Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Autounfall wegen eines Eichhörnchens nicht zahlen. Denn dieses putzige Tier zählt nicht als Jagdwild. Dies bestätigte das Landgericht (LG) Coburg.

Nachdem einer Autofahrerin im Wald plötzlich ein Tier von der Größe eines Hasen unter die Räder gekommen war, den Wagen ins Schleudern brachte und einen wirtschaftlichen Totalschaden am Fahrzeug verursachte, forderte die Versicherte eine entsprechende Erstattung von ihrer Teilkaskoversicherung.
Diese lehnt aber diese Zahlung ab. Die Begründung, es liege kein Wildunfall vor, muss der Fahrerin wohlmöglich unverständlich gewesen sein.

Eine vom Landgericht Coburg beauftragte DNA-Analyse der am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare brachte Klarheit (Urteil vom 26.06.2010, Az. 23 O 256/08).
Der Hase war ein Eichhörnchen. Ein Unfall mit einem solchen Tier falle allerdings nicht unter den Versicherungsschutz, argumentierte der Versicherer. Die Klägerin hatte das Nachsehen.