Die private Haftpflichtversicherung
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den vom Hund gebissenen Briefträger oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten“. Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Rechtsverbindliche Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung
Bei den Tipps und Hinweisen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Versicherers.