Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme bestehen oder schon vorher bestanden, berücksichtigt. Für diese müssen Versicherte zusätzlich einen sogenannten Risikozuschlag zur Versicherungsprämie zahlen. Allerdings müssen sie diesen zusätzlichen Betrag nicht ein Leben lang zahlen, wenn die Krankheit ausgeheilt ist. Das gilt vor allem auch für mögliche Fehldiagnosen.
Grundsätzlich sind Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung dazu gedacht, auch jenen Versicherten, die bereits eine Krankheit haben, einen allumfänglichen Versicherungsschutz bieten zu können. Meist wird ein Risikozuschlag bei Krankheiten erhoben, die dauerhaft behandlungsbedürftig sind, z.B. chronische Erkrankungen, oder bei denen die Gefahr besteht, dass diese wiederkehren könnten. Solche typischen Erkrankungen sind z.B. Allergien, Bluthochdruck und Stoffwechselerkrankungen, aber auch Übergewicht oder Verdauungsstörungen.
Risikozuschläge überprüfen lassen
Nicht immer – und vor allem nicht dauerhaft – ist ein zunächst erhobener Risikozuschlag auch gerechtfertigt. In einigen Fällen ist eine Krankheit längst ausgeheilt oder fehlerhaft diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung damit letztlich bedeutungslos für den Versicherungsvertrag geworden, haben Versicherungsnehmer laut § 41 VVG das Recht, dass ihr Krankenversicherer den Risikozuschlag überprüft und herabsetzt. Erforderlich ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis.
Übrigens: Auch wenn man den Tarif in der eigenen Krankenversicherung wechseln will, etwa wegen zu hoher Beiträge, wandern Risikozuschläge mit. Daher sollte man die Zuschläge bereits vor einem Wechsel dahingehend überprüfen, ob sie reduziert werden können oder gar ganz entfallen würden. Bleiben Risikozuschläge bestehen, muss man insbesondere beim Tarifwechsel darauf achten, welche Leistung man für welche Versicherungsleistung bekommt, um nicht schließlich benachteiligt zu sein. Es ist grundsätzlich besser, einen Risikozuschlag anzunehmen und dann vollständig versichert zu sein.
Die Bundesbürger lassen Geld liegen! Wie aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, nutzen nur etwas mehr als 70 Prozent der Riestersparer die staatliche Förderung. Oftmals ist es Unwissenheit, die zu Einbußen führt, denn staatliche Zuschüsse müssen regelmäßig beantragt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung hat neue Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt, und die Ergebnisse lassen aufhorchen. Zwar hatten im Jahr 2010 weit über 14.3 Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Aber nur knapp 10.238 Millionen Sparer ließen sich die staatliche Förderung auszahlen. Das verwundert, verschenken doch viele Menschen bares Geld. Aktuellere Zahlen liegen der Rentenversicherung noch nicht vor, da der Zeitraum für die Beantragung zwei Jahre beträgt.
Vertrag ruhend stellen statt kündigen
Mopedfahrer, aufgepasst! Ab dem 01. März darf nur noch auf die Straße, wer das neue schwarz-weiße Versicherungskennzeichen hat. Zu diesem Stichtag verliert das alte Krad-Kennzeichen seine Gültigkeit.
Mofas und Motorroller erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Vielerorts sind die kleinen Flitzer zu sehen, sei es als elegantes Stadtgefährt im Stil der 50er Jahre oder als sportliches Krad. Spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen werden die Schmuckstücke wieder unzählige Straßen bevölkern.
Doch wie jedes Jahr müssen die Fahrzeughalter zum Stichtag 01. März ihren Haftpflichtschutz erneuern. Dann verliert das bisherige grün-weiße Nummernschild seine Gültigkeit und fortan sind schwarz-weiß die Farben der Saison. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht auf die Straße. Auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor besteht Pflicht zur Kennzeichnung.
Wer die Wechselfrist versäumt, riskiert viel. Bei einem Unfall müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dann sitzt man schnell auf einem sechsstelligen Schuldenberg, sollte eine fremde Person schwer verletzt werden und dauerhafte Gesundheitsschäden erleiden.
Darüber hinaus sei Mopedfahrern der Abschluss einer Unfall- und Teilkaskoversicherung empfohlen. Gerade Kleinkrafträder sind oft in Unfälle verwickelt und werden häufiger noch als andere Fahrzeuge gestohlen. Hier gilt es finanziell vorzusorgen. Dann steht dem Ausflug mit dem Zweirad nichts mehr im Wege!
Am 04. Februar 2014 wird der Weltkrebstag begangen. Grund genug an eine Krankheit zu erinnern, die ihren Schrecken noch lange nicht verloren hat. Krebs bleibt nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland.
Wenn Menschen an Krebs erkranken, so ist die emotionale Belastung sowohl für die Betroffenen als auch die Angehörigen groß. Eine halbe Million Menschen werden auch dieses Jahr wieder dieses Schicksal erleiden, prognostiziert das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert-Koch-Institut. Die Zahlen sind tatsächlich beunruhigend. Epidemiologen gehen davon aus, dass in Deutschland Weiterlesen