Monatsarchive: Oktober 2013

Kürbisköpfe, aufgepasst! Diese Woche wird wieder Halloween gefeiert. Dann ziehen viele Kinder bunt kostümiert von Haus zu Haus und betteln um Süßigkeiten. Weil dabei auch so mancher Streich ausgeheckt wird, sollten Eltern besser eine Haftpflichtversicherung haben. 

 

Am 31. Oktober ist es wieder soweit. Zu Halloween werden kleine Hexen, Teufel und andere Spukgestalten durch die Straßen ziehen. Da stört es auch kaum, dass die Spuknacht ein Exportprodukt von Übersee ist. Ursprünglich von den Volksbräuchen Irlands und der amerikanischen Einwanderer abstammend, fand der Gruselspaß erst in den 90er Jahren seinen Weg nach Deutschland.

 

Besonders die Kinder sind begeistert und ziehen von Haus zu Haus, um mit dem Spruch „Gib uns Süßes oder Saures!“ Bonbons und Schokolade zu erbetteln. Wer sich weigert, der muss mit bösen Streichen rechnen. Beliebt sind bei den kleinen „Unholden“ das Werfen von Eiern auf Hausfassaden und Autos, das Anzünden von Briefkästen oder Zerstören von Blumenbeeten. „Halloweenstreiche sind keine Kavaliersdelikte“ warnt folglich die Polizei. Was lustig gemeint ist, kann im schlimmsten Fall einen hohen Sach- oder Personenschaden verursachen. Dann bleibt so mancher kleinen oder großen Hexe das Lachen im Halse stecken.

 

Wer haftet aber bei Schäden, die im bunten Trubel entstehen? Im schlimmsten Fall sind die Eltern in der Verantwortung. Dies gilt zumindest dann, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Es ist zwar klar, dass Kinder nicht rund um die Uhr bewacht und beaufsichtigt werden können. Aber verbindliche Maßstäbe für ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht gibt es derzeit nicht. Im Zweifel müssen die Richter entscheiden, ob ein Fehlverhalten der Eltern vorliegt.

 

Besorgte Mamas und Papas können sich mit einer Haftpflichtversicherung absichern, die in der Regel auch für minderjährige Kinder einspringt. Zudem sollten Kinder vor ihrem Halloweenstreifzug über mögliche Gefahren aufgeklärt werden. Wenn niemand zu Schaden kommt, dann können auch die Erwachsenen über so manchen Streich lachen. Und wer sich vor den Neckereien schützen will, der sorge besser dafür, dass zu Allerheiligen genügend Lamellen im Haus sind.

Unverschuldet in die Schuldenfalle? Dies mag paradox klingen, ist es aber nicht. Denn die meisten Menschen überschulden sich nicht, weil sie über ihre Verhältnisse leben, sondern weil ein unvorhergesehenes Lebensereignis wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit die finanzielle Planung auf den Kopf stellt.

 

Laut dem aktuellen „Überschuldungsreport 2013“ des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) sind unvorhergesehene Lebensereignisse die wichtigsten Ursache, warum Menschen sich verschulden. Mit Abstand der häufigste Auslöser ist der Verlust der Arbeit (29 Prozent) vor einer Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner (13 Prozent), einer schweren Krankheit (10,2 Prozent) oder anderen krisenhaften Ereignissen. Lediglich 9,3 Prozent aller Fälle sind hingegen auf „übermäßigen Konsum“ zurückzuführen, wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet. 

 

3,3 Millionen Haushalte verschuldet

 

Hochrechnungen zufolge sind derzeit 3,3 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Von Überschuldung spricht man dann, wenn die betroffenen Menschen nicht mehr ihre finanziellen Verpflichtungen bedienen können, ohne die eigene Grundversorgung zu gefährden. Mit anderen Worten: Es ist schlichtweg nicht genug Geld da, um die Miete zu zahlen, die Energierechnung zu begleichen oder Lebensmittel zu kaufen. Für Berater wie Peter Zwegat gibt es also immer gut zu tun. Durchschnittlich stehen die Betroffenen mit 34.932 Euro in der Kreide.

 

Was viele Menschen nicht wissen: Gerade die Nebenkosten wie Verzugszinsen und Inkassogebühren tragen dazu bei, dass sich die Schulden immer mehr summieren. Wenn ein Betroffener seine Schulden teilweise zurückzahlt, werden von den gezahlten Beiträgen zunächst Anwaltskosten und Verzugszinsen beglichen. Erst danach reduzieren sich die ursprünglichen Verbindlichkeiten. Dies ist insofern fatal, weil für die verbleibende Schuldenlast neue Strafzahlungen und Verzugszinsen fällig werden. Es ist ein Teufelskreis: Während man noch mit der Rückzahlung alter Zinsen beschäftigt ist, fallen bereits neue Zinsen an.

 

Dieses Phänomen nennen die Autoren der Studie „modernen Schuldenturm“, weil sich die Schulden durch Zinslast und Nebenkosten immer mehr aufbauschen. Laut Welt Online erhöhen sich die Forderungen durch die Verzugszinsen um durchschnittlich 10 Prozent, so dass im Schnitt allein 3.650 Euro an Zins gezahlt werden muss. Weitere 8 Prozent (rund 1.600 Euro) werden für die Eintreibung der Schulden fällig, etwa für Inkasso- und Gerichtskosten. Für die Betroffenen, die sowieso schon mit der Rückzahlung überfordert sind, ein hartes Brot.

 

Vorsorgen ist wichtig!

 

Um nicht selbst Opfer des Pleitegeiers zu werden, empfiehlt sich eine finanzielle Vorsorge für den Notfall. Denn krisenhafte Lebensereignisse stellen sich häufig plötzlich und unerwartet ein, so dass es meist schon zu spät ist, wenn man mit einer solchen Situation konfrontiert wird. Die Möglichkeiten, sein Geld anzulegen, sind vielfältig – Aktien, Immobilien, eine Lebensversicherung und vielfältige andere Vorsorgeformen bieten sich an.

 

Den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell ab. Der Versicherer zahlt dann eine monatliche Rente, wenn der Beruf nicht mehr wie bisher ausgeführt werden kann. Auch sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherungen“ erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Hier erhält der Versicherte eine Einmalzahlung, wenn bei ihm eine genau im Versicherungsvertrag definierte Krankheit festgestellt wird.

 

Auch die Versicherungswirtschaft hat sich darauf eingestellt, dass bei den Kunden gelegentlich Ebbe im Portemonnaie herrscht. Viele Versicherer gestatten eine Auszeit von der Beitragszahlung, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird. Dann muss in der Regel für 12 bis 18 Monate kein Beitrag entrichtet werden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.

 

Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.

 

Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die einen Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.

 

Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden

 

Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.

 

Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.

 

Elementarschutz ist wichtig

 

Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die jüngsten Flutschäden bereits 1,8 Milliarden Euro beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.

Im Herbst fallen bunte Blätter von den Bäumen – aber was schön anzuschauen ist, birgt auch Risiken. Sammelt sich das Laub in Rohren und Regenrinnen, können diese bei Frost platzen und damit großen Schaden anrichten.

 

Wenn in den kommenden Tagen der Herbstwind um die Häuser pfeift und die Bäume ihr Blätter verlieren, sollten Hausbesitzer nicht untätig bleiben. Sie tun gut daran, das Laub aus Rohren und Abflussrinnen zu entfernen. Denn wenn der erste Frost kommt drohen ernste Schäden.

 

Bei Wintereinbruch staut sich feuchtes Laub zu einem Klumpen, der gefrieren kann. Regenwasser läuft dann nicht mehr ab und staut sich in den Rohren, erklärt der Verband privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das Wasser sucht sich stattdessen einen Weg durch Ritzen und Nietlöcher, so dass letztendlich das Rohr unter der Last zerbricht. Besonders gefährdet sind Hausbesitzer, auf deren Grundstück viele Bäume stehen. Sie können Gitter über die Regenrinne legen, damit das Laub erst gar keine Chance hat hineinzufallen.

 

Schutz gegen Rohrbruch bietet eine Wohngebäudeversicherung. Sie ersetzt den Schaden, wenn Regenrinnen, Abfluss- oder Wasserrohre aufgrund von Frost kaputt gehen. Allerdings leisten nicht alle Versicherungen im gleichen Umfang. In manchen Tarifen sind Rohre vom Schutz ausgeschlossen, die sich nicht im Haus, sondern nur auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden. Andere Verträge wiederum sehen grundsätzlich keine Leistung für Rohrverstopfungen vor. Ein Beratungsgespräch hilft, den richtigen Schutz fürs Haus zu finden!