Monatsarchive: April 2011

Die Einführung des Gesundheitsfonds fordert möglicherweise ein erstes Opfer: mit der City BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse von der Schließung bedroht. Auch die Vereinigte IKK ist in eine finanzielle Schieflage geraten und braucht 50 Millionen Euro Unterstützung. Doch was müssen Patienten beachten, wenn die Krankenversicherung aufgelöst wird?

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In Deutschland kommen pro Jahr etwa neun Millionen Menschen bei Unfällen zu Schaden. Viele Menschen verletzen sich dabei so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Nur jeder dritte Deutsche hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen.

Viele scheinen die Risiken zu verdrängen oder meinen, über die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert zu sein. Aber die überwiegende Zahl der Unfälle ereignet sich außerhalb der Arbeit – dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft nicht.

Besonders im Alter sind die Folgen von Unfällen schwerwiegend. Der Körper ist nicht mehr so leistungsfähig wie früher und erholt sich langsamer von Verletzungen.

Dennoch sorgt nur jeder Vierte zwischen 61 und 70 Jahren mit einer privaten Unfallversicherung vor.
Die angebotenen Seniorentarife bieten vielfach Zusatzleistungen, wie täglichen Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice oder Pflegeleistungen.

Wichtig:

Werden die Zusatzleistungen vom Versicherer auch bezahlt oder nur vermittelt?
Auf welchen Zeitraum ist die Leistungsdauer beschränkt?
Bietet der Tarif ausreichend Progression, um bei höheren Invaliditätsgraden besser abgesichert zu sein?

Zusatzleistungen für Familien

Für Familien ist es wichtig, dass im Notfall Kinderbetreuung organisiert und bezahlt wird.
Ähnlich wie bei den Seniorentarifen werden Einkaufshilfen und/oder Menüservcies angeboten. Teilweise können Versicherte auch Beratungsleistungen und Hilfe beim Wiedereinstieg in das Berufsleben in Anspruch nehmen.

Folgeschäden durch Infektionen

Einige Versicherer schließen auch Krankheiten durch Infektionen und Insektenstiche in ihre Unfallversicherung mit ein. Damit besteht auch bei Borreliose (Zecke), Meningitis, Gelbfieber, Tollwut und einer ganzen Reihe weiterer Krankheiten Versicherungsschutz.

Der Versicherer sollte auch dann noch leisten, wenn Unfallereignis (Zeckenbiss) und Diagnose zeitlich stark auseinander liegen. Denn häufig treten gesundheitliche Folgeschäden eines Zeckenbisses erst Jahre später auf.

Unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Frauen und Männer sind diskriminierend. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil hervorgehoben. Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 müssen die Versicherer Unisex-Tarife anbieten. Doch für welche Versicherungssparten ändert sich etwas?

Laut Sterbestatistik leben Frauen im Durchschnitt länger als Männer. Sie haben aber auch andere Risiken. Das wirkte sich bisher in der Berechnung von Versicherungstarifen aus. Mit seinem Urteil vom 1. März 2011 fordert nun der EuGH (Az. C-236/09) eine Preisbemessung ohne Hinzuziehen geschlechtsspezifischer Risiken.

Generell galt bisher eine geschlechtsunabhängige Prämienberechnung. Es gab nur eine Ausnahme: Sofern das Geschlecht ein bestimmender Faktor und dies durch versicherungsmathematische Daten nachweisbar ist. Diese Regelung ist nach dem EuGH-Urteil für – bis spätestens 21. Dezember 2012 – neuabgeschlossene Versicherungsverträge nicht mehr gültig. Bestehende Verträge werden aber nicht geändert.

Bislang stellt sich der Preisvorteil für Frauen und Männer meist wie folgt dar:

Versicherungssparte günstiger für Frauengünstiger für Männer
Berufsunfähigkeits-versicherung

X

Kapitallebens-versicherung

X

Kfz-Versicherung

X

Krankenversicherung (privat)

X

Pflegeversicherung (privat)

X

Rentenversicherung (privat)

X

Risikolebensversicherung

X

Sterbegeldversicherung

X

Unfallversicherung

X

Ob sich die Versicherungsbeträge tatsächlich enorm verändern werden – wie Verbraucherverbände befürchten, wenn für Frauen wie Männer auch in den oben auf geführten Versicherungssparten Tarife mit gleichberechtigter Prämienbemessung angeboten werden, bleibt abzuwarten.

Jetzt noch schnell ohne Überlegung eine Versicherung abzuschließen, um den Preisvorteil zu nutzen, wäre übereilt. Stattdessen sollte man sich ausführlich informieren und bedacht handeln. Eine vorschnelle Entscheidung kann auch Nachteile mit sich bringen. Aufschluss gibt ein Gespräch mit einem Versicherungsfachmann.