„O´zapft is!“ Am 22. September 2012 pünktlich um 12:00 Uhr ist es wieder so weit: Der Münchener Oberbürgermeister Christian Ude wird ein Fass Bier anstechen und damit das Münchener Oktoberfest offiziell eröffnen. Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn fesche Madln oder Bua beim Bier die Stimmung steigen lassen?

 

Auch in diesem Jahr werden die Gäste aus aller Welt anreisen und München für mehrere Wochen in das Tollhaus der Nation verwandeln. Zünftig bayerisch sorgen Brezeln, Bier, Stimmungsmusik und sexy Dirndls für einen Mordsgaudi.

 

Dass dabei einer mal a bisserl über die Strenge schlägt, ist bei so einem großen Volksfest durchaus eingeplant. Jedes Jahr sind die Helfer des Bayrischen Roten Kreuzes (BRK) in Dauereinsatz, weil sich Gäste bei alkoholbedingten Stürzen und Maßkrugschlägereien verletzen. Allein im letzten Jahr musstenüber 10.000 Patienten betreut werden. Für die Absicherung der eigenen Gesundheit empfiehlt sich hier eine private Unfallversicherung.

 

Auch wenn durch fahrlässiges Handeln andere Besucher zu Schaden kommen, kann es schnell teuer werden. Ein Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt, dass Bierzelte kein rechtsfreier Raum sind. Die Richter verurteilten eine Münchenerin, die beim stehenden Schunkeln von der Sitzbank fiel und dabei einen anderen Besucher erheblich verletzte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. In solchen Fällen hilft eine private Haftpflichtversicherung.

 

Vollrausch gefährdet Versicherungsschutz

 

Aber Vorsicht! Wer es mit der Trinkerei übertreibt, riskiert seinen Versicherungsschutz. So beinhalten viele Versicherungsverträge eine sogenannte „Alkoholklausel“. Dann ist der Alkoholgenuss zwar bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt (häufig 1,5 Promille). Wer mehr Alkohol im Blut hat, geht im Schadensfall aber leer aus.

 

Eine Unfallversicherung kann die Auszahlung einer Rente ebenfalls verweigern, wenn der Versicherte wegen Volltrunkenheit verunglückte. So entschied zum Beispiel das Kammergericht Berlin gegen einen Versicherten, der im Rausch das Fenster öffnete, hinausstürzte und sich eine schwere dauerhafte Gesundheitsschädigung zuzog (Az.: 6 W 12/03). Auch die Kfz-Versicherung muss nicht für den Schaden aufkommen, wenn sich ein sorgloser Oktoberfestbesucher mit zu viel Alkohol im Blut hinters Steuer setzt. Deshalb lieber die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen!