Monatsarchive: Juni 2013

Wer sich bei dem schönen Sommerwetter entscheidet, statt des Autos das Rad zu benutzen, sollte es gerade in den deutschen Großstädten vor allem gut sichern. Fast 330.000 Räder wurden laut aktueller Studie eines Verbraucherportals im vergangenen Jahr entwendet.

 

Seit Jahren sind die meisten Diebstähle in Münster zu verzeichnen – doch auch die Räder in ostdeutschen Städte wie Leipzig, Magdeburg, Cottbus oder Dresden sind bei den Langfingern besonders beliebt.

 

Besonders gern werden die Drahtesel stibitzt, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gesichert sind. Das lässt sich bereits verhindern, indem man das Rad korrekt anschließt: Am besten ist es an einem Fahrradständer aufgehoben, der selbst festverschraubt ist und an welchem man den Fahrradrahmen mit sichern kann. Das verhindert immerhin, dass das Rad einfach weggetragen werden kann.

 

Ein gutes Schloss hält den Dieb auf

 

Spiralschlösser, dünne Drähte oder auch Ketten mit Vorhängeschloss sind eine vergleichsweise günstige Variante. Doch so einfach wie man es sich mitunter beim Kauf des Schlosses macht, hat es auch der Dieb: Diese Varianten lassen sich schnell aufknipsen oder aufsägen. Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser sind im allgemeinen robuster.

 

Doch ist ein Fahrradschloss stets nur so gut, wie seine schwächste Stelle. Die Materialqualität von Schlosskörper und -zylinder müssen stimmen, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC).  Hat ein Schloss die beste Stahlqualität, aber einen leicht überwindbaren Schließzylinder nützt dies wenig. Drehscheibenzylinder bieten dabei den besten Schutz: Mit dem Schlüssel müssen die Scheiben mit den Scheiben in die korrekte Stellung gebracht werden. Das ist für den Dieb nur mit einem komplizierten Werkzeug notwendig, dass nur für einen Schlosstyp pro Hersteller funktioniert. Der Schlosszylinder sollte tief im Schlosskörper sitzen – desto mehr Herausforderung ist es, überhaupt mit einem Werkzeug bis dorthin zu gelangen. Etwa zehn Prozent des Kaufpreises sollte man in ein gutes Fahrradschloss investieren, rät der ADFC.

 

Gerade nachts sollten die Fahrräder angeschlossen in einem Keller oder in der Garage untergebracht werden. Sollte trotz allem das Rad gestohlen werden, lässt sich zumindest der finanzielle Schaden eindämmen. Hausratversicherer bieten meist eine Fahrradversicherung mit an, doch es gibt auch Policen eigens für das Fahrrad am Markt.

 

Wer ins Ausland reist und mit einem Mietauto auf Erkundungstour gehen will, sollte die richtige Versicherung für den Mietwagen im Gepäck haben. Sonst kann es richtig teuer werden.

Wer ins Ausland reist, der will auch was erleben. Und dafür bietet es sich an, mit einem Mietfahrzeug die Gegend zu erkunden, um Land und Leute besser kennenzulernen. Sei es im Getümmel einer italienischen Großstadt oder an der sonnigen Küste Andalusiens: In vielen Ländern sind die Preise für Mietwagen durchaus moderat, und man ist beim fröhlichen Urlaubstrip nicht auf Bus und Bahn angewiesen.

 

Niedriger Haftpflichtschutz im Ausland

Besteht auch in der Regel Versicherungsschutz für das gemietete Auto, vergessen viele Urlauber, dass die Versicherungssummen in vielen Ländern deutlich unterhalb der Absicherung in Deutschland liegen. So gilt zum Beispiel in der Türkei eine gesetzliche Versicherungssumme für Personenschäden von 350.000 Euro. Bei Sachschäden werden sogar nur 14.000 Euro erstattet. Dagegen haften Versicherer in der Bundesrepublik mit bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Bei einem Unfall können jedoch auch im Ausland hohe Forderungen an den Unfallverursacher entstehen. Schnell verschlingt ein Totalschaden sechsstellige Summen, wenn auch noch andere Personen geschädigt werden. Besteht dann kein zusätzlicher Versicherungsschutz, muss der Übeltäter die Differenz zum versicherten Betrag aus der eigenen Tasche zahlen.

Mit Mallorca-Police sicher unterwegs

Aber es gibt einen Versicherungsschutz, mit dem man das Risiko von Spritztouren im Ausland absichern kann. In vielen Kfz-Versicherungsverträgen ist eine sogenannte „Mallorca-Police“ als Extrabaustein enthalten. Mit diesem Zusatz lassen sich die niedrigen Versicherungssummen im Ausland auf das deutsche Niveau anheben. Ob man das eigene Auto dabei über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert hat, spielt keine Rolle. Der Schutz ist jedoch nur enthalten, wenn dies explizit im Kfz-Vertrag aufgeführt ist.

Viele Autovermieter verlangen übrigens eine Kreditkarte zur Sicherheit. Hier ist Vorsicht geboten! Urlauber sollten drauf achten, dass im Kreditkartenbeleg eine Höchstsumme eingetragen ist, damit der Vermieter im Schadensfall keine beliebig hohe Summe abheben kann. Nach Rückgabe des Autos sollte man sich einen Beleg aushändigen lassen, in dem verzeichnet ist, dass der Wagen ordnungsgemäß übergeben wurde.

Es empfiehlt sich zudem, den gewünschten Mietwagen über ein deutsches Online-Portal zu reservieren. Damit ist gewährleistet, auch zu Hause einen kompetenten Ansprechpartner nach einem Schaden zu haben. In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt!

Am 10. Juni wird der nationale Kindersicherheitstag begangen. Grund genug, über die Sicherheit der Kleinen nachzudenken. Denn was viele nicht wissen: Die meisten Unfälle bei Kindern unter sechs Jahren passieren nicht etwa auf der Straße oder dem Spielplatz, sondern in den eigenen vier Wänden.

 

„In der eigenen Wohnung kann den Kindern nichts passieren“ – dieser Irrglaube wird immer noch vielen Eltern zum Verhängnis. Laut Unfallstatistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. verunglücken pro Jahr circa 256.000 Kinder unter sechs Jahren in den eigenen vier Wänden. Ärgerlich ist dies auch deshalb, weil viele der Unfälle vermeidbar wären, wenn die Eltern mehr Vorsicht walten ließen.

 

Rutschen, Stoßen, Fallen

 

Gefahrenquellen für Kleinkinder sind in Haus und Wohnung viele vorhanden. Damit die Kinder nicht auf glatten Böden ausrutschen, sollten harte Bodenmaterialien abgedämpft werden. Auch frei liegende Teppiche können sich als Gefahr entpuppen – sie sind potentielle Stolper- und Rutschfallen, weshalb sie mit einer rutschfesten Unterlage versehen werden sollten. Glastüren werden sicherer, wenn sie in Sichthöhe des Kindes mit Schutzaufklebern versehen sind und eine Splitterschutzfolie erhalten.

 

Auch Putzmittel und Chemikalien gehören nicht in Kinderhände. Die Giftinformationszentren in Deutschland dokumentierten in 2011 rund 107.000 Vergiftungsfälle von Kindern unter 14 Jahren. Allzweckreiniger und Weichspüler haben bunte Verpackungen und duften nach Früchten, weshalb Kinder sie schnell mit Leckereien und Säften verwechseln. Ein abschließbarer Schrank und kindersichere Verschlüsse schaffen hier Abhilfe.

 

Viele Kinder verletzen sich beim Sturz vom Wickeltisch, weil sie für kurze Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden. Oftmals sind schwere Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen die Folge. Wenn Eltern für kurze Zeit weg müssen, weil etwa das Telefon klingelt, dann ist es besser das Kind mitzunehmen. Ein stabiler Wickeltisch mit hohen Seitenrändern sorgt zusätzlich für Sicherheit.

 

Kleinteile bedeuten Erstickungsgefahr 

 

Für Säuglinge ist Ersticken die häufigste unfallbedingte Todesursache. Im Jahr 2011 erstickten 17 Jungen und sechs Mädchen im Säuglingsalter sowie jeweils weitere neun Jungen und neun Mädchen im Alter von ein bis vier Jahren. Sechs Jungen und ein Mädchen erstickten 2011 in ihrem Bettchen.

 

Kinder nehmen in den ersten Jahren alles in den Mund, was sie zwischen die Finger bekommen: Auf diese Weise erkunden sie ihre Umwelt und lernen. Deshalb sollten Kleinteile wie z.B. Münzen, Knopfbatterien und Erdnüsse nicht in der Wohnung herumliegen. Auch Kissen und Decken sollten bei Säuglingen nicht im Bettchen verwendet werden. Stattdessen empfiehlt sich ein kindgerechter Schlafsack oder -beutel.

 

Kinder gegen Unfallschäden absichern

 

Wer sein Kind gegen die Folge schwerer Unfälle absichern will, hat die Wahl zwischen einer Unfall- und Invaliditätsversicherung. In der Regel ist es möglich, Kinder in die Unfallversicherungsverträge der Eltern mit aufzunehmen. Sehr viel häufiger als Unfälle führen aber schwere Krankheiten zur dauerhaften Schädigungen bei Kindern.

 

Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen.

 

Starkregen und Überschwemmungen haben am Wochenende weite Teile Ost- und Süddeutschlands überrascht. Flüsse traten über die Ufer, Dämme brachen, Städte wurden überflutet und mussten evakuiert werden. Doch welche Versicherung zahlt, wenn das Wasser Schaden anrichtet?

 

Hausbesitzer aufgepasst: Eine Wohngebäudeversicherung erstattet in der Regel nicht den Schaden, der bei einer Überschwemmung entsteht. Hierfür ist der Abschluss einer sogenannten Elementarschadenversicherung notwendig. Haushalte können sich mit einer solchen Police gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar einen Vulkanausbruch absichern lassen. Muss das Gebäude trockengelegt werden oder das Mauerwerk instandgesetzt, trägt der Versicherer die anfallenden Kosten.

 

Circa ein Prozent der Häuser nicht versicherbar

 

Das Problem: Obwohl Politiker wie Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich an die Eigenverantwortung der Hausbesitzer appellieren, kann eine Elementarschadenversicherung in Regionen, die häufig von Überschwemmungen heimgesucht werden, oft nicht abgeschlossen werden. Das trifft etwa auf bestimmte Wohngebiete in der sächsischen Kleinstadt Grimma zu, deren Stadtzentrum auch diesmal wieder Opfer der Fluten wurde.

 

Dennoch lohnt es sich für alle Hausbesitzer, bei den Versicherungen nach einem entsprechenden Schutz zu fragen. Nur ein Prozent aller Häuser seien in Deutschland nicht gegen Elementarschaden versicherbar, betont der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und obwohl circa 99 Prozent aller Haushalte einen solchen Schutz erhalten würden, haben bisher nur 30 Prozent aller Hausbesitzer mit einer entsprechenden Police vorgesorgt – hier herrscht noch dringender Aufklärungsbedarf! Wissenschaftler betonen, dass die extremen Unwetter zukünftig auch in Deutschland zunehmen werden.

 

Kaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto

 

Läuft ein Fluss über das Ufer und setzt das eigene Auto unter Wasser, dann kommt die Voll- oder Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Der Schadensfreiheitsrabatt wird dabei nicht angetastet. Deshalb ist es gerade für Autobesitzer in Risikogebieten empfehlenswert, das Auto mit dem extra Kaskoschutz abzusichern.

 

Wichtig ist zudem, bereits vor einer Naturkatastrophe möglichen Schäden vorzubeugen. Wer ein Haus in einem Überschwemmungs-Risikogebiet baut, sollte etwa die Rohre und Heizöltanks so planen, dass sie bei Hochwasser besonders geschützt sind. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit jeden, „der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen“.