Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Mit dem Herbst beginnt wieder die Zeit für Erkältungen. Doch viele Menschen wollen nicht beim kleinsten Krankheitssymptom das Bett hüten. Sie nehmen Medikamente und quälen sich trotz Beschwerden auf Arbeit. Das Risiko, aufgrund von Arzneimitteln im Straßenverkehr einen Unfall zu verursachen, wird jedoch häufig unterschätzt.

Experten der Verkehrswacht schätzen, dass bei jedem vierten Unfall mit Toten oder Schwerverletzten Medikamente im Spiel sind. Ein Blick auf die Packungsbeilage ist hierbei aufschlussreich: Schmerzmittel können zu Benommenheit führen und das Sichtfeld einschränken. Präparate gegen Hustenreiz verursachen bei manchen Menschen Übelkeit. Selbst scheinbar harmlose Präparate aus der Hausapotheke haben Nebenwirkungen, die eine sichere Verkehrsteilnahme behindern: Sie beeinträchtigen das Seh- und Reaktionsvermögen, erhöhen die Risikobereitschaft und vermindern die Konzentrationsfähigkeit.

Kaskoschutz in Gefahr

Da mag es nicht verwundern, dass der Griff zum Pillenschrank den Kaskoschutz kosten kann. Die Kaskoversicherung darf ihre Leistung anteilig kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn einem Unfallverursacher nachgewiesen wird, dass Medikamente seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigten.

So betonte das Oberlandesgericht Köln: „Wer Medikamente einnimmt und sich danach ans Steuer setzt, ohne den Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit zu beachten, handelt unverantwortlich und damit grob fahrlässig“ (Az. VersR 86,229). Gleichsam entschied das Landgericht Coburg gegen einen Autofahrer, der unter dem Einfluss von Psychopharmaka einen abgestellten Lieferwagen beschädigte (Az.: 12 O 671/04). Hier gilt es, bereits vor Antritt einer Fahrt die Packungsbeilage zu studieren, ob das Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.

Eingeschränkter Schutz auf Arbeit

Wer sich krank und vollgepumpt mit Medikamenten auf Arbeit quält, riskiert darüber hinaus den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie muss keine Leistung erbringen, wenn die Wirkung eines Medikamentes Hauptursache für einen Arbeitsunfall war. Ausnahmen sind zwar möglich, etwa wenn etwa ein Patient auf die Arznei angewiesen ist, um überhaupt dauerhaft am Erwerbsleben teilnehmen zu können. Aber auch hier gilt: im Zweifelsfall Finger weg vom Pillenschrank!

Versicherungsnehmer sollten deshalb den Beipackzetteln von Arzneimitteln genau lesen, auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder den Rat eines Arztes einholen, wenn sie sich nicht sicher sind, ob ein Medikament ihre Aufmerksamkeit beeinträchtigen kann. Und im Zweifelsfall ist es besser einen Tag das Bett zu hüten, anstatt andere und sich selbst zu gefährden.