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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn ein Erwerbstätiger berufsunfähig wird, bekommt er von seinem Versicherer in der Regel schnell seine Rente zugesprochen. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des unabhängigen Analysehauses Franke & Bornberg, das die Leistungspraxis großer deutscher BU-Versicherer unter die Lupe genommen hat. Drei von vier Kunden erhalten ihre Leistung demnach innerhalb von sechs Monaten.
In den Medien wird immer mal wieder von Patienten berichtet, die berufsunfähig geworden sind und sich lange mit ihrem Versicherer um die Rente streiten mussten. Diese Fälle sind natürlich jeder für sich ärgerlich – aber keineswegs die Regel, wie eine aktuelle Studie von Franke & Bornberg zeigt. Das Hannoveraner Ratinghaus untersuchte stichprobenartig die Leistungspraxis von 7 großen Versicherern, die insgesamt fast 5 Millionen BU-Kunden auf sich vereinen. Weiterlesen
Die deutsche Versicherungswirtschaft bietet einen neuen Service an. Eine App soll nach einem Autounfall einen Notruf absenden und automatisch Hilfe herbeiholen. Möglich wird dies durch einen Stecker, der beim jeweiligen Kfz-Versicherer angefragt werden kann.
Wenn ein schwerer Verkehrsunfall passiert, entscheiden Minuten über Leben und Tod. In manchen Situationen ist es nahezu unmöglich, selbst Hilfe herbeizuholen, wenn zum Beispiel ein Fahrer alleine verunglückt, sein Bewusstsein verliert und niemand sonst das Unglück beobachtet hat. Auf solche Situationen wollen die deutschen Autoversicherer nun mit einer App reagieren. Sie soll automatisch Hilfe herbeiholen, wenn es kracht – und damit Leben retten.
Der Frühling naht – und damit die Zeit, in der Hobbypiloten wieder zu ihrer Fernsteuerung greifen und Drohnen sowie Modellflugzeuge auf die Reise schicken. Längst geht es dabei nicht mehr nur um Spiel und Spaß. Mit Drohnen lassen sich erstklassige Fotos aus der Luft schießen und Veranstaltungen wie etwa Hochzeiten aus Perspektiven filmen, die vor dem Siegeszug der kleinen Kopter undenkbar schienen. Wer Luftaufnahmen machen will, muss hierfür längst nicht mehr in einen Hubschrauber steigen.
Wer im Ausland eine Arbeit aufnimmt, steht auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist dieser Schutz an Vorbedingungen geknüpft. So darf der Aufenthalt außerhalb der eigenen Landesgrenzen nur vorübergehend sein und der Entsendete muss nach der Rückkehr weiterbeschäftigt werden.
Immer mehr Bundesbürger werden von ihrem Arbeitgeber ins Ausland gesandt – schließlich sind viele Firmen international vernetzt und der Auslands-Aufenthalt verspricht neue Kenntnisse und wertvolle Erfahrungen. Wie aber sieht es mit dem Unfallschutz aus, wenn man für die heimische Firma in Russland an einem Pipeline-Projekt arbeitet oder als Arzt in ein afrikanisches Land geht?
Auch Kinder verfügen bereits über Geld, dass sie anlegen und mehren wollen. Dabei sind die Vermittler und Anlageberater in der Pflicht, eine möglichst risikoarme Geldanlage zu empfehlen. Sonst können sich die Kinder das Geld zurückholen, wie ein Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt.
Wenn Eltern für ihre Kinder Geld anlegen, so muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch mündelsicher erfolgen. Das heißt, das Sparguthaben muss so angelegt werden, dass Wertverluste nahezu ausgeschlossen sind. Typisch hierfür sind etwa Tages- und Festgeldkonten bei Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören.
Das hat auch Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten von Anlageberatern und -vermittlern. Ein Urteil des Landgerichtes Hamburg bestätigt, dass die Finanzberater auch dann die Interessen des Kindes beachten müssen, wenn dies den Anlagezielen der Eltern zuwider läuft. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Eltern eine riskante Geldanlage für ihr Kind bevorzugen, haftet der Vermittler, wenn das Geld durch die Insolvenz des Unternehmens verloren geht. Auf das Urteil macht aktuell die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg aufmerksam.
Kind erleidet Totalverlust – Vermittler haftet
Im verhandelten Rechtsstreit legten die Eltern für ihr minderjähriges Kind ein Depot bei der Bank an. Alsdann sollte das Kapital des Minderjährigen gewinnbringend investiert werden. Der Vermittler befragte die Mutter zu den Anlagezielen für ihren Nachwuchs. Die Frau entschied sich hierbei für ein hohes Risiko. Sie nannte als Anlageziel die Kategorie: „Risikobewusst: Höheren Vertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber“.
Der Finanzvermittler empfahl daraufhin ein sogenanntes Basket-Zertifikat für das Kind, ein spekulatives Finanzprodukt, das die Dynamik einer bestimmten Branche oder Region anhand eines Vergleichsindex abbildet. Das Problem hierbei: Auch der Totalverlust des investierten Geldes ist bei dieser Geldanlage nicht ausgeschlossen, sofern der Emittent zahlungsunfähig wird. Das ist zwar äußerst selten, trat in diesem Fall aber ein. Daraufhin machte der Minderjährige Schadensersatzansprüche beim Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend.
Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Vermittler tatsächlich seine Aufklärungspflicht verletzt hatte. Entscheidend sei hierbei nicht nur die Frage, ob der Berater über die Risiken der Geldanlage im Beratungsgespräch aufgeklärt habe. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass der Anleger ein Kind gewesen sei und für Kinder eben keine Anlagen empfohlen werden dürfen, die ein Verlustrisiko bergen. Dies gilt sogar dann, wenn die Eltern des Kindes über ausreichend Anlageerfahrung verfügen (Az.: 334 O 95/09).
Kind ist Partei des Rechtsstreites
Hierbei gelte es zu Bedenken, dass im Haftungsprozess nicht der Elternteil, sondern das Kind selbst Partei des Rechtsstreites sei und als Kläger auftritt, betonte die Hamburger Anwaltskanzlei. Die Eltern, welche am Beratungsgespräch mit dem Vermittler teilnahmen oder es gar geführt haben, kämen hingegen als Zeugen in Betracht. Folglich sind Vermittler zu einer besonderen Sorgfalt angehalten, wenn es um eine Anlageempfehlung für Kinder geht. Hier gilt: Sicherheit vor Rendite!
Wie lückenhaft der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt erneut ein Urteil. Demnach verlieren Beschäftigte bereits ihre Absicherung, wenn sie sich mit dem Pausenbrot auf einen kurzen Spaziergang begeben. Und selbst in der Raucherpause auf Arbeit greift unter Umständen nur eine private Absicherung.
Wenn Erwerbstätige einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, springt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung ein. So wichtig diese Absicherung auch ist, zahlt sie jedoch nicht für jede Situation, in der Arbeitnehmer zu Schaden kommen. Eine großes Risiko, komplett ohne Schutz dazustehen, besteht zum Beispiel während der Pausen, wie aktuell eine Frau erfahren musste. Auf das entsprechende Urteil macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Weiterlesen
Jeden Tag überweisen Schaden- und Unfallversicherer stolze 120 Millionen Euro an Schadenszahlungen an ihre Kunden. Aber muss dieses Geld auch versteuert werden? Dies ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Pressemeldung berichtet.
Schaden aus Privatleben: Keine Steuerpflicht!
Als Faustregel kann man sich merken: Wenn ein Schaden aus dem Privatleben ersetzt wird, muss hierfür keine Steuer gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn nach einem Rohrbruch der Hausratversicherer die Einrichtung ersetzt. In dieser Situation ist die Versicherungsleistung steuerfrei und muss folglich nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Auch wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners Geld für die Reparatur des Autos überweist, muss der Betrag nicht versteuert werden. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung eine Rente auszahlt, etwa in Form eines Schmerzensgeldes. Weiterlesen
Aus Blau werde Grün: So lautet zum Monatsende das Motto für tausende Moped-Fans. Denn wer mit seinem flotten Roller auf die Straße will, muss zum 1. März das neue grüne Kennzeichen aufschrauben, um nicht ohne Haftpflichtschutz zu fahren. Wer den Wechsel verpasst, muss mit bitteren Konsequenzen rechnen.
Das Zweirad boomt wieder! Über 150.500 Neuzulassungen verzeichnete die Motorrad- und Rollerbranche 2015. Dies war das beste Ergebnis seit 7 Jahren, wie der Industrie-Verband IVM berichtet. Auch bei den Leichtkrafträdern gibt es ein deutliches Plus. Zur steigenden Popularität trägt unter anderem bei, dass Jugendliche in einigen Bundesländern bereits mit 15 Jahren einen Mopedführerschein erwerben dürfen. Das verspricht den jungen Menschen Freiheit und Flexibilität, denn sie müssen nicht auf die Chauffeur-Dienste ihrer Eltern zurückgreifen.
Die Rentenversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten: Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus würden sie sich kaum noch lohnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kontert jedoch in einer aktuellen Pressemeldung. Demnach bieten Renten-Policen noch immer eine höhere Verzinsung als andere, vergleichbare Geldanlagen.
Lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung noch? Diese Frage wird in vielen Medien oft diskutiert, Gegner und Befürworter stehen sich recht unversöhnlich gegenüber. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mischt sich nun erneut in die Debatte ein und präsentiert Zahlen, wonach Rentenversicherungen immer noch eine höhere Verzinsung bieten würden als vergleichbare „sichere“ Altersvorsorge-Möglichkeiten. Dabei stützt sich der Verband auf eine Studie des unabhängigen Analysehauses Assekurata. Weiterlesen
Krankenkasse: Am heutigen Montag starten die neuen Termin-Servicestellen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollen dafür sorgen, dass Kassenpatienten innerhalb von vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten. Das neue Konzept hat für die Patienten aber auch Nachteile.
Stundenlanges Telefonieren und monatelanges Warten, um einen Termin beim Internisten oder Orthopäden zu bekommen? Für viele gesetzlich Versicherte war dies bittere Realität. Aber das soll ab heute ein Ende haben, denn am Montag nehmen die neuen Servicestellen der regionalen kassenärztlichen Vereinigungen ihre Arbeit auf. Dank dieser Einrichtungen soll jeder Patient binnen vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten. Weiterlesen