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Nach den letzten beiden Corona-Jahren ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im Jahr 2022 erneut gestiegen. Laut den deutschen Versicherern wurden etwa 80.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als etwa 70.000 Einbrüche verzeichnet wurden. Auch wenn die pandemiebedingten Sondereffekte im letzten Jahr geringfügig waren, hat sich die Zahl der Einbrüche in diesem Jahr erhöht.

 

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen mussten die Versicherer auch mehr für Wohnungseinbrüche leisten. Die Schadenhöhe stieg um 90 Millionen Euro auf insgesamt 280 Millionen Euro an. Der Schadendurchschnitt erreichte ebenfalls einen neuen Höchstwert von 3.350 Euro pro Einbruch.

 

Obwohl viele Haus- und Wohnungsbesitzer in den letzten Jahren in verbesserte Sicherheitstechnik investiert haben und die Zahl der Einbrüche kontinuierlich gesunken ist, haben es die Täter in vielen Gebäuden immer noch zu leicht, einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. Leider hat die Bundesregierung in diesem Jahr keine Fördermittel mehr für den Einbruchdiebstahlschutz bereitgestellt, was die Situation noch verschlimmert.

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Ab Juli 2023 erhalten die Rentner in Ost und West mehr Geld. Während die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent angehoben werden, steigen die Bezüge im Osten um 5,86 Prozent.

 

In den letzten Jahren hatten sich deutsche Rentner meist über eine Anhebung der Altersbezüge freuen dürfen. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.

 

Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen – um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.

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Katzen sind das am meisten verbreitete Haustier in Deutschland. Etwa 16,7 Millionen Samtpfötchen leben hier – und sie verursachen mitunter Schäden, die für ihre Besitzer teuer werden können. Die folgenden 6 Urteile zeigen, wo Gefahren für Katzenfreunde lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen.

 

7 sind zu viele

Die gute Nachricht für alle Katzenfreunde zuerst: Grundsätzlich kann der Vermieter die Haltung einer Katze in einer Mietwohnung nicht verbieten. Die Haltung ist zu dulden, wenn von dem Tier keine Belästigungen ausgehen. Doch 7 Katzen in einer Drei-Raum-Wohnung? Das sind zu viele, urteilte Amtsgericht Berlin-Lichtenberg bereits 1996 (Az: 8 C 185/96).

 

Lackschaden am Autodach: War es wirklich DIESE Katze?

Ein Autofahrer ärgerte sich über Lackschäden auf dem Dach seines Fahrzeugs und verdächtigte die Katze des Nachbarn. Vor dem Amtsgericht Aachen bot er auch an, auf dem Autodach gefundene Katzenhaare analysieren zu lassen. Doch selbst wenn die DNA übereinstimmen würde, wäre das noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich diese Katze den Lackschaden verursachte, so die Richter (Az: 5 C 511/06). Will der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen, muss er nachweisen, dass eine bestimmte Katze die Schäden verursachte.

 

Katze fischt frische Fische

Überraschend viele Urteile beschäftigen sich mit Katzen, die in Gartenteichen von Nachbarn Fische ‚geangelt‘ haben (sollen). Ähnlich wie beim Lackschaden muss die konkrete ‚Täterschaft‘ des Tieres nachgewiesen werden können. Gelingt das dem Geschädigten, haftet der Tierhalter so, als hätte er selbst die Fische gestohlen.

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Versicherung per Online-Abschluss oder doch lieber persönliche Beratung? Junge Menschen wollen beides – gleichzeitig.

 

Junge Kunden sind (nicht nur) in der Versicherungsbranche heiß begehrt. Schließlich geht es darum, teilweise extrem langanhaltende Kundenbeziehungen aufzubauen. Nicht wenige Versicherer sind auch deshalb dazu übergegangen, lebenslanger Begleiter werden zu wollen.

 

Doch erreichen solche Bemühungen auch die jungen Menschen und damit die zukünftigen Kunden? Diese Frage untersucht der aktuelle Schwerpunktbericht „Zielgruppenkonzepte“ des Kundenmonitors Assekuranz 2022, der von der Sirius Campus GmbH in Kooperation mit der Aeiforia GmbH erstellt wurde.

 

Ein Aspekt, der dabei beleuchtet wurde, betrifft die Beratungswünsche junger Menschen. Im Vergleich zu 2019 – also vor der Corona-Krise – hat sich der Wunsch nach regelmäßiger Beratung signifikant erhöht. Eine solche Beratung ist mittlerweile für 56 Prozent der 18- bis 30-jährigen Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten wichtig, vor drei Jahren betrug dieser Anteil lediglich 40 Prozent. Auch insgesamt ist regelmäßige Beratung wichtiger geworden: In der Gesamtgruppe der 18- bis 69-Jährigen steigt die Relevanz von 50 Prozent (2019) auf inzwischen 58 Prozent (2022).

 

Noch stärker hat sich der Wunsch nach Online-Beratung durch den Vermittler, z. B. in Form eines Videocalls per Teams, Zoom oder WhatsApp, erhöht. Schon im Gesamtmarkt ist hier eine Steigerung von 32 Prozent (2019) auf 46 Prozent (2022) zu beobachten. Unter den 18- bis 30-Jährigen wünschen sich sogar 71 Prozent eine Online-Beratung durch ihren Vermittler, das sind stolze 28 Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren.

Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, muss die Frist bis zur Einzahlung der Beiträge für das vorangegangene Jahr beachten.

 

Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell für das Alter vorzusorgen. Dafür müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein: Das Mindestalter für freiwillige Beitragszahlungen beträgt 16 Jahre; es darf keine Altersrente bezogen werden und es darf keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Dies gilt zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.

 

Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro pro Monat (Stand 2022) gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar.

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Auch dem Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen sind Grenzen gesetzt, wie erneut ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt. Im vorliegenden Fall versuchte eine Frau, nach vielen Jahren ihren Vertrag rückabwickeln zu lassen, obwohl sich in der Widerrufs-Belehrung lediglich ein Formulierungsfehler fand. Sämtliche Instanzen schmetterten ihren Vorstoß ab.

 

Kundinnen und Kunden können ihre Lebensversicherung rückabwickeln lassen, wenn sie ihren Vertrag zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben: so viel ist bekannt. Das lohnt sich, weil im Gegensatz zu einer Kündigung des Vertrages die eingezahlten Beiträge angemessen verzinst werden müssen und der Lebensversicherer die Kosten für Vertrieb und Verwaltung nicht anrechnen darf. Bedingung hierfür ist jedoch, dass die Verbraucher nachweisen, ungenügend über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden zu sein. Denn beim Policenmodell bekamen sie die Vertragsbedingungen erst zugesendet, nachdem sie den Vertrag bereits unterschrieben hatten – das verstößt gegen EU-Recht.

 

Ein frisches Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt aber erneut, dass auch dem Widerspruchsrecht Grenzen gesetzt sind. Demnach verstieß die klagende Kundin gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB, weil sie allein aufgrund eines geringfügigen Belehrungsfehlers in der Widerrufs-Belehrung den Vertrag nach vielen Jahren rückabwickeln wollte. Dieser Belehrungsfehler habe ihr nicht die Möglichkeit genommen, das Widerspruchsrecht unter denselben Bedingungen wie bei einer zutreffenden Belehrung in Anspruch zu nehmen, so hob die Karlsruher Instanz hervor (Urteil vom 15. Februar 2023, IV ZR 353/21).

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Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner erhöht: Das wirkt sich auch positiv für die Ruheständler aus. Rund 195.000 Personen werden 2023 erstmals keine Steuern zahlen müssen. Zugleich führt die Renten-Erhöhung aber dazu, dass auch mehr Neurentner vom Fiskus zur Kasse gebeten werden.

 

Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser wurde für das Jahr 2023 raufgesetzt: um 6,2 Prozent von 10.347 Euro auf nun 10.908 Euro. Infolgedessen müssen in diesem Jahr auch weniger Alters-Ruheständler Steuern zahlen. Dies zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, über die das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aktuell berichtet.

 

Geschätzt 195.000 Rentnerinnen und Rentner rutschen demnach aus der Steuerpflicht, weil der Freibetrag steigt, so geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Doch es gibt auch eine gegenteilige Bewegung. 87.000 Rentnerinnen und Rentner kämen neu als Steuerpflichtige hinzu, weil die Rente im Juli 2022 deutlich angehoben wurde. Im Westen stiegen die Altersrenten um 3,53 Prozent, im Osten um 4,25 Prozent.

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Die Zeiten von Nullzinsen scheinen vorbei zu sein. Da trifft es sich gut, dass der Sparerfreibetrag zum Jahreswechsel erhöht wurde.

 

Ob Tagesgeld oder andere Sparanlagen: Seit einigen Wochen gibt es endlich wieder Zinsen. Zu dieser guten Nachricht passt auch, dass der Sparerpauschbetrag zum Jahreswechsel von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben wurde.

 

Unterstellt man einen Zins von zwei Prozent, wären die Erträge einer Geldanlage über 50.000 Euro steuerfrei. Nimmt man vier Prozent an, sind die Erträge einer Geldanlage über 20.000 Euro steuerfrei. Erst bei Einkünften aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten.

 

Umgehen könnte man das mit einer privaten Rentenversicherung. Wurde der Vertrag mindestens mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen, bleibt der halbe Ertrag einer Kapitalabfindung steuerfrei.

 

Wird stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung gewählt, muss nur ein niedriger Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn etwa mit 67 Jahren sind dies nur 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der monatlichen Rente steuerfrei.

 

Klären Sie in einer persönlichen Beratung, welche Möglichkeiten am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Rentenreform vor, die gemeinhin unter dem Begriff „Aktienrente“ bekannt ist. Doch was verbirgt sich dahinter? Was bisher bekannt ist.

 

Deutschland hat ein Problem: Die Gesellschaft altert, und das bedeutet auch, dass das Rentensystem unter Druck gerät. Denn dieses ist nach dem Umlagesystem organisiert: an Renten wird stark vereinfacht ausgegeben, was an Beiträgen durch Beschäftigte eingenommen wird. Und schon heute müssen zwei Beitragszahler einen Ruheständler bezahlen. Das Verhältnis wird sich noch verschärfen, denn nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes werden in den kommenden 15 Jahren knapp 13 Millionen Menschen in den Ruhestand wechseln, ohne dass genug Personen im Erwerbsalter nachrücken. Schon heute muss der Bund 97 Milliarden Euro an Steuergeldern in die Rentenkasse geben.

 

Eine Antwort der Bundesregierung auf dieses Problem ist die sogenannte Aktienrente. Das Konzept sieht vor, einen zusätzlichen Kapitalstock anzusparen, indem Geld in Aktien und Fonds investiert wird. Andere Länder haben diesen Schritt schon vor Jahrzehnten vollzogen. In Schweden, das als Vorbild für das aktuelle Modell galt, gibt es ein ähnliches Modell bereits seit 1998. Norwegen hat über seinen Staatsfonds, der ebenfalls in Aktien investiert, sogar bereits mehr als eine Billion Euro angespart: pro Kopf fast 165.000 Euro.

 

Dagegen sind die Pläne der Bundesregierung eher bescheiden. In diesem Jahr sollen zunächst 10 Milliarden Euro in die Aktienrente fließen: über ein Darlehen des Bundes. Vorgesehen ist dann, für 15 Jahre weitere 10 Milliarden Euro jährlich in den Kapitaltopf zu geben. Doch darüber sollen die künftigen Regierungskoalitionen pro Jahr im Rahmen des Bundeshaushaltes entscheiden. Ob und in welchem Umfang das Geld fließt, ist nach dem jetzigen Modell folglich ungewiss.

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Ablenkung im Straßenverkehr zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Doch das größte Unfallrisiko sehen Verkehrsteilnehmer nicht bei sich selbst.

 

In den vergangenen drei Jahren erlebte jeder vierte Autofahrer in Deutschland eine gefährliche Situation im Straßenverkehr oder einen sogar einen Unfall.

 

Das ermittelte eine repräsentative Studie von infas quo im Auftrag eines Direktversicherers. Auch nach den Ursachen für die gefährlichen Situationen oder Unfälle wurde gefragt. Die häufigsten Antworten:

 

  • schlechtes Wetter (29 Prozent)
  • schnelles Fahren (22 Prozent)
  • Ablenkung (22 Prozent)

 

Allerdings sehen 58 Prozent der Befragten das größte Unfallrisiko in anderen Verkehrsteilnehmern. Vor allem Fahrradfahrer (38%), andere Autofahrer (33%), Fußgänger (17%) und der öffentliche Nahverkehr (8%) werden als ablenkend wahrgenommen.

Die Teilnehmer wurden aber auch gefragt, ob sie eine als ablenkend eingestufte Tätigkeit häufig am Steuer ausüben. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:

 

  • Radiohören (38%)
  • Telefonate (10%),
  • Bedienung von Bordcomputer (11%) und Smartphone

 

17 Prozent der Befragten geben an, ihr Smartphone bei fast jeder Fahrt zu benutzen, weitere 18 Prozent tun dies gelegentlich.

 

Über die Studie:
Das infas quo Meinungsforschungsinstitut hat im Auftrag der Direktversicherung DA Direkt eine bundesweite, repräsentative Studie unter 2.030 deutschen Autofahrern ab 18 Jahren im Zeitraum vom 21.10. bis 01.11.2022 durchgeführt.