Allgemein

Die geplante Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten wurden am Freitag auch vom Bundesrat gebilligt. Damit ist die letzte parlamentarische Hürde genommen.

 

Das ‚Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz‘ hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

 

Gilt wieder: Der Nachholfaktor

 

In diesem Jahr wurde dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.

 

Zuschlag für Erwerbsminderungsrente

 

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde.

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Weniger Krankenversicherte sind im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung versichert: Er soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind. Das ist eine gute Nachricht, da noch immer viele Selbstständige an den finanziellen Folgen der Corona-Lockdowns leiden.

 

Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung. Er ist als Hilfsangebot für privat Krankenvollversicherte gedacht, die ihre Beiträge nicht bedienen können und Schulden bei ihrem Krankenversicherer angesammelt haben. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Im Gegenzug zahlen sie einen niedrigeren Beitrag von 120 Euro im Monat.

 

Die Zahl der Menschen, die diesen Notlagentarif in Anspruch nehmen müssen, hat sich im letzten Jahr reduziert: trotz weiterhin anhaltender Corona-Pandemie und entsprechenden Einschränkungen. Waren zum Jahresende 2020 rund 88.100 Menschen in den Notlagen-Tarifen, so sank die Zahl auf 83.500 Personen. Bekanntlich stellten die Corona-Bestimmungen speziell für Selbstständige eine Herausforderung da, die oft privat versichert sind: speziell die Gastro- und Veranstaltungsbranche hatte zu kämpfen. Von daher ist das eine gute Nachricht.

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Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass auch langjährige Beitragszahler zur Rentenkasse nur kleine Renten erhalten. Rund 2,7 Millionen Rentner erhalten weniger als 1.200 Euro Rente im Monat, obwohl sie mindestens 40 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung vorzeigen können.

 

Wer viele Jahre arbeitet, kann auch auf eine auskömmliche Rente hoffen? Neue Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass dies für viele Erwerbstätige eine trügerische Hoffnung ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 erhielten demnach rund 2,7 Millionen Ruheständler eine Rente von weniger als 1.200 Euro, obwohl sie mindestens 40 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hatten. Auf die Zahlen macht aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aufmerksam. Neuere Daten zum Rentenbezug liegen noch nicht vor.

 

Um die Zahlen einzuordnen: Knapp vier von zehn Ruheständlern erhalten trotz mindestens 40 Beitragsjahren eine derart niedrige Rente. Besonders hoch ist der Anteil in Ostdeutschland, wo sogar beinahe jeder Zweite betroffen ist. Und damit nicht genug. Rund 1,2 Millionen Renten-Empfänger waren sogar betroffen, obwohl sie 45 Beitragsjahre vorweisen konnten.

 

Die Zahlen verdeutlichen erneut, dass zusätzliche Altersvorsorge -ob privat oder betrieblich organisiert- wichtig ist. Denn die Sorge, dass die gesetzliche Rente für einen auskömmlichen Lebensabend nicht reicht, ist für viele Menschen durchaus begründet:

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Welche Kosten mit den Unfällen von E-Scootern verbunden sind, zeigt eine Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Im Juni 2019 wurden E-Scooter für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Damit einher ging die Versicherungspflicht für die Fahrzeuge. Und bereits Anfang 2020 senkten einige Anbieter die Prämien für Scooterversicherungen.

 

Nun hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine erste, eigene Schadenbilanz für diese Fahrzeuge aufgestellt. Demnach verzeichneten die deutschen Versicherer 2020 1.150 Scooter-Unfälle, bei denen Dritte zu Schaden kamen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Laut Verband würden E-Scooter eine ähnliche Schadenbilanz aufweisen wie Mofas und Mopeds.

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Telematik in der Kfz-Versicherung wird in der Branche als großes Zukunftsthema gehandelt. Doch die Nachfrage nach diesen Policen ist bisher überschaubar. Speziell Fahranfängern können die Verträge helfen, ihre Fahrweise zu schulen – und Unfälle zu vermeiden.

 

Geht es um Zukunftstrends in der Versicherungsbranche, fällt ein Wort besonders häufig: Telematik. Das klingt zunächst sehr abstrakt und technisch, aber gemeint ist ein einfaches Prinzip: die Computertechnik erlaubt es, verschiedene Informationssysteme zu verknüpfen und Daten zwischen ihnen auszutauschen. Der Wortteil „Tele“ steht folglich für „Telekommunikation“ und der Wortteil „-matik“ für „Informatik“.

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In vielen Bankschließfächern sind Wertsachen nicht oder nur mit einer geringen Höchstsumme versichert. Grund genug, vorher genau in den AGB nachzulesen, wofür und in welchem Umfang Schutz besteht. Unter Umständen zahlt aber auch die eigene Hausratversicherung.

 

Wenn man Wertgegenstände in einem Bankschließfach wegschließt, sind sie dort doch sicher? Das kann ein gefährlicher Irrtum sein, wie erneut eine Stichprobe zeigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat demnach die Geschäftsbedingungen von acht Schließfächern untersucht, alle kostenpflichtig. Im Schnitt mussten die Kunden dafür eine Jahresmiete von 60 Euro berappen.

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Mütter aufgepasst! Zeiten des Mutterschutzes werden für die „Rente mit 63“ nicht anerkannt, da keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Anders sieht es hingegen bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus.

 

Seit dem Juli 2014 können Arbeitnehmer und gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse angesammelt haben. Eine kleine Anfrage der Opposition an die Bundesregierung ergab nun aber, dass die sechswöchige Mutterschutzzeit vor Geburt eines Kindes nicht für die „Rente mit 63“ angerechnet wird.

 

Beitragsfreie Zeiten nicht anrechenbar?

 

Mit der Mütterrente solle jahrzehntelange Beschäftigung belohnt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Sozialministeriums. Darunter falle die Schonzeit allerdings nicht. „Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45jährige Wartezeit anzurechnen“, zitiert der Kölner Stadtanzeiger (Montag) aus dem Papier.

 

Dennoch wollen nun die Oppositionsparteien im Bundestag prüfen, ob die Aussparung des Mutterschutzes eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bedeutet. Frauen könnten durch die Regelung benachteiligt sein.

 

Wehr- und Zivildienst wird als Beitragszeit anerkannt

 

Anders sieht es bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus, die als Beitragsjahr für die abschlagsfreie Rente mit 63 anerkannt werden. Auch die nicht erwerbstätige Pflege von Angehörigen, die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr sowie der Bezug von Arbeitslosengeld lassen sich bei den geforderten Beitragsjahren einrechnen. Wer über die gesetzliche Rente hinaus privat für das Alter vorsorgen will, sollte nicht zögern, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen!

Sie kommen, wohnen und zahlen nicht: Mietnomaden haben schon so manchen Wohnungseigentümer um ihr Geld gebracht. Im schlimmsten Fall hinterlassen sie Unordnung und Chaos, so dass die Wohnung grundsaniert werden muss. Mit einer Mietnomadenversicherung kann man sich gegen derartige Schäden absichern.

 

Mietnomaden sind für so manchen Hausbesitzer ein echtes Ärgernis. Sie beziehen eine Wohnung und hausen dann für Monate in dieser, ohne einen Pfennig Miete zu überweisen. Oftmals hinterlassen sie den Wohnraum in einem Zustand, der die sofortige Weitervermietung unmöglich macht. Der Müll stapelt sich bis unter die Decke, das Mobiliar ist demoliert, und erst nach einer Grundsanierung kann der Vermieter einem neuen Wohnungsnutzer die Schlüssel übergeben.

 

Wie häufig das Mietnomadentum in Deutschland auftritt, istheftigst umstritten. Der Hausbesitzerverband  Haus und Grund schätzt die Zahl der Fälle auf über 15.000 pro Jahr, während der Deutsche Mieterbund (DMB) nur 1.000 Mietnomaden im gleichen Zeitraum zählt. Fakt ist jedoch, dass eine einziger Mietnomade enormen Schaden anrichten kann. Im Schnitt müssen Vermieter eine Schadenssumme von mindestens 10.000 Euro einplanen!

 

Eine Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2010 hat dabei gezeigt, dass die betroffenen Personen keineswegs vorsätzlich handeln. Oftmals sind Krankheiten, persönliche Lebenskrisen wie eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit die Ursachen dafür, dass Mieter ihr Geld nicht zahlen und die Wohnung verkommen lassen. Für den Vermieter ist ein solcher Fall dennoch ärgerlich. Aber die Versicherungswirtschaft hat sich auf das Risiko längst eingestellt.

 

Mietnomadenversicherungen und Wohngebäudeversicherungen bieten Schutz

 

Einige Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Mietausfall- oder Mietnomadenversicherungen an, mit der sich Wohnungseigentümer gegen Verluste durch Mietnomaden absichern können. Der Versicherer erstattet dabei nicht nur den Betrag, der dem Vermieter durch den Ausfall der Miete verloren geht.

 

Zu den versicherbaren Leistungen gehören je nach Tarif auch die Übernahme von Reinigungs- und Renovierungskosten, die Erstattung von Aufräumungs- und Abbrucharbeiten sowie die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens. Auch wenn der unliebsame Mieter Mobiliar beschädigt hat, zahlen manche Anbieter hierfür eine bestimmte Schadensersatzsumme. Allerdings muss der Wohnungsbesitzer in der Regel eine hohe Selbstbeteiligung beisteuern, weil die Anbieter den Missbrauch solcher Versicherungen fürchten. Der Eigenanteil kann bis zu 20 Prozent der Schadenssumme betragen.

 

Doch nicht immer ist es notwendig, eine separate Versicherung abzuschließen, um gegen Mietausfall vorzusorgen. Denn Schutz vor zahlungsunwilligen Mietern bieten auch Wohngebäudeversicherungen. In der Regel ist für diese Leistung ein Aufpreis zu zahlen. Ersetzt wird dann der Mietausfall, wenn trotz einer Klage und der Vollstreckung des Urteils die Miete nicht eingetrieben werden kann. Aber Vorsicht: Wenn der Mieter nicht ausfindig gemacht werden kann, ist die Versicherung von jeder Leistungspflicht frei.

 

Wer Wohnungen vermietet, sollte zudem im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein. Denn oftmals mündet ein Fall von Mietnomadentum in einem langen Rechtsstreit, der nicht nur Nerven kostet, sondern auch den Geldbeutel beanspruchen kann. Hier ist gut beraten, wer sein Wohneigentum schützt. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den Versicherungsbedarf zu klären!

Ab 16. April gilt in Deutschland eine einheitliche Telefonnummer für Bereitschaftsärzte.

Wer außerhalb der Sprechzeiten unter akuten Beschwerden – z.B. nächtlichen Fieberschüben, Magenkrämpfen oder Zahnschmerzen litt, musste bisher in der Tageszeitung oder im Internet nach der gültigen Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst suchen. Und schnell findet man sich im Wirrwarr der Internetangebote wieder. Nach Angaben der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ gibt es derzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Teilweise würden diese Nummern auch täglich wechseln.

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