Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art Teilkasko: Die anfallenden Pflegekosten lassen sich damit nicht komplett auffangen, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Dennoch vertraut eine Mehrheit der Bundesbürger beim Thema Pflege auf den Staat und sichert sich nicht zusätzlich privat ab, wie eine aktuelle Umfrage von forsa im Auftrag eines großen deutschen Versicherers ergab.
Über zweieinhalb Millionen Bundesbürger brauchen Pflege, weil sie dauerhaft krank oder dement sind, Tendenz stark steigend. Für die Angehörigen bedeutet dies eine starke Belastung: physisch, psychisch und finanziell. Sie müssen den Patienten Schuhe ankleiden, das Essen reichen, ihn waschen und pflegen. Immerhin 1,7 Millionen Pflegebedürftige werden rund um die Uhr von ihren Angehörigen zuhause betreut. Die Rente reicht oft nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken.
Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder Bundesbürger besitzen, da sind sich Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz einig. Manche Haftpflicht-Policen beinhalten einen Leistungs-Baustein, der sich Forderungsausfalldeckung nennt. Warum es sinnvoll sein kann, auf einen derartigen Schutz zu achten, wird im Folgenden erklärt.
Schnell ist es passiert: Ein Fahrradfahrer fährt auf dem Gehsteig, um Zeit zu sparen, rempelt versehentlich einen Fußgänger an und dieser stürzt auf die Pflastersteine. Wenn der Passant dann so unglücklich fällt, dass er einen bleibenden Schaden davonträgt, muss der Radfahrer für die Folgekosten aufkommen: Reha, Medikamente, im Zweifel den Ausfall der Arbeitskraft. Die Forderungen können sich im Laufe mehrerer Jahre auf einen sechsstelligen, gar siebenstelligen Betrag summieren.
Oldtimerversicherung: Der Frühling ist die Zeit, in der die Liebhaber alter Autos ihre Schmuckstücke wieder aus der Garage holen und mit ihnen zu einer Spritztour ins Grüne starten. Weil Oldtimer von ihren Besitzern in der Regel besonders umhegt und gepflegt werden, bieten auch die Autoversicherer besondere Konditionen für die Liebhaber der Edelkarossen. Was gilt es, beim Versicherungsschutz zu beachten?
Deutschland gilt als Auto-Nation, und auch die Zahl der Oldtimerfans ist zahlreich. Bundesweit sind über 3 Millionen dieser Fahrzeuge für deutsche Straßen zugelassen, so berichtet das Kraftfahrt-Bundesamt. Seit mehreren Jahren verzeichnet die Branche zweistellige Zuwachszahlen. Nicht nur Edelkarossen aus Chrom und Leder sind beliebt, sondern auch Fahrzeuge aus den 80er Jahren – zum Beispiel der DeLorean DMC-12, mit dem Marty McFly in „Zurück in die Zukunft“ seine Trips in Vergangenheit und Zukunft unternimmt.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn ein Erwerbstätiger berufsunfähig wird, bekommt er von seinem Versicherer in der Regel schnell seine Rente zugesprochen. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des unabhängigen Analysehauses Franke & Bornberg, das die Leistungspraxis großer deutscher BU-Versicherer unter die Lupe genommen hat. Drei von vier Kunden erhalten ihre Leistung demnach innerhalb von sechs Monaten.
In den Medien wird immer mal wieder von Patienten berichtet, die berufsunfähig geworden sind und sich lange mit ihrem Versicherer um die Rente streiten mussten. Diese Fälle sind natürlich jeder für sich ärgerlich – aber keineswegs die Regel, wie eine aktuelle Studie von Franke & Bornberg zeigt. Das Hannoveraner Ratinghaus untersuchte stichprobenartig die Leistungspraxis von 7 großen Versicherern, die insgesamt fast 5 Millionen BU-Kunden auf sich vereinen. Weiterlesen
Die deutsche Versicherungswirtschaft bietet einen neuen Service an. Eine App soll nach einem Autounfall einen Notruf absenden und automatisch Hilfe herbeiholen. Möglich wird dies durch einen Stecker, der beim jeweiligen Kfz-Versicherer angefragt werden kann.
Wenn ein schwerer Verkehrsunfall passiert, entscheiden Minuten über Leben und Tod. In manchen Situationen ist es nahezu unmöglich, selbst Hilfe herbeizuholen, wenn zum Beispiel ein Fahrer alleine verunglückt, sein Bewusstsein verliert und niemand sonst das Unglück beobachtet hat. Auf solche Situationen wollen die deutschen Autoversicherer nun mit einer App reagieren. Sie soll automatisch Hilfe herbeiholen, wenn es kracht – und damit Leben retten.
Der Frühling naht – und damit die Zeit, in der Hobbypiloten wieder zu ihrer Fernsteuerung greifen und Drohnen sowie Modellflugzeuge auf die Reise schicken. Längst geht es dabei nicht mehr nur um Spiel und Spaß. Mit Drohnen lassen sich erstklassige Fotos aus der Luft schießen und Veranstaltungen wie etwa Hochzeiten aus Perspektiven filmen, die vor dem Siegeszug der kleinen Kopter undenkbar schienen. Wer Luftaufnahmen machen will, muss hierfür längst nicht mehr in einen Hubschrauber steigen.
Wer im Ausland eine Arbeit aufnimmt, steht auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist dieser Schutz an Vorbedingungen geknüpft. So darf der Aufenthalt außerhalb der eigenen Landesgrenzen nur vorübergehend sein und der Entsendete muss nach der Rückkehr weiterbeschäftigt werden.
Immer mehr Bundesbürger werden von ihrem Arbeitgeber ins Ausland gesandt – schließlich sind viele Firmen international vernetzt und der Auslands-Aufenthalt verspricht neue Kenntnisse und wertvolle Erfahrungen. Wie aber sieht es mit dem Unfallschutz aus, wenn man für die heimische Firma in Russland an einem Pipeline-Projekt arbeitet oder als Arzt in ein afrikanisches Land geht?
Auch Kinder verfügen bereits über Geld, dass sie anlegen und mehren wollen. Dabei sind die Vermittler und Anlageberater in der Pflicht, eine möglichst risikoarme Geldanlage zu empfehlen. Sonst können sich die Kinder das Geld zurückholen, wie ein Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt.
Wenn Eltern für ihre Kinder Geld anlegen, so muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch mündelsicher erfolgen. Das heißt, das Sparguthaben muss so angelegt werden, dass Wertverluste nahezu ausgeschlossen sind. Typisch hierfür sind etwa Tages- und Festgeldkonten bei Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören.
Das hat auch Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten von Anlageberatern und -vermittlern. Ein Urteil des Landgerichtes Hamburg bestätigt, dass die Finanzberater auch dann die Interessen des Kindes beachten müssen, wenn dies den Anlagezielen der Eltern zuwider läuft. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Eltern eine riskante Geldanlage für ihr Kind bevorzugen, haftet der Vermittler, wenn das Geld durch die Insolvenz des Unternehmens verloren geht. Auf das Urteil macht aktuell die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg aufmerksam.
Kind erleidet Totalverlust – Vermittler haftet
Im verhandelten Rechtsstreit legten die Eltern für ihr minderjähriges Kind ein Depot bei der Bank an. Alsdann sollte das Kapital des Minderjährigen gewinnbringend investiert werden. Der Vermittler befragte die Mutter zu den Anlagezielen für ihren Nachwuchs. Die Frau entschied sich hierbei für ein hohes Risiko. Sie nannte als Anlageziel die Kategorie: „Risikobewusst: Höheren Vertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber“.
Der Finanzvermittler empfahl daraufhin ein sogenanntes Basket-Zertifikat für das Kind, ein spekulatives Finanzprodukt, das die Dynamik einer bestimmten Branche oder Region anhand eines Vergleichsindex abbildet. Das Problem hierbei: Auch der Totalverlust des investierten Geldes ist bei dieser Geldanlage nicht ausgeschlossen, sofern der Emittent zahlungsunfähig wird. Das ist zwar äußerst selten, trat in diesem Fall aber ein. Daraufhin machte der Minderjährige Schadensersatzansprüche beim Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend.
Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Vermittler tatsächlich seine Aufklärungspflicht verletzt hatte. Entscheidend sei hierbei nicht nur die Frage, ob der Berater über die Risiken der Geldanlage im Beratungsgespräch aufgeklärt habe. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass der Anleger ein Kind gewesen sei und für Kinder eben keine Anlagen empfohlen werden dürfen, die ein Verlustrisiko bergen. Dies gilt sogar dann, wenn die Eltern des Kindes über ausreichend Anlageerfahrung verfügen (Az.: 334 O 95/09).
Kind ist Partei des Rechtsstreites
Hierbei gelte es zu Bedenken, dass im Haftungsprozess nicht der Elternteil, sondern das Kind selbst Partei des Rechtsstreites sei und als Kläger auftritt, betonte die Hamburger Anwaltskanzlei. Die Eltern, welche am Beratungsgespräch mit dem Vermittler teilnahmen oder es gar geführt haben, kämen hingegen als Zeugen in Betracht. Folglich sind Vermittler zu einer besonderen Sorgfalt angehalten, wenn es um eine Anlageempfehlung für Kinder geht. Hier gilt: Sicherheit vor Rendite!
Wie lückenhaft der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt erneut ein Urteil. Demnach verlieren Beschäftigte bereits ihre Absicherung, wenn sie sich mit dem Pausenbrot auf einen kurzen Spaziergang begeben. Und selbst in der Raucherpause auf Arbeit greift unter Umständen nur eine private Absicherung.
Wenn Erwerbstätige einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, springt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung ein. So wichtig diese Absicherung auch ist, zahlt sie jedoch nicht für jede Situation, in der Arbeitnehmer zu Schaden kommen. Eine großes Risiko, komplett ohne Schutz dazustehen, besteht zum Beispiel während der Pausen, wie aktuell eine Frau erfahren musste. Auf das entsprechende Urteil macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Weiterlesen
Jeden Tag überweisen Schaden- und Unfallversicherer stolze 120 Millionen Euro an Schadenszahlungen an ihre Kunden. Aber muss dieses Geld auch versteuert werden? Dies ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Pressemeldung berichtet.
Schaden aus Privatleben: Keine Steuerpflicht!
Als Faustregel kann man sich merken: Wenn ein Schaden aus dem Privatleben ersetzt wird, muss hierfür keine Steuer gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn nach einem Rohrbruch der Hausratversicherer die Einrichtung ersetzt. In dieser Situation ist die Versicherungsleistung steuerfrei und muss folglich nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Auch wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners Geld für die Reparatur des Autos überweist, muss der Betrag nicht versteuert werden. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung eine Rente auszahlt, etwa in Form eines Schmerzensgeldes. Weiterlesen