Monatsarchive: November 2013

Der November ist der Monat, in dem die privaten Krankenversicherungen ihren Kunden mitteilen, ob und wie sie die Beiträge im kommenden Jahr anpassen werden. Gerade ältere Versicherte gehen deshalb äußerst ungern zum Briefkasten, fürchten sie doch einen Bescheid über Beitragserhöhungen. Sind die Möglichkeiten auch nicht unbeschränkt, so können Betroffene doch etwas gegen höhere Beiträge tun.

 

Wer aufgrund von Beitragserhöhungen zu einem anderen Anbieter wechseln will, der hat bisher ein Problem. Nicht nur müssen unter Umständen neue Gesundheitsfragen beantwortet werden, so dass es gerade für ältere Versicherungsnehmer kaum möglich ist, einen günstigen Schutz zu ähnlichen Konditionen zu finden. Zudem können die angesparten Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden: Dabei sollen gerade diese Rücklagen als Polster dienen, damit die Beiträge im Alter nicht zu stark steigen.

 

Wechsel zu einem günstigeren Tarif des Anbieters möglich

 

Doch es gibt ein Hintertürchen, um vielleicht doch die unliebsame Beitragsanpassung zu vermeiden. Seit dem Jahr 2009 haben nämlich Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. „Diese Möglichkeit räumt Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit ein“, erklärt Gerd Güssler, Geschäftsführer des Marktbeobachters KVpro. Eine neue Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls einen Risikoaufschlag kann der Anbieter nur dann verlangen, wenn der wechselwillige Kunde nicht auf die Mehrleistungen besteht, die der günstigere Tarif beinhaltet.

 

Manche Versicherungen haben tatsächlich günstigere Tarife im Angebot, weil sie damit junge und gesunde Gutverdiener werben wollen. Doch die älteren Versicherten erfahren davon oftmals nichts. Das mag auch kaum verwundern. Wenn viele Senioren ihren bisherigen Tarif verlassen würden, müssen wiederum die Beiträge für die verbleibenden Versicherungsnehmer erhöht werden. Der Versicherer wird deshalb nicht für einen Tarifwechsel bei seinen eigenen Kunden werben.

 

Vor einem Tarifwechsel umfassend informieren!

 

In der Regel reicht eine pauschale Anfrage an die Versicherung nicht aus, um über Wechselmöglichkeiten informiert zu werden. Ob sich eine Tarifumstellung tatsächlich lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man sich über die Altersrückstellung, Anrechnungsbetrag sowie Übertragungswert des bestehenden Tarifes informiert hat.

 

Wichtig ist dabei auch, ob der Tarif für Neukunden weiterhin zugänglich ist. Denn nur wenn neue Kunden aufgenommen werden, ist gewährleistet, dass zukünftig eine gute Mischung aus jungen und alten Versicherungsnehmern stattfindet. Die Überalterung eines Tarifs führt schnell zu steigenden Beiträgen.

 

Wechselwillige Patienten können sich an einen Versicherungsfachmann wenden und sollten sich vor Abschluss eines neuen Tarifs umfassend über die Vor- und Nachteile informieren. Mitunter ist es möglich, über die Vereinbarung eines Selbstbehaltes eine Beitragserhöhung abzuwenden.

Die private Altersvorsorge boomt: rund 15,7 Millionen Verträge für eine Riester-Rente haben die Bundesbürger abgeschlossen. Wer aber seine staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 nicht verschenken will und keine Zulagen beantragt hat, muss bis zum Jahresende handeln.

 

Die Riester-Rente ist für viele Kunden auch deshalb attraktiv, weil der Staat die private Altersvorsorge fördert. Leider geht das nicht ohne Bürokratie vonstatten. Denn die staatlichen Zulagen erhält nur, wer diese auch beantragt hat. Nicht wenige Antragsmuffel schieben das Prozedere so weit hinaus, bis es zu spät ist.

Zum schnellen Handeln sollten sich nun jene Riester-Sparer entschließen, die noch keine Förderung für das Jahr 2011 beantragt haben. Die Frist für die Gewährung der Zulagen läuft am 31.12.2013 aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mitteilt. Wer den Termin vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Unsichere Kunden können sich beim Ausfüllen des Antrages von einem Versicherungsvermittler helfen lassen.

 

Dauerzulagenantrag erleichtert die Riesterförderung

 

Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.

 

Aber auch dieser Dauerzulagenauftrag sollte hin und wieder kontrolliert werden. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa das Einkommen steigt oder Kinder geboren werden, dann ändern sich auch die Fördervoraussetzungen des Vertrages. Deshalb ist eine jährliche Kontrolle der Unterlagen zu empfehlen. Auch hierbei greifen Versicherungsberater gern unter die Arme.

 

154 Euro Grundzulage

 

Doch wie hoch ist die Förderung überhaupt? Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Gerade deshalb sollten eventuelle Lohnerhöhung im Auge behalten werden: Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung.

 

Der Neuabschluss eines Riester-Vertrages wird noch bis Jahresende mit einem Steuervorteil bis zu 2.100 Euro gefördert. Die staatlichen Zulagen werden hierbei mitgezählt, das heißt, Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

 

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

 

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

 

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schnell sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

 

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

 

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

 

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH

Rheinstraße 99

76532 Baden-Baden

Herbstzeit ist Grippezeit! Deshalb raten Gesundheitsexperten zu einer Impfung. Zwar kann damit nicht jede Grippe verhindert werden – aber der Krankheitsverlauf lässt sich durch den Grippeschutz stark abmildern.

 

Der Vordermann schnieft, der Hintermann hustet – wer in diesen Tagen mit Bus oder Bahn unterwegs ist, der wird bestätigen können, dass der Herbst so manches Gesundheitsrisiko bereit hält. Erkältungen, Infekte und andere Leiden werden von Mensch zu Mensch weitergetragen, wirklich sicher ist selbst der größte Gesundheitsfanatiker nicht. Und so empfehlen Gesundheitsexperten: Wer sich impfen lässt, der kann schweren Erkrankungen vorbeugen!

 

Für eine Grippeimpfung sei jetzt genau die richtige Zeit, betont die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) in Köln. Der Körper benötige zwei Wochen, bis der Schutz aufgebaut sei. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, chronisch Kranke, medizinisches Personal und Menschen über 60 sollen sich nach Ansicht der Behörde impfen lassen.

 

Laut einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstitutes forsa im Auftrag der Bundeszentrale hat nur etwa jeder zweite Bundesbürger eine Schutzimpfung. Viele Bürger zweifeln schlichtweg an der Wirkung der Impfung. Besonders heikel: Von den Menschen in Gesundheitsberufen, die ein sehr hohes Ansteckungsrisiko haben, sorgt sogar nur ein Viertel mit einer Schutzimpfung vor!

 

Risikogruppen sollten vorsorgen

 

Doch die Mediziner raten trotz der Bedenken zu einer Impfung. Selbst wenn sich damit die Ansteckung mit einer Grippe nicht zu hundert Prozent verhindern lasse, mildere die Schutzimpfung doch den Krankheitsverlauf in vielen Fällen ab. Besonders Schwangere seien anfällig und sollten sich bereits ab dem vierten Monat impfen lassen, weil bei ihnen das Immunsystem geschwächt sei und die Grippe sogar das ungeborene Kind bedrohe. Eine Grippeinfektion könne bei Schwangeren auch eine schwere Lungenentzündung auslösen.

 

Kleinkinder und Kinder stecken sich besonders häufig in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten mit der Influenza an. Hier rät das Robert-Koch-Institut (RKI), die Kinder ab dem 06. Lebensmonat regelmäßig impfen zu lassen. Denn der Grippeschutz muss jedes Jahr aufgefrischt werden, wenn er nicht seine Wirkung verlieren soll.

 

Unfallversicherung bietet Schutz

 

Gegen Impfschäden bietet eine gute private Unfallversicherung Schutz. Dies gilt allerdings nur, wenn die Leistung explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Viele Anbieter verlangen für die Leistung einen Aufpreis im Vergleich zu „herkömmlichen“ Unfalltarifen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, die passende Police zu finden.

 

Hat der Arbeitgeber aus Berufsgründen eine Impfung empfohlen, so zahlt auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente, wenn danach der Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichtes Mainz hervor (Az.: S 10 U 48/11). Das Gericht sprach einer Kinderkrankenschwester Leistungen zu, deren Arbeitgeber zu einer Impfung vor dem Schweinegrippen-Virus geraten hatte. Da aber die Absicherung durch den gesetzlichen Unfallschutz sehr niedrig ist, kann für den Fall der Fälle auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden.