Wer sein Auto über Internet verkaufen will und ein Bild des Fahrzeugs ins Netz stellt, der ist gut beraten, sein Kennzeichen unkenntlich zu machen. Denn Betrügerbanden nutzen die Fahrzeugdaten für einen versuchten Versicherungsbetrug

Die Betrüger werden immer raffinierter. Wie ein großer deutscher Versicherungsanbieter vor kurzer Zeit berichte, haben sie nun eine neue Methode entwickelt, um Bürger um ihr hart erspartes Geld zu bringen. Sie machen im Internet Autos ausfindig, die verkauft werden sollen, notieren sich das Nummernschild, wenn es zu erkennen ist – und schon klingelt bei dem bereitwilligen Autoverkäufer das Telefon.

Die Missetäter jedoch geben sich als Kaufinteressenten aus. Und erkundigen sich nicht nur nach der Postadresse, die der Verkäufer des Autos sicher bereitwillig freigibt, wenn der Anrufer Interesse an einem Besichtigungstermin vortäuscht. Die Betrüger fragen den Anbieter des Fahrzeuges auch nach Versicherungsdetails aus. Bei welchem Versicherer ist das Auto geschützt? Besteht eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung? Da die Daten im Zusammenhang mit dem zu verkaufenden Auto stehen und möglicherweise etwas über den guten Zustand des Gefährtes verraten könnten, gibt so mancher Verkäufer auch diese Informationen preis, ohne skeptisch zu werden.

Nun haben die Betrüger ausreichend Daten, um einen Versicherungsbetrug zu versuchen, kennen sie doch das Autokennzeichen, die Postadresse sowie den Versicherungsanbieter des Autobesitzers. Und schicken der Versicherung eine Rechnung über einen angeblichen Austausch der Frontscheibe, der natürlich nie statt gefunden hat. Dem Schreiben liegt eine gefälschte Erklärung des Autobesitzers bei, die Rechnung direkt mit der nicht existierenden Werkstatt zu begleichen, die den Scheibenwechsel vornahm – und schon, sofern alles glatt geht, landet das Geld auf dem Konto der Betrüger.

Die Methode ist deshalb so raffiniert, weil der Autoverkäufer im günstigsten Fall gar nicht merkt, dass er betrogen wurde. Wird doch ein Versicherungsnehmer im Rahmen einer Kaskoversicherung nicht hoch gestuft, wenn er eine Frontscheibe wechseln lässt – folglich ist die Versicherung auch nicht verpflichtet, ihn zu informieren. Erst wenn der Versicherte kurze Zeit später selbst einen Schaden reguliert haben will, wird der vorherige Betrug offenbar.

Verbraucherschützer raten, das Nummernschild eines Fahrzeuges zu verpixeln, wenn ein Bild des Autos zum Verkauf ins Netz gestellt wird. Und am Telefon keine Details zur Autoversicherung preiszugeben