News
Die neusten Nachrichten!
Die neusten Nachrichten!
Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Eine Reitbeteiligung bietet die Chance, das eigene Pferd auch anderen für einen Ausritt zu überlassen. Dabei haben Pferdehalter aber hohe Haftungsrisiken. Das musste aktuell eine Pferdebesitzerin erfahren, deren Bekannte vom Ross gestürzt war und nun querschnittsgelähmt ist.
Der Halter eines Pferdes haftet auch für Schäden, die das Tier im Rahmen einer Reitbeteiligung verursacht – selbst dann, wenn er zum Unglückszeitpunkt gar nicht selbst geritten ist. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) mit einem aktuellen Urteil bestätigt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Drohnen-Piloten, aufgepasst! Seit dem 1. Oktober besteht eine Kennzeichnungspflicht für die Flugobjekte. Und wer eine Drohne über zwei Kilo steuert, muss sogar eine Art Führerschein besitzen. Eine Versicherungspflicht für Kopter besteht sogar bereits seit dem Jahr 2016.
Drohnen sind längst nicht mehr nur ein Thema für Freaks und Technikbegeisterte: Sie entwickeln sich zum Massenphänomen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) rechnet für das Jahr 2017 mit 600.000 verkauften Koptern: Schon im Vorjahr gingen rund 400.000 Exemplare über die Ladentheken. Die Vorteile liegen auf der Hand. Wer tolle Panorama-Bilder machen will, muss längst nicht mehr mit dem Hubschrauber in die Lüfte steigen. Es reicht eine Drohne mit entsprechender Kamera-Ausstattung für sensationelle Videos und Fotos. Und auch für Wartungs- und Inspektionsaufgaben werden die kleinen Flieger gern eingesetzt, etwa, um Dächer und Gemäuer zu inspizieren.
Neuere Privathaftpflichtversicherungen bieten oft bessere Leistungen als Altverträge. Das bestätigt auch ein aktueller Produktvergleich. Dennoch sollten Versicherte nicht um jeden Preis wechseln, sondern auch mögliche Nachteile beachten.
Mitunter empfiehlt es sich, die bestehenden Versicherungen daraufhin zu checken, ob nicht bessere Angebote auf dem Markt sind. Das gilt zwar nicht für alle Sparten gleichermaßen: Speziell bei Lebens- und Rentenversicherungen bieten Altverträge oft sehr gute Konditionen und einen hohen Zins. Hier kann sich oft glücklich schätzen, wer seine Police seit vielen Jahren hält. Aber gerade bei jenen Versicherungen, wo ein harter Preiskampf zwischen den Wettbewerbern herrscht, lohnt mitunter ein Blick auf Neuerungen.
Die Psyche ist immer häufiger Ursache, wenn Arbeitnehmer längere Zeit im Job ausfallen. Allein in den letzten Jahren stiegen die Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen um beinahe 80 Prozent an. Dagegen kann man etwas tun – etwa durch betriebliches Gesundheitsmanagement.
Psychische Erkrankungen führen immer häufiger zu Arbeitsausfall. Die Fehlzeiten aufgrund der Psyche stiegen in den letzten zehn Jahren um fast 80 Prozent an, so ergab der aktuelle AOK-Fehlzeitenreport 2017, der auf der Auswertung von 11,7 Millionen Versicherten-Daten beruht. Im Schnitt fehlen die Beschäftigten 25,7 Tage, so ein weiteres Ergebnis der Studie.
Eine mögliche Erklärung ist der steigende Druck in vielen Unternehmen sowie ein zunehmendes Bewusstsein für psychische Krankheiten. Mit anderen Worten: Die Beschäftigten sind eher bereit zum Arzt zu gehen, wenn die Seele leidet. Doch darüber hinaus belasten schwere Lebenskrisen den Beruf, wie eine Sonderauswertung des Fehlzeitenreportes zeigt. Sei es eine schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder Trennungsschmerz nach einer zerbrochenen Beziehung: Jeder zweite Beschäftigte fühlt sich in seiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt, wenn er mit einer solchen Lebenskrise konfrontiert wird.
Prävention ist besser als heilen!
Hier kann bereits durch präventive Maßnahmen dazu beigetragen werden, dass die Beschäftigten eben nicht krank werden und längere Zeit im Job ausfallen. Das Stichwort lautet „Betriebliches Gesundheitsmanagement“. Zum Beispiel bieten viele Firmen mittlerweile die Möglichkeit, sich bei persönlichen Problemen von einem Betreuer oder Psychologen anonym beraten zu lassen. Oder sie unterstützen Wiedereingliederungsmaßnahmen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Psyche längere Zeit aus der Bahn geworfen wird. Während solche Unterstützungsmaßnahmen in großen Betrieben bereits etabliert sind, haben gerade kleine und mittlere Unternehmen Nachholbedarf. Hier bieten private und gesetzliche Krankenversicherer ebenso wie Kliniken oft Angebote auch für die Kleinen!
Doch nicht nur abhängig Beschäftigte sollten über die möglichen Folgen nachdenken, wenn die Psyche den Job erschwert. Wie sieht es bei Selbstständigen aus? Sie sind oft nicht über einen Arbeitgeber für längere Krankheit abgesichert, im Zweifel steht sogar die Existenz auf dem Spiel. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung – Auch für die Psyche!
Wie wichtig Hilfe bei psychischen Krankheiten ist, zeigt auch die Tatsache, dass sie häufigste Ursache für ein dauerhaftes Ausscheiden aus dem Beruf sind. 31,32 Prozent aller erstmals ausgezahlten Renten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hatten 2016 ihre Ursache in der Psyche, so ergab eine Analyse des Ratinghauses Morgen & Morgen. Und gerade bei diesen Krankheiten trifft es oft junge Leute: In der Generation der Unter-40-jährigen wurden mehr neue BU-Renten aufgrund psychischer Erkrankungen bewilligt als bei den Senioren der Generation Ü50. Hier hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Schutz zu finden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind wichtige Größen in der Sozialversicherung. Aus ihnen geht zum Beispiel hervor, ab welchem Einkommen ein gesetzlich Versicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Oder, mit welchem Betrag Gutverdiener maximal in der Rentenversicherung zur Kasse gebeten werden. Am Montag wurden nun die voraussichtlichen Rechengrößen für das kommende Jahr im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Verordnung veröffentlicht. Dies berichtet das Onlineportal haufe.de.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen erneut
Die jährlich neu festgelegten Rechengrößen in der Sozialversicherung orientieren sich an der Entwicklung der Löhne. Und weil diese erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum 01.01.2018 heraufgesetzt. Zwar muss das Bundeskabinett den Vorschlägen des Referentenentwurfs noch zustimmen – aber in der Regel ändert sich nichts mehr.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt demnach von derzeit 4.350 Euro Bruttoverdienst im Monat auf dann 4.425 Euro im Monat (53.100 Euro jährlich). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze müssen Gutverdiener keine Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.
Wer ein Auto neu zulässt, benötigt in Deutschland eine sogenannte eVB-Nummer, um das Gefährt von A nach B zu transportieren. Mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) soll sichergestellt sein, dass das Auto auch vor Beginn der Zulassung einen Versicherungsschutz hat. Aber dabei gibt es einiges zu beachten, denn nicht immer ist ein Kaskoschutz inkludiert.
Wenn jemand in Deutschland einen Neuwagen kauft, einen Gebrauchtwagen ummeldet oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden will, braucht er in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Selbst für Kurzkennzeichen oder die nachträgliche Änderung eines Saisonkennzeichens ist diese Nummer erforderlich, die aus sieben Zahlen und Buchstaben besteht. Die eVB ist ab Abschluss über einen begrenzten Zeitraum hinweg gültig: Üblich sind hierbei 30 Tage.
Eine aktuelle Studie macht darauf aufmerksam, dass nur jeder zweite Notfallpatient in einer Klinik über eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfügt. Die Konsequenzen können drastisch sein. Im Zweifel nämlich wird dann eine fremde Person als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt, wenn der Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden kann: Die Verwandten sind außen vor.
Es sind zwei Begriffe, die auf viele Bundesbürger eher abschreckend wirken: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Geht es doch sehr konkret um die Frage, was mit mir einmal passieren soll, wenn ich selbst für mich keine Entscheidungen mehr treffen kann. Zum Beispiel, weil nach einem Autounfall das Hirn so stark geschädigt wird, dass die betroffene Person im Wachkoma liegt. Gedanken, die man verständlicherweise lieber weit von sich schiebt!
Auch Profi-Fußballer sorgen vor! Immer mehr Profis schließen eine Invaliditäts- oder Krankentagegeldversicherung ab. Das ist auch für Freizeitsportler zu empfehlen. Denn Hobbyfußballer können sich im Gegensatz zu Bundesliga-Profis nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen, wenn das Kreuzband reißt oder eine andere schwere Verletzung eintritt.
Das Warten aller Fußballfans hat ein Ende: Soeben ist die Bundesliga in die neue Saison gestartet. Und gleich kam es zu einem kuriosen, wenn auch tragischen Vorfall. Der Fußballprofi Nicolai Müller vom Hamburger Sportverein hatte keine lange Freude an seinem Torjubel nach dem entscheidenden 1:0 Siegtor im Heimspiel gegen den FC Augsburg. Denn er verletzte sich bei seinem Torjubel so schwer, dass er nun sieben Monate ausfallen wird. Beim Versuch, eine doppelte Pirouette zu drehen, blieb er im Rasen hängen: Nun ist sein vorderes Kreuzband gerissen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt. Demnach muss ein Versicherer die gesamte Arbeit berücksichtigen, wenn er den Grad der Berufsunfähigkeit festlegt, und darf nicht nur die zeitlichen Anteile einzelner Arbeiten einrechnen. Das Urteil könnte es Versicherten zukünftig erleichtern, schneller eine BU-Prämie zu erhalten.
Ungefähr jeder vierte Beschäftigte in Deutschland muss seinen Beruf aufgeben, bevor er das Rentenalter erreicht. Das ist ein Grund, weshalb sowohl Versicherer als auch Verbraucherschützer in seltener Eintracht den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) empfehlen. Ein aktuelles Urteil stärkt nun die Rechte der Kunden, wenn es um die Ermittlung der Berufsunfähigkeit geht.
Das neue Schuljahr startet! Und viele ABC-Schützen strömen in die Klassenzimmer, um das Einmaleins, Rechnen und Schreiben zu erlangen. Für die Eltern ist das leider auch ein Anlass, über den Unfallschutz der Kleinen nachzudenken.
Für viele Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren beginnt nun der Ernst des Lebens: Sie haben ihre Zuckertüten erhalten und werden schon bald erstmals im Unterricht sitzen. Doch auf dem Weg in die Schule lauern Gefahren, wie die Unfallstatistik zeigt. Mehr als 110.000 Schüler verunglücken jedes Jahr auf dem Schulweg, so verrät die Statistik der Deutschen Unfallversicherung (DGUV). Und auch in der Schule ereignen sich mehr als 1,2 Millionen Unfälle pro Jahr. Das sind etwa 78 Schülerunfälle je 1.000 Schüler, so verrät die Statistik, wobei freilich auch ältere Jahrgänge mit eingerechnet sind.