Monatsarchive: Dezember 2013

Ja, ist denn schon wieder Weihnachten? Aber sicher! Am Dienstag wird Knecht Rupprecht seinen Rentierschlitten wieder vor den Häusern parken und Geschenke bringen. Doch weil auch der Weihnachtsmann nur ein Mensch ist, bereiten die Gaben nicht immer Freude. Gut zu wissen, wie man unliebsame Geschenke umtauschen kann.

 

Ob man Geschenke einfach zurückgeben kann, wenn sie nicht gefallen, lässt sich nicht so einfach beantworten. Denn in Deutschland gibt es kein eindeutiges Reklamationsrecht. Mitunter müssen sich unglücklich Beschenkte auf die Kulanz des Verkäufers verlassen, wenn sie den zu großen Pullover oder die schrecklich geschmacklose Terrakotta-Katze von Mutter umtauschen wollen.

 

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Zum Jahresende treten deutlich mehr Brandfälle auf als in den vorherigen Monaten. Das mag auch kaum verwundern: Sowohl zu Weihnachten als auch an Silvester spielen viele Menschen mit dem Feuer, sollen doch Kerzen und Knaller für Stimmung sorgen!

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Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Angestellter seinen Arbeitgeber verklagt, weil dieser das zuvor regelmäßig ausgezahlte Weihnachtsgeld aus wirtschaftlichen Gründen für zwei Jahre verweigert hatte. Dabei berief sich der Kläger auf seinen Arbeitsvertrag. Darin stand: „Freiwillige soziale Leistungen richten sich nach dem betriebsüblichen Rahmen. Zurzeit werden gewährt: Weihnachtsgeld in Höhe von (zeitanteilig) 40 Prozent eines Monatsgehaltes im ersten Kalenderjahr der Beschäftigung. Es erhöht sich pro weiterem Kalenderjahr um um jeweils zehn Prozent bis zu 100 Prozent eines Monatsgehaltes. Die Zahlung der jeweiligen Sondervergütung (…) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.“

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Am Sonntag wurde der internationale Welt-Aids-Tag begangen. Er soll die Menschen dafür sensibilisieren, dass die Infektion mit dem HIV-Virus noch immer eine lebensbedrohliche Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Gerade bei jüngeren Menschen zeigt sich ein allzu sorgloser Umgang mit der Krankheit.

Es ist eine bedenkliche Entwicklung: Aids und Verhütung sind trotz zahlreicher Gesundheitskampagnen nicht mehr so stark im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, wie dies noch in den 90er Jahren der Fall gewesen ist. Weit verbreitet ist der Glaube, aufgrund neuer Therapien und Medikamente bedeute eine Infektion mit dem HIV-Virus keine tödliche Gefahr mehr. „Das HI-Virus hat wegen der neuen Therapien für viele ein Stück des Schreckens verloren. Und gerade die jüngere Generation hat das große Sterben nicht mehr mitgekriegt”, erklärt Viviane Bremer, Gesundheitsexpertin am Robert-Koch-Institut (RKI), der Bild-Zeitung.

Zahl der Neuinfektionen nach wie vor hoch

Das ist aber ein Trugschluss. Zwar haben sich die Lebensbedingungen für HIV-Infizierte tatsächlich verbessert. Man kann ein relativ normales Leben mit der Krankheit führen, muss aber täglich Tabletten nehmen. Trotzdem starben in Deutschland 2012 noch immer 550 Menschen an den Folgen der Immunschwächekrankheit, wie die Deutsche Aidshilfe berichtet. Auch die Zahl der Neuinfektionen ist nach wie vor hoch. Laut Robert-Koch-Institut haben sich 2012 rund 3.400 Menschen mit dem Virus angesteckt. Hinzu kommen geschätzt 14.000 Menschen, die sich infiziert haben, aber noch nicht beim Aidstest waren.

Insgesamt leben derzeit rund 78.000 Menschen in Deutschland, die HIV-positiv sind. Die Dunkelziffer wird jedoch weitaus höher geschätzt. Wer den Verdacht hat, er könnte sich das Virus eingefangen haben, sollte nicht zögern zum Aidstest zu gehen. Viele Menschen erfahren erst von ihrer HIV-Infektion, wenn sie mit lebensbedrohlichen Krankheiten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. HIV hat dann schon schwere Schäden im Körper angerichtet, die sich teilweise nicht mehr rückgängig machen lassen. Verhütung bleibt also ein wichtiges Thema. Nach wie vor kommen die meisten Neuerkrankungen durch ungeschützten Geschlechtsverkehr zustande.

Unfallversicherung und Pflege-Bahr bieten Schutz

Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt Gesundheitsfragen, bei denen auch nach einer HIV-Infektion gefragt wird. Wenn diese vorliegt, finden die Betroffenen in der Regel keinen BU-Schutz. Als Alternative bietet sich die Absicherung durch eine Unfallversicherung an. Auch hier werden zwar Gesundheitsfragen gestellt, aber mehrere Versicherer haben Lösungen für HIV-Infizierte im Angebot.

Besitzt der Betroffene bereits vor Ausbruch der Krankheit einen BU-Vertrag, dann muss er die Erkrankung in der Regel nicht an den Versicherer melden, wie die Deutsche Aidshilfe berichtet. Aber Vorsicht: Ob eine Meldepflicht besteht, ist abhängig von den Obliegenheiten im jeweiligen Versicherungsvertrag. Auch die staatlich geförderte Pflegevorsorge („Pflege-Bahr“) sollten HIV-Patienten ohne Probleme abschließen können. Hier ist es den Versicherern per Gesetz untersagt, Risikozuschläge für Erkrankungen zu erheben.