Der kleine Unterschied in der Versicherungswelt fällt weg. Laut einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen ab dem 21. Dezember 2012 nur noch Versicherungsverträge angeboten werden, die das Geschlecht nicht mehr für die Risikokalkulation heranziehen.
Nach dem EU-Recht gilt der Grundsatz, dass Männer und Frauen gleichbehandelt werden müssen. Dies gilt fortan auch für Versicherungsverträge, in denen bisher das Geschlecht für die Risikokalkulation herangezogen wurde.
So mussten Frauen bisher etwa in der privaten Krankenversicherung mehr Geld zahlen. Sie werden im Schnitt älter als Männer, was sich auch in höherenGesundheitskosten niederschlägt. Doch mit dem kleinen Unterschied ist es in der Versicherungswelt fortan vorbei. Wer einen Neuvertrag unterzeichnet, der erhält zukünftig nur noch sogenannte Unisex-Verträge, die das Geschlecht nicht mehr für die Risikokalkulation berücksichtigen. Denn geschlechtsspezifische Prämien seien nach dem Gebot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminierend und unzulässig, haben die EU-Richter klargestellt.
Allerdings sorgt der Gesetzgeber noch einmal für Verwirrung. Der Bundesrat hat die Umsetzung des Gesetzes in Deutschland vorerst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss gegeben. Trotzdem werden die neuen Unisex-Tarife auch in der Bundesrepublik verbindlich sein, das stellte EuGH-Präsident Vassilios Skouris klar. Auch die Versicherungsbranche und Finanzaufsicht betonen, dass man die Unisex-Tarife pünktlich zum Stichtag einführen wolle.
Altverträge behalten ihre Gültigkeit
Wer bereits einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der noch nach Mann und Frau differenziert ist, muss allerdings nicht befürchten, dass diese jetzt ihre Gültigkeit verlieren. Altverträge, die vor dem Stichtag 21.12. abgeschlossen wurden, bleiben von dem Unisex-Zwang ausgenommen. Für Wechselwillige bieten die Versicherungen verschiedene Umtauschoptionen und Garantien an, die eine Umwandlung des Vertrages in einen Unisex-Tarif ohne nochmalige Gesundheitsprüfung ermöglichen. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind die vollen Leistungen des bisherigen Vertrages garantiert.
Allerdings sollte man sich vor dem Wechsel zu einem Unisex-Tarif gut beraten lassen, denn nicht immer ist er von Vorteil. Tendenziell werden Frauen zukünftig bei der Autohaftpflichtversicherung etwas mehr zahlen, bei der Lebensversicherung und den Gesundheitsversicherungen etwas weniger. Nach den Weihnachtsfeiertagen kann ein Check des Versicherungsschutzes lohnen!