In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen: jeder fünfte Bundesbürger ist laut Statistischem Bundesamt älter als 60 Jahre. Die Versicherungswirtschaft hat sich mittlerweile auf die Bedürfnisse der „Generation Gold“ eingestellt und bietet spezielle Seniorentarife an.
Wird in den Medien über die Alterung der Gesellschaft berichtet, überwiegen oft die negativen Aspekte. Von steigenden Gesundheitskosten, Pflegebedürftigkeit und Demenz ist in Nachrichten und Talkshows die Rede. Doch dies ist bestenfalls die halbe Wahrheit. Noch nie zuvor in der Geschichte war die Wahrscheinlichkeit für Senioren größer, ein langes und erfülltes Leben zu führen!
Von dem Lebensglück der Senioren zeugen auch viele Studien. So gaben bei einer forsa-Umfrage beispielsweise 70 Prozent der 75jährigen an, dass sie mit ihrem Sexualleben Weiterlesen
Rentenanpassung 2014: Mehr Geld für Ruheständler
Zum 01. Juli 2014 werden die Renten angepasst – zumindest in diesem Jahr ist das eine gute Nachricht für Ruheständler. Denn im Osten steigen die Renten um genau 2,53 Prozent, im Westen um 1,67 Prozent, wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin bekanntgab.
Für die gut 20,5 Millionen Rentner gibt es ab dem 01. Juli 2014 mehr Geld. Denn dann steigen die Altersbezüge in West- und Ostdeutschland, wenn auch erneut unterschiedlich. Im Osten werden die Zahlungen Weiterlesen
Bauboom in Deutschland: Im vergangenen Jahr sind erneut deutlich mehr Wohnungen genehmigt worden als im Jahr zuvor. Bauherren sollten sich allerdings auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen.
In vielen Städten explodieren die Mieten, die Menschen fürchten die Verdrängung aus ihrem geliebten Wohnumfeld. Kein Wunder also, dass immer mehr Bundesbürger den Bauhelm aufsetzen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen: der Bauboom auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit Jahren ungebrochen.
Im vergangenen Jahr wurden 12,9 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden mit. Insgesamt wurden 270.400 neue Wohnungen genehmigt, was der höchste Stand seit 10 Jahren ist. Doch nicht nur die Wohnungsknappheit in vielen Städten lässt die Menschen zu Bauherren werden. Begünstigt wird der Bauboom auch durch die historisch niedrigen Zinsen. Am deutlichsten legten 2013 die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser mit einem Plus von 22,3 Prozent zu.
Doch wer zu Maurerkelle und Mörtel greift, trägt auch viel Verantwortung. Kommt ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden, haftet in der Regel der Häuslebauer. Dies gilt auch dann, sollten fremde Firmen wie Architektenbüros oder Bauhandwerker mit Arbeiten beauftragt werden. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig. Werden Menschen verletzt, etwa weil ein Gerüst falsch gesichert ist, können die Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen.
Der Beitrag für die Versicherung richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausumme. Doch die Leistungen bei solch einer Bauherren-Haftpflicht sind von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden. Nicht jeder Tarif bietet auch Schutz für Sachschäden wie Erdrutsch oder der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit.
Kleinere Bauarbeiten wie der Ausbau des Dachstuhls sind mitunter durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro, 100.000 Euro oder sogar unbegrenzt, so dass in diesem Fall keine extra Bauherren-Haftpflicht nötig ist. In welchem Umfang das Bauherren-Risiko abgedeckt ist, muss aber im jeweiligen Versicherungsvertrag nachgelesen werden.
Zusätzlich zu einer Haftpflicht bietet sich eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung an. Diese Policen leisten bei Schäden am Bau, die dem Bauherren selbst entstehen: etwa wenn eine Wand einfällt oder ein Blitzeinschlag die Elektrik beschädigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat entschieden: Verliert ein Mieter seinen Ersatzschlüssel, können Wohnungsbesitzer nur dann die Kosten für den Austausch der Schließanlage geltend machen, wenn diese tatsächlich komplett ausgetauscht wurde.
Vor Gericht wurde der Fall eines Mieters verhandelt, der bei der Wohnungsübergabe seinem Vermieter lediglich einen Schlüssel zurückgeben konnte und nicht -wie im Übergabeprotokoll vorgesehen- zwei. Den anderen Schlüssel hatte er verloren. Der Vermieter informierte daraufhin die Hausverwaltung und Wohnungseigentümerschaft und verlangte die Kosten für den Austausch der Schließanlage, der aus Sicherheitsgründen erforderlich sei. Bis heute hat der angeklagte Mieter diesen Betrag nicht gezahlt. Aber auch die Schlösser wurden bisher nicht ausgetauscht.
Der Winter hat uns in diesem Jahr milde Temperaturen beschert, vielerorts sind sogar schon die ersten Frühlingsblumen sichtbar. Was Spaziergänger und Kälte-Muffel freut, hat für Allergiker allerdings bittere Konsequenzen: 2014 werden sie wohl besonders oft schniefen und weinen müssen!