„Effiziente Betrugsbekämpfung und Risikoprüfung zum Vorteil aller Versicherten“ verspricht sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom Neustart des Hinweis- und Informationssystems (HIS) der deutschen Versicherer am 1. April 2011, in dem Angaben zu Versicherten gespeichert werden.
Am Freitag, dem 01.04.2011, startet das überarbeitetes HIS, welches auch unter der Bezeichnung Uniwagnis oder „Schwarze Liste der Versicherer“ bekannt ist. Das bestehende System musste aus Datenschutz- und Transparenzgründen und aufgrund neuer Anforderungen an Technik neugestaltet werden.
Was ist das HIS?
In dieser Datenbank werden bestimmte Informationen über Versicherte Weiterlesen
Frohe Botschaft, so scheint es, kommt von der Bundesregierung: Ab dem 1. Juli wird die gesetzliche Rente um knapp ein Prozent steigen. Doch schaut man genauer hin, relativiert sich die vermeintliche Aufstockung.
Die Bundesregierung verkündete vergangene Woche: Rund 20 Millionen Rentner erhalten ab 1. Juli 2011 0,99 Prozent mehr Rente. Dies scheint im Gegensatz zur Nullrunde des vergangenen Jahres eine positive Nachricht zu sein.
Eine Rentenanpassung erfolgt immer in Abhängigkeit der Bruttolöhne und -gehälter der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus dem Vorjahr. Wird mehr verdient, steigt in der Regel auch die Rente ein Jahr später. Sinkt das Einkommen, würde auch die Rente abnehmen, gäbe es da nicht die Rentengarantie. Diese verhindert eine Rentenkürzung und sorgt für eine Nullrunde.
2010 betrug die Lohnentwicklung 3,1 Prozent in den alten Bundesländern, 2,55 Prozent in den neuen.
Ab Juli 2011 erhalten folglich Rentner mit einer Rente von 1.000 Euro 10 Euro im Monat mehr. Bedenkt man, dass die jährliche Inflationsrate in Europa im Februar 2011 bei 2,4 Prozent lag und beispielsweise die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent des Einkommens angehoben wurden, scheint die angekündigte Rentenerhöhung regelrecht zu verpuffen.
Vor diesem Hintergrund wird eine private Rentenabsicherung immer wichtiger, um keinen unruhigen Ruhestand zu erleben. Da Rentenpolicen aber vielfältig sind und sich ein Tarif nicht universell auf jeden Versicherungsnehmer anwenden lässt, schafft ein individuelles Beratungsgespräch beim Versicherungsfachmann Klarheit.
Wer sein Auto über Internet verkaufen will und ein Bild des Fahrzeugs ins Netz stellt, der ist gut beraten, sein Kennzeichen unkenntlich zu machen. Denn Betrügerbanden nutzen die Fahrzeugdaten für einen versuchten Versicherungsbetrug
Die Betrüger werden immer raffinierter. Wie ein großer deutscher Versicherungsanbieter vor kurzer Zeit berichte, haben sie nun eine neue Methode entwickelt, um Bürger um ihr hart erspartes Geld zu bringen. Sie machen im Internet Autos ausfindig, die verkauft werden sollen, notieren sich das Nummernschild, wenn es zu erkennen ist – und schon klingelt bei dem bereitwilligen Autoverkäufer das Telefon.
Die Missetäter jedoch geben sich als Kaufinteressenten aus. Und erkundigen sich nicht nur nach der Postadresse, die der Verkäufer des Autos sicher bereitwillig freigibt, wenn der Anrufer Interesse an einem Besichtigungstermin vortäuscht. Die Betrüger fragen den Anbieter des Fahrzeuges auch nach Versicherungsdetails aus. Bei welchem Versicherer ist das Auto geschützt? Besteht eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung? Da die Daten im Zusammenhang mit dem zu verkaufenden Auto stehen und möglicherweise etwas über den guten Zustand des Gefährtes verraten könnten, gibt so mancher Verkäufer auch diese Informationen preis, ohne skeptisch zu werden.
Nun haben die Betrüger ausreichend Daten, um einen Versicherungsbetrug zu versuchen, kennen sie doch das Autokennzeichen, die Postadresse sowie den Versicherungsanbieter des Autobesitzers. Und schicken der Versicherung eine Rechnung über einen angeblichen Austausch der Frontscheibe, der natürlich nie statt gefunden hat. Dem Schreiben liegt eine gefälschte Erklärung des Autobesitzers bei, die Rechnung direkt mit der nicht existierenden Werkstatt zu begleichen, die den Scheibenwechsel vornahm – und schon, sofern alles glatt geht, landet das Geld auf dem Konto der Betrüger.
Die Methode ist deshalb so raffiniert, weil der Autoverkäufer im günstigsten Fall gar nicht merkt, dass er betrogen wurde. Wird doch ein Versicherungsnehmer im Rahmen einer Kaskoversicherung nicht hoch gestuft, wenn er eine Frontscheibe wechseln lässt – folglich ist die Versicherung auch nicht verpflichtet, ihn zu informieren. Erst wenn der Versicherte kurze Zeit später selbst einen Schaden reguliert haben will, wird der vorherige Betrug offenbar.
Verbraucherschützer raten, das Nummernschild eines Fahrzeuges zu verpixeln, wenn ein Bild des Autos zum Verkauf ins Netz gestellt wird. Und am Telefon keine Details zur Autoversicherung preiszugeben
Im Bereich Kfz-Versicherung und Lebensversicherung gibt es sie momentan noch: die tarifliche Unterscheidung nach Geschlecht. Bislang sind geschlechtsspezifische Versicherungstarife unter bestimmten Bedingungen zulässig. Doch kritische Stimmen sprachen von Diskriminierung. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern aufgrund ihres Geschlechts nicht rechtens ist.
Frauen leben statistisch gesehen länger. Daher fallen auch ihre Prämien für Lebensversicherungen oft höher als die der Männer aus. Anders sieht es bei der Kfz-Versicherung aus. Da Frauen weniger Unfälle und Verkehrsdelikte verursachen, müssen sie im Vergleich zu Männern meist niedrigere Beiträge zahlen.
Nach einer Empfehlung der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat der Europäische Gerichtshof am 01. März 2011 (Rechtssache C-236/09) den geschlechtsspezifischen Versicherungstarifen eine Galgenfrist gesetzt. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen keine Tarife mehr angeboten werden, deren Prämien davon abhängen, ob der Versicherungsnehmer männlich oder weiblich ist.
Erst 2004 wurde von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet, dass die Unterscheidung bei der Prämienberechnung zulässig ist, sofern das Geschlecht ein bestimmender Faktor ist und dies durch statistische versicherungsmathematische Daten belegt werden kann. Diese Regelung wurde nun durch das aktuelle EuGH-Urteil gekippt.
Verbände befürchten durch die neue Gleichbehandlung von Frauen und Männern höhere Prämien als bisher. Wer bereits eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder auch Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, braucht sich aber keine Gedanken über steigende Mitgliedbeiträge machen. Nur Versicherungsverträge, die ab Ende nächsten Jahres geschlossen werden, müssen der Neuregelung nach dem EuGH-Urteil entsprechen.