Monatsarchive: Februar 2011

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stetig an. Ende 2009 gab es 2,34 Millionen pflegebedürftige Menschen. Das sind 16 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Mit dieser Zahl verbunden ist die Frage nach der Absicherung im Pflegefall und der Pflege durch Pflegedienst und Angehörige.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Pflegebedürftigen selbst von 2007 bis 2009 um rund 91.000 Personen, was 4,1 Prozent entspricht. Außerdem geht aus der im Februar 2011 veröffentlichten „Pflegestatistik 2009“ hervor, dass 1,62 Millionen aller Pflegebedürftigen (69 Prozent) zu Hause versorgt werden. Davon werden 1,07 Millionen in der Regel allein von ihren Angehörigen gepflegt. Dafür erhalten sie Pflegegeld. Ambulante Pflegedienste nahmen 555.000 Pflegebedürftige zu Hause in Anspruch, während 717.000 Personen (31 Prozent) stationär gepflegt werden.
Alle drei Bereiche (stationäre Behandlung, ambulante Behandlung, Pflegegeldbezug) zeigen in der Statistik einen eindeutigen Zuwachs auf.

In diesem Zusammenhang sollte über die persönliche Absicherung für einen späteren Pflegefall nachgedacht werden. Zwar gibt es die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung über die Krankenkassen und Krankenversicherungen gegeben. Doch diese bedeuten nur eine Grundsicherung. Auch das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist.

Da bei den verschiedensten Möglichkeiten – von Pflegetagegeldversicherung über Pflegekostenversicherung bis hin zur Pflegerentenversicherung – schnell der Überblick verloren geht, kann ein informatives Gespräch mit dem Versicherungsfachmann sehr viel weiter helfen.

Als Patient ist man froh, im Krankenhaus gegen seine Leiden behandelt zu werden. Doch bei privat Krankenversicherten kann es vorkommen, dass die Heilbehandlung gar nicht vom Versicherer gezahlt wird. Grund ist der Ort der Behandlung: gemischte Anstalten.

Eine Krankenversicherung kommt generell für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen auf. Allerdings schränken die meisten privaten Krankenversicherer diese Leistungspflicht ein. Wer sich in gemischten Anstalten behandeln lässt, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen – unabhängig davon, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht.
Laut Oberlandesgericht Koblenz kommt es grundsätzlich nicht auf das den Patienten betreffende Behandlungskonzept an (Az. 10 U 1243/07, Urteil vom 31.03.2008). Diese Einschränkung dient für den Versicherer zur Risikominimierung, dass Kosten für eine als Heilbehandlung deklarierte Kur übernommen werden.

Gemischte Anstalten sind Einrichtungen, die neben Heilbehandlungen auch Kuren, Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen. In der Regel sind Kur- und Sanatoriumsaufenthalte aber nicht vom Leistungsschutz einer privaten Krankenvollversicherung oder Zusatzversicherung eingeschlossen.

Der Patient ist auf der sicheren Seite, wenn er vor Behandlungsbeginn die schriftliche Leistungszusage des Versicherers vorliegen hat.
Problematisch ist aber für den Patienten oft, zu erkennen, wann es sich um eine gemischt Anstalt handelt. Außerdem ist es in Notfällen dem Versicherten kaum möglich, noch eine Zusage vom Versicherer einzuholen. Daher empfiehlt es sich, vor der Heilbehandlung direkt bei der Anstalt nachzufragen oder sich beim Versicherer zu erkundigen, ob die Kosten von eben dieser Anstalt übernommen werden.

Bald beginn wieder die Zeit der Mofas und Motorroller. Wenn das Fahrzeug wieder aus der Garage geholt wird, muss nicht nur der Winterstaub weggewischt werden. Zum 01. März müssen die Nummernschilder ausgewechselt werden – sonst verfällt der Versicherungsschutz. Erkennbar sind sie an der neuen Farbe: Für 2011/2012 sind sie schwarz-weiß.

Mofas und Motorroller sind zum Kultobjekt geworden. Ob dem Design der 50er Jahre nachempfunden, ob elegant, sportlich oder futuristisch – für viele Nutzer ist das Kleinkraftrad mehr als nur ein Fortbewegungsobjekt. So werden spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen wieder unzählige Kradfahrer die Straßen mit ihren Schmuckstücken bevölkern.

Doch wie jedes Jahr sollten sich die Mopedliebhaber den 01.03.2011 dick im Kalender anstreichen. Denn an diesem Tag heißt es: Nummernschild wechseln, sonst verfällt der Versicherungsschutz. Die grün-weißen Kennzeichen des Vorjahres sind dann passé. Stattdessen müssen Mofas und Roller mit schwarz-weißen Versicherungskennzeichen ausgerüstet werden.

Wer das Nummernschild nicht wechselt, macht sich strafbar. Gilt doch das neue Schild als Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Und in Deutschland ist eine Haftpflicht für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Autos, Motorrädern und Mopeds gesetzlich vorgeschrieben.

Das Kennzeichen wechseln müssen alle Zweiräder, die einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern aufweisen und eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern erreichen. So ist der Wechsel auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor verpflichtend.

Wer sich darüber hinaus versichern will, dem sei der Abschluss einer Unfallversicherung oder Teilkasko angeraten: Sind doch gerade Kleinkrafträder oft in Unfälle verwickelt und werden häufig gestohlen. So steht dem Wochenendausflug mit dem geliebten Zweirad nichts mehr im Wege.

Wer neben der gesetzlichen Rentenversicherung private vorsorgt ist schlau. Wer staatlich gefördert für das Alter spart ist noch cleverer. Besonders all jene, die Riester-Fondsverträge abgeschlossen haben. Denn das Gesamtvermögen dieser Verträge ist 2010 um 50 Prozent auf 7,4 Mrd. Euro gestiegen.

Förderungsberechtigte Personen, zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Arbeitnehmer, können zu ihrer gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Rente mit staatlicher Förderung durch Zulagen ansparen. Diese Riesterrente in verschiedenen Versionen gewählt werden: als Banksparplan, klassische private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan.

Wer sich für die Riesterrente mit Investmentfonds entschieden hat, kann sich freuen. Wie der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) mitteilte, verwaltete die Investmentfondsbranche Ende 2010 7,4 Mrd. Euro in Riester-Fondsverträgen. Dies sei vor allem der positiven Entwicklung der Aktienmärkte zu verdanken. „Das Nutzen von Renditechancen ist beim langfristigen Aufbau eines Altersvorsorgevermögens unverzichtbar. Auch durch die Garantie des Kapitalerhalts zum Renteneintritt ist die Riesterrente mit Investmentfonds besonders attraktiv“, so der BVI.

Während es im Dezember 2006 erst 1,2 Mio. entsprechender Riesterverträge bei einem Vermögen von nur 1,1 Mrd. Euro gab. Existierten zum Ende vergangenen Jahres 2,8 Verträge. Allerdings mit einem stark gewachsenen Vermögen von 7,4 Mrd. Euro. Selbst im Vergleich von 2009 zu 2010 wird der enorme Zuwachs deutlich. 2010 gab es 0,2 Mio. mehr Verträge – eine Steigerung um 7,7 Prozent. Das Vermögen wuchs dagegen von 4,9 Mrd. Euro um 51 Prozent.

Diese Entwicklung zeigt, dass Geld über einen Riesterfondsvertrag als Form der Altersvorsorge gewinnbringend angelegt sein kann. Wer aber weniger risikoreich, aber sicher vorsorgen will, kann sich stattdessen für eine klassische Riester-Rentenversicherung entscheiden.