdiener eine Rentenversicherungspflicht als „Opting-out-Modell“ eingeführt. Das heißt: Wer weiterhin wie bisher rentenversicherungsfrei arbeiten will, muss einen extra Antrag stellen. Nur bei ausdrücklichem Widerspruch gegen die Versicherungspflicht müssen keine Sozialabgaben bezahlt werden.

 

Der Vorteil dieser Regelung: Wer als Minijobber riestern will, gehört mit der Reform zukünftig automatisch zum förderberechtigten Personenkreis. Bei Geringverdienern kann ab Januar schon ein jährlicher Eigenbeitrag von 60 Euro bei Riester-Verträgen ausreichen, um die staatliche Zulage zu bekommen. Derzeit beträgt die volle Grundzulage 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind erhalten Eltern eine weitere Zulage von jährlich 185 Euro; für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro.

 

Verunglücken Minijobber bei der Arbeit, so dass eine weitere Erwerbstätigkeit unmöglich wird, haben die Beschäftigten zukünftig Anspruch auf eine niedrige Erwerbsminderungsrente und berufliche Reha-Leistungen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie keine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt haben. Doch nach wie vor ist die soziale Absicherung für Niedriglöhner sehr gering. Ein Beratungsgespräch kann helfen, Vorsorgekonzepte auch für den kleinen Geldbeutel zu ermitteln.