Ja, ist denn nicht eigentlich Frühling? In Mitteldeutschland klettern die Temperaturen sogar im März bis weit unter den Gefrierpunkt, auch in anderen Teilen Deutschlands ist es kälter als üblich zu dieser Jahreszeit. Für die Volkswirtschaft hat das bittere Auswirkungen: Bis zu 6 Milliarden Euro Mehrkosten könnte der zähe Winter verursachen, berichtet heute eine große Boulevardzeitung.
Ein wichtiger Grund für die gestiegenen Kosten infolge von Eis und Schnee ist die überproportional hohe Zahl an Grippeerkrankungen, die dieses Jahr zu beklagen war. Im Januar 2013 gab es demnach 46 Prozent mehr Grippefälle als im ersten Monat des Vorjahres. Das bedeutet viele Krankschreibungen und Mehrkosten für die Krankenversicherungen. Da das schlechte Wetter bis spätestens Ostern anhalte, sei keineswegs das Ende der Kostenexplosion erreicht.
Doch nicht nur für die Volkswirtschaft bedeuten die vielen Krankschreibungen einen Schaden. Auch so manche Firma leidet unter den Ausfällen, wenn ein wichtiger Mitarbeiter krank zu Hause das Bett hüten muss. Und so schleppen sich nicht wenige Arbeitnehmer trotz Influenza auf Arbeit. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) betrug der Anteil der Angestellten, die auch krank ihre Arbeitsstelle aufsuchen, fast 50 Prozent. Wesentlicher Grund hierfür ist die Sorge, sich Ärger mit dem Vorgesetzten einzuhandeln.
Medikamentenmissbrauch gefährdet Versicherungsschutz
Aber wer ernsthaft erkrankt ist, geht ein hohes Risiko ein, wenn er sich nicht schont und stattdessen einen Beitrag zur Steigerung des Bruttosozialproduktes leisten will. Viele Menschen stehen die Tortur nur durch, indem sie Pillen schlucken oder andere Medikamente zu sich nehmen. Arzneimittel können aber Nebenwirkungen haben, die eine Gefährdung der Arbeitssicherheit bewirken, von Müdigkeit und Konzentrationsschwäche bis hin zu Bewusstseinsstörungen. Fast 20 Prozent aller Medikamente auf dem Markt beeinflussen das Reaktionsvermögen, schätzt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Nicht wenige Präparate enthalten zudem große Mengen Alkohol.
Wer sich also vollgepumpt mit Medizin auf Arbeit begibt, gefährdet deshalb nicht nur sich selbst und andere. Im schlimmsten Fall steht sogar der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Spiel. Dies gilt zwar nicht für jedes Medikament – Wenn etwa eine Medizin notwendig ist, um überhaupt langfristig arbeiten zu können, und der Arzt sein OK gegeben hat, dürfen Arzneimittel auf Arbeit eingenommen werden. Dies gilt zum Beispiel für bestimmte Psychopharmaka bei depressiven Verstimmungen oder Diabetes-Mittel. Aber gerade die Selbstmedikation ohne Rücksprache mit einem Arzt birgt das Risiko, im Falle eines Arbeitsunfalls ohne Schutz dazustehen.
Ein weiterer Grund spricht dagegen, sich mit Erkältungssymptomen auf Arbeit zu quälen. Selbst wenn man sich für noch so unverzichtbar in der Firma hält – Wer seine Kollegen auch noch ansteckt, so dass sie für längere Zeit ausfallen, tut seinem Arbeitgeber keinen Gefallen. Auch besteht die Gefahr, dass die Krankheit chronisch wird, wenn man sich nicht ausreichend schont. Schnell ist aus der kleinen Grippe eine Herz-Kreislauf-Krankheit oder Herzschwäche geworden.
Wer längere krank wird, kann mit einer Krankentagegeldversicherung vorsorgen. Sie übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach 6 Wochen endet. Wichtig ist eine solche Versicherung besonders für Selbstständige, da sie im Falle einer längeren Krankheit und dem damit verbundenen Verdienstausfall Versorgungslücken befürchten müssen.
Der lange Winter hat deutliche Spuren hinterlassen – so manche Straße verwandelt sich in eine Buckelpiste. Den Kommunen fehlt das Geld, die Schäden durch Schnee und Eis zu beheben, und so sind Schlaglöcher oder Spurrinnen keine Seltenheit. Aber wer muss dafür aufkommen, wenn am Auto deswegen ein Schaden entsteht?
Schlechte Straßen sind ein echtes Ärgernis. Aber wenn es unter dem Auto rumpelt, wegen eines Schlaglochs die Achswelle beschädigt wird oder ein anderer Schaden entsteht, dann ist es für den Betroffenen nicht immer leicht Schadensersatz geltend zu machen. In der Regel muss sich der Autofahrer dafüran den sogenannten Baulastträger wenden – also an die Kommune, das Bundesland oder den Bund. Die Verantwortlichen weisen Schadensersatzansprüche in der Regel erst einmal ab. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, die Kosten eines langen und zermürbenden Rechtsstreites aufzufangen.
Prinzipiell ist der Autofahrer in der Beweispflicht, dass der Baulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Die öffentliche Hand versucht sich allzu gern mit Hinweisschildern, die vor Straßenschäden warnen, aus der Affäre zu ziehen. Trotz allem haben die Geschädigten gute Chancen ihr Recht geltend zu machen. Denn ein Hinweisschild allein befreit den Betreiber der Straße keineswegs von seiner Verkehrssicherungspflicht.
Tiefe Schlaglöcher auf der Autobahn müssen nicht geduldet werden
Wie Fahrer an ihr Recht kommen, zeigt ein Urteilsspruch des Landgerichtes Halle zu Gunsten eines Geschädigten. Im konkreten Fall war ein Autofahrer vor Gericht gezogen, weil ihm auf einer Autobahn in Sachsen-Anhalt ein zwölf Zentimeter großes Schlagloch zum Verhängnis wurde und eine Achse des PKW brach. Das Land Sachsen-Anhalt berief sich auf ein Hinweisschild und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h, um den Schaden nicht zahlen zu müssen. Aber die Richter verwiesen das Bundesland auf seine Verkehrssicherungspflicht.
Zwar hätte der Fahrer aufgrund des Hinweisschildes mit Fahrbahnschäden rechnen müssen, aber keineswegs in einem derart drastischen Ausmaß. Vielmehr müssen sich Nutzer einer Autobahn darauf verlassen können, dass sich eine Autobahn in einem verkehrssicheren Zustand befinde. Das Gericht wies auch das Argument des Landes zurück, es sei von der Haftung befreit, weil es die Autobahn täglich kontrolliert und die schlimmsten Unfallgefahren beseitigt habe. Deshalb ist das Bundesland verpflichtet, für den Schaden des Fahrers aufzukommen (Aktenzeichen 7 O 470/97).
Allerdings stellt der Gesetzgeber an wenig befahrene Straßen weit geringere Ansprüche als an Hauptverkehrsadern: Auf Nebenstraßen oder ländlichen Verkehrswegen haben Autofahrer schlechtere Chancen, Schadensersatz einzufordern.
Schäden an Auto und Straße gut dokumentieren
Damit im Falle eines Rechtsstreits ausreichend Beweismaterial vorhanden ist, sollten Betroffene die Situation gut dokumentieren. Fotos sind Pflicht, um Anzahl und Tiefe der Schlaglöcher zu belegen, am besten sogar mit einem Zollstock. Denn Gutachter können anhand derartigen Bildmaterials analysieren, ob der Straßenschaden über Nacht entstanden ist oder schon länger besteht, also eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht von Seiten des Baulastträgers vorliegt.
Wichtig ist es zudem, dass ein Zeuge Ort und Zeitpunkt des Schadens genau belegen kann. Ist der Autofahrer allein unterwegs, so bietet sich ihm immer noch die Möglichkeit einen Passanten anzusprechen, damit er zugunsten des Fahrers aussagt, oder die Polizei zu rufen.
Mit einer Selbstbeteiligung können Sparfüchse bei vielen Versicherungen sparen. So haben Verbraucher die Chance bei Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, privater Krankenversicherung und Co. oft deutlich am monatlichen Beitrag zu schrauben.
Pünktlich zum Jahresbeginn zahlen viele Deutsche mit einem Schlag alle ihre Versicherungen. Mit der jährlichen Zahlungsweise sparen Versicherte so ein paar Prozent der Versicherungsprämie. Doch am Beitrag für Versicherungen können Verbraucher auch mit einer anderen Option sparen: Mit einem Selbstbehalt oder einer Selbstbeteiligung.
Die Idee hinter einer Selbstbeteiligung ist ganz einfach. Der Kunde trägt den Schaden bis zur vereinbarten Summe der Selbstbeteiligung. Dadurch sinkt der monatliche Beitrag. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer ist der Beitrag. Tritt also in einem Jahr kein Schaden ein, spart der Versicherte viel Geld. Dadurch können sich Versicherte oft eine bessere Absicherung zu einem vernünftigen Preis leisten.
Den meisten Deutschen ist der Begriff der Selbstbeteiligung aus der Kfz-Versicherung bekannt. Speziell in der Voll- und Teilkaskoversicherung wird diese oft genutzt um den Beitrag zu senken. Dabei hat der Versicherte die Möglichkeit über verschieden hohe Selbstbeteiligungskombinationen die Versicherungsprämie erheblich zu reduzieren.
Mit Selbstbeteiligung 30 Prozent in der Kaskoversicherung sparen
Treten nun kleinere Schadenfälle auf, die unterhalb der Selbstbeteiligung liegen, muss der Versicherte die Rechnungen aus eigener Tasche zahlen. Doch auch das kann sich durchaus lohnen. Denn bei kleineren Schäden kann die Beitragsersparnis deutlich höher sein, als der bezahlte Schaden. Mittels Selbstbeteiligung sind Beitragsersparnisse von 30 Prozent keine Seltenheit. Das entspricht oft einigen hundert Euro. Eine Befragung des Vergleichsportals toptarif.de ergab, dass 99 Prozent der Vollkasko- und 87 Prozent der Teilkasko-Verträge eine Selbstbeteiligung besitzen.
Doch nicht nur in der Kfz-Versicherung spielt der Selbstbehalt eine Rolle. Auch in der privaten Krankenversicherung können mittels Selbstbehalt große Summen gespart werden. Dies ist zum Beispiel beim Selbstbehalt für Medikamente oder bei ambulanten Behandlungen möglich. Die Versicherten Zahlen dann bis zur Höhe des Selbstbehalts die Medikamente, bzw. die ambulanten Behandlungen aus eigener Tasche, bis die Versicherung in Anspruch genommen wird.
Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit
Viele privat Versicherte sammeln die Belege für die vereinbarte Selbstbehaltsparte prinzipiell bis Jahresende, um diese anschließend zusammenzurechnen und abzuwägen, ob es sich eher lohnt die Belege bei der Krankenversicherung abzurechnen. Denn hier kommt eine weitere Option für Sparfüchse ins Spiel. Mit der Beitragsrückerstattung gewähren private Krankenversicherungen ihren Versicherten ohne Schaden eine Prämie. Diese liegt je nach Versicherung bei einem oder teilweise mehreren Monatsbeiträgen und kann bei mehreren Jahren in Schadenfreiheit in Folge sogar noch steigen.
Diese Optionen können sich vor allem für junge und gesunde Versicherte lohnen. Denn so lassen sich die monatlichen Beiträge teilweise deutlich absenken. Weniger zu empfehlen sind die Optionen Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung für chronisch Kranke oder Familien. Auch Angestellte sollten sich genau überlegen, ob sie die Selbstbeteiligung nutzen wollen. Denn vom reduzierten Beitrag profitiert auch der Arbeitgeber. Da beide Seiten hier 50 Prozent des Beitrages übernehmen, ist es eher vernünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz zu setzen und weniger auf das Geld zu schauen.
40 Prozent Ersparnis in der Privathaftpflichtversicherung
Selbstbeteiligungen spielen auch in der Privathaftpflichtversicherung eine Rolle. So können Familien bereits bei einer Selbstbeteiligung von 125 Euro über 40 Prozent am Beitrag einsparen. Dennoch bleiben die teuren Schäden abgesichert.
Auch für Policen in der Rechtsschutzversicherung gibt es die Option der Selbstbeteiligung. Auch hier sind Beitragsersparnisse von 30 Prozent möglich. Zudem bieten einige Versicherungen eine fallende Selbstbeteiligung an. Hier sinkt der Selbstbehalt je schadensfreiem Jahr. Diese steigt wieder auf die volle Selbstbeteiligungssumme sobald die Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen wird.