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Im Bereich Kfz-Versicherung und Lebensversicherung gibt es sie momentan noch: die tarifliche Unterscheidung nach Geschlecht. Bislang sind geschlechtsspezifische Versicherungstarife unter bestimmten Bedingungen zulässig. Doch kritische Stimmen sprachen von Diskriminierung. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern aufgrund ihres Geschlechts nicht rechtens ist.

Frauen leben statistisch gesehen länger. Daher fallen auch ihre Prämien für Lebensversicherungen oft höher als die der Männer aus. Anders sieht es bei der Kfz-Versicherung aus. Da Frauen weniger Unfälle und Verkehrsdelikte verursachen, müssen sie im Vergleich zu Männern meist niedrigere Beiträge zahlen.

Nach einer Empfehlung der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat der Europäische Gerichtshof am 01. März 2011 (Rechtssache C-236/09) den geschlechtsspezifischen Versicherungstarifen eine Galgenfrist gesetzt. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen keine Tarife mehr angeboten werden, deren Prämien davon abhängen, ob der Versicherungsnehmer männlich oder weiblich ist.

Erst 2004 wurde von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet, dass die Unterscheidung bei der Prämienberechnung zulässig ist, sofern das Geschlecht ein bestimmender Faktor ist und dies durch statistische versicherungsmathematische Daten belegt werden kann. Diese Regelung wurde nun durch das aktuelle EuGH-Urteil gekippt.

Verbände befürchten durch die neue Gleichbehandlung von Frauen und Männern höhere Prämien als bisher. Wer bereits eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder auch Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, braucht sich aber keine Gedanken über steigende Mitgliedbeiträge machen. Nur Versicherungsverträge, die ab Ende nächsten Jahres geschlossen werden, müssen der Neuregelung nach dem EuGH-Urteil entsprechen.