Am 12. Mai wird alljährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Und tatsächlich ist dies ein Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient hat. Denn in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage, wie hilfsbedürftige Menschen auch in Zukunft würdevoll betreut werden können.
Laut Statistischem Bundesamt sind aktuell mehr als 2,34 Millionen Bundesbürger auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, bedeutet das nicht nur für den Betroffenen eine enorme Einschränkung, sondern auch für die Angehörigen. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut, wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Oft bedeutet das Einbußen bei Job und Karriere.
Auch die finanzielle Belastung ist für die Betroffenen hoch. Sollte der Pflegebedürftige stationär betreut werden müssen, reicht das Geld oftmals nicht aus. Wie der Barmer GEK Pflegereport errechnete, kostete ein Heimplatz im Jahr 2012 zwischen 1.622 Euro im Monat (Sachsen-Anhalt in Pflegestufe I) und stolzen 3.263 Euro (Nordrhein-Westfalen in Stufe III). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt maximal die Hälfte davon. Was viele nicht wissen: Kinder sind laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern zum Pflegefall werden.
Private Pflegevorsorge kann sich auszahlen!
Doch was kann man tun, um das finanzielle Pflegerisiko abzusichern? Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Pflegevorsorge:
Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann an Angehörige ausgezahlt werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Oder man verwendet es für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Der Vorteil: wofür der Patient das ausgezahlte Geld letztendlich ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Bei einer Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherer die verbleibenden Kosten im Pflegefall, die nicht durch den gesetzlichen Pflegeschutz gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe. Entscheidend für die Auszahlung sind die jeweiligen Rechnungsbeträge für Pflegeleistungen, die der Versicherung vorzulegen sind, sowie das Urteil des Arztes. Nachteil dieser Versicherungssparte: Gerade wenn Angehörige eine Person pflegen und keine Betreuung im Heim stattfindet, ist der Nachweis über die Pflegekosten schwer zu führen.
Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden.
Pflegepolicen staatlich förderbar
Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit dem 01. Januar 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Der Schutz bleibt nur jenen Menschen verwehrt, die bereits eine Pflegestufe haben.
Doch die breite Absicherung ist zugleich ein Nachteil dieser Policen. Weil die Versicherer jeden Bundesbürger ohne Risikoaufschlag versichern müssen, sind die Tarife teils teurer als eine „herkömmliche“ Pflegeversicherung. Aber welche Police ist nun die richtige für mich? Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – schließlich geht es beim Thema „Pflege“ auch immer um die Würde des Menschen!
Seit Wochen lockt das schöne Frühlingswetter ins Freie. So mancher lässt da das Auto in der Garage stehen und schwingt sich aufs Fahrrad, um zur Arbeit zu radeln oder Erledigungen zu machen. Aber Vorsicht: Wenn die Radfahrer ausströmen, sind auch Langfinger unterwegs!
Autofahrer, aufgepasst! Am 01.05.2014 tritt für die Flensburger Verkehrssünderdatei ein neues Punktesystem in Kraft. Doch was ändert sich für die Verkehrsteilnehmer? Dies zeigt der kurze Überblick.
Ein neues Punktesystem regelt ab dem 01. Mai, mit welchen Strafen Verkehrssünder Weiterlesen
Der Winter war besonders milde und mancher Frühlingstag lockte mit sommerhaften Temperaturen. Was viele Menschen freut, hat jedoch eine Kehrseite: Zecken können sich bei diesen Bedingungen besonders gut ausbreiten. Vielerorts warten die ungebetenen Blutsauger bereits auf ihre Opfer. Wie kann man sich vor den Plagegeistern schützen? Weiterlesen
Im Alter noch eine eigene Wohnung oder Immobilie erwerben? Für viele Senioren bleibt das kein Traum. Wenn sich Golden Ager auf dem Wohnungsmarkt umsehen, dürfen sie die Altengerechtigkeit des Wohnraums allerdings nicht vernachlässigen!
Laut einer Studie der GFK-Marktforschung verwendet jeder dritte Bundesbürger mit entsprechendem Vertrag die Auszahlung seiner Lebensversicherung für die eigenen vier Wände. Entweder wird mit dem Geld das Haus abbezahlt, die Wohnung renoviert oder sogar eine neue Immobilie erworben. Weil aber die meisten Menschen schon etwas betagter sind, wenn sie ihre Lebensversicherung in Anspruch nehmen, sollten sie dabei das altengerechte Wohnen nicht aus den Augen verlieren! Selbst die schönste Wohnung wird zum Ärgernis, wenn man sich in ihr nicht mehr richtig bewegen kann.
Für das Jahr 2015 haben mehrere gesetzliche Kassenanbieter Beitragssenkungen in Aussicht gestellt. Aber schon bald könnten die Beiträge wieder steigen, sollten die Milliarden-Reserven der Krankenkasse aufgebraucht sein. Die Höhe des Beitrages ist keineswegs das einzige Kriterium für die Wahl einer Krankenkasse!
Ab dem kommenden Jahr können die Krankenkassen ihre Beiträge selbst bestimmen, denn mit Inkrafttreten der schwarz-roten Gesundheitsreform erhalten die gesetzlichen Anbieter ihre Beitragsautonomie zurück. Und tatsächlich werden Millionen Versicherte vorerst profitieren. Wie die Rheinische Post heute berichtet, wollen sieben Krankenkassen ihren Beitragssatz Weiterlesen
In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen: jeder fünfte Bundesbürger ist laut Statistischem Bundesamt älter als 60 Jahre. Die Versicherungswirtschaft hat sich mittlerweile auf die Bedürfnisse der „Generation Gold“ eingestellt und bietet spezielle Seniorentarife an.
Wird in den Medien über die Alterung der Gesellschaft berichtet, überwiegen oft die negativen Aspekte. Von steigenden Gesundheitskosten, Pflegebedürftigkeit und Demenz ist in Nachrichten und Talkshows die Rede. Doch dies ist bestenfalls die halbe Wahrheit. Noch nie zuvor in der Geschichte war die Wahrscheinlichkeit für Senioren größer, ein langes und erfülltes Leben zu führen!
Von dem Lebensglück der Senioren zeugen auch viele Studien. So gaben bei einer forsa-Umfrage beispielsweise 70 Prozent der 75jährigen an, dass sie mit ihrem Sexualleben Weiterlesen
Rentenanpassung 2014: Mehr Geld für Ruheständler
Zum 01. Juli 2014 werden die Renten angepasst – zumindest in diesem Jahr ist das eine gute Nachricht für Ruheständler. Denn im Osten steigen die Renten um genau 2,53 Prozent, im Westen um 1,67 Prozent, wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin bekanntgab.
Für die gut 20,5 Millionen Rentner gibt es ab dem 01. Juli 2014 mehr Geld. Denn dann steigen die Altersbezüge in West- und Ostdeutschland, wenn auch erneut unterschiedlich. Im Osten werden die Zahlungen Weiterlesen
Bauboom in Deutschland: Im vergangenen Jahr sind erneut deutlich mehr Wohnungen genehmigt worden als im Jahr zuvor. Bauherren sollten sich allerdings auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen.
In vielen Städten explodieren die Mieten, die Menschen fürchten die Verdrängung aus ihrem geliebten Wohnumfeld. Kein Wunder also, dass immer mehr Bundesbürger den Bauhelm aufsetzen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen: der Bauboom auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit Jahren ungebrochen.
Im vergangenen Jahr wurden 12,9 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden mit. Insgesamt wurden 270.400 neue Wohnungen genehmigt, was der höchste Stand seit 10 Jahren ist. Doch nicht nur die Wohnungsknappheit in vielen Städten lässt die Menschen zu Bauherren werden. Begünstigt wird der Bauboom auch durch die historisch niedrigen Zinsen. Am deutlichsten legten 2013 die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser mit einem Plus von 22,3 Prozent zu.
Doch wer zu Maurerkelle und Mörtel greift, trägt auch viel Verantwortung. Kommt ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden, haftet in der Regel der Häuslebauer. Dies gilt auch dann, sollten fremde Firmen wie Architektenbüros oder Bauhandwerker mit Arbeiten beauftragt werden. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig. Werden Menschen verletzt, etwa weil ein Gerüst falsch gesichert ist, können die Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen.
Der Beitrag für die Versicherung richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausumme. Doch die Leistungen bei solch einer Bauherren-Haftpflicht sind von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden. Nicht jeder Tarif bietet auch Schutz für Sachschäden wie Erdrutsch oder der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit.
Kleinere Bauarbeiten wie der Ausbau des Dachstuhls sind mitunter durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro, 100.000 Euro oder sogar unbegrenzt, so dass in diesem Fall keine extra Bauherren-Haftpflicht nötig ist. In welchem Umfang das Bauherren-Risiko abgedeckt ist, muss aber im jeweiligen Versicherungsvertrag nachgelesen werden.
Zusätzlich zu einer Haftpflicht bietet sich eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung an. Diese Policen leisten bei Schäden am Bau, die dem Bauherren selbst entstehen: etwa wenn eine Wand einfällt oder ein Blitzeinschlag die Elektrik beschädigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat entschieden: Verliert ein Mieter seinen Ersatzschlüssel, können Wohnungsbesitzer nur dann die Kosten für den Austausch der Schließanlage geltend machen, wenn diese tatsächlich komplett ausgetauscht wurde.
Vor Gericht wurde der Fall eines Mieters verhandelt, der bei der Wohnungsübergabe seinem Vermieter lediglich einen Schlüssel zurückgeben konnte und nicht -wie im Übergabeprotokoll vorgesehen- zwei. Den anderen Schlüssel hatte er verloren. Der Vermieter informierte daraufhin die Hausverwaltung und Wohnungseigentümerschaft und verlangte die Kosten für den Austausch der Schließanlage, der aus Sicherheitsgründen erforderlich sei. Bis heute hat der angeklagte Mieter diesen Betrag nicht gezahlt. Aber auch die Schlösser wurden bisher nicht ausgetauscht.