Mit den aktuell verschickten Rentenbescheiden sorgt die Deutsche Rentenversicherung für Verwirrung bei vielen Ruheständlern. Der Grund: die verbesserte Mütterrente für Erziehungsleistungen vor 1992 ist in dem Schreiben noch nicht enthalten. Rentner sollten sich deshalb aber keine Sorgen machen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat vor wenigen Tagen die aktuellen Rentenbescheide verschickt – und sorgt damit bei vielen Müttern und Vätern für Verwirrung. Denn beim flüchtigen Lesen drängt sich der Eindruck auf, als sei die neue Mütterrente der schwarz-roten Koalition bereits berücksichtigt – allerdings mit einem sehr geringen Betrag. Dies ist aber nicht der Fall, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. Weiterlesen
Die Zinsen am Kapitalmarkt sind so niedrig wie nie zuvor. Damit wächst auch die Verlockung für Familien, einen Immobilienkredit aufzunehmen, um ein Haus zu kaufen oder sogar selbst zu bauen. Und tatsächlich haben viele Medien in den letzten Wochen ihren Lesern zum Hauskauf geraten. „So kann sich jeder ein Haus leisten!“, titelte etwa Deutschlands größte Boulevardzeitung.
Aber wie seriös ist die Aussage, dass sich jeder ein Haus leisten kann? Zwar haben die Bauzinsen tatsächlich einen historischen Tiefstand erreicht. Das sollte Häuslebauer aber keineswegs dazu verleiten, die finanzielle Belastung eines Immobilienkredites zu unterschätzen. Ein Kredit über 250.000 Euro bei 1 Prozent Tilgung und 10 Jahren Laufzeit ist derzeit ab ca. 865 Euro monatlich zu haben. Aber auch diese Last will getilgt sein!
Müssen Hunde im Auto angeschnallt werden? Dieser Frage ging die Unfallforschung eines großen Versicherers nach und führte Crash-Tests mit speziellen Hunde-Dummies durch. Das Ergebnis ist eindeutig: auch ein Hund braucht im PKW einen Sicherheitsgurt.
Die Bundesbürger sind auf den Hund gekommen! Rund 5 Millionen der treuen Vierbeiner lebten 2013 in deutschen Haushalten, wie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) mitteilt. In 280.000 Familien lebten sogar 3 oder mehr Hunde. Die Popularität ist wenig verwunderlich, schließlich wusste schon Jazz-Legende Louis Armstrong: „Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“
Wenn alle Räder stillstehen müssen
Ein Sachschaden im Unternehmen kann verheerende Auswirkungen haben: mitunter fällt für Tage oder Wochen die komplette Produktion aus. Wenn dann Lieferaufträge nicht bedient werden können, die Kunden unzufrieden sind und Aufträge stornieren, muss sogar das Aus für die Firma befürchtet werden. Für diese Fälle bietet eine Betriebsunterbrechungsversicherung Schutz.
Es ist schnell passiert. Ein Kabelbrand, Rohrbruch oder Sturm kann die Produktion einer Firma lahm legen, wenn dabei Maschinen oder Lagerräume beschädigt werden. Für Unternehmer ist das in mehrfacher Hinsicht ein Risiko, denn oft sind die laufenden Kosten weiter zu zahlen. Ob Löhne, Gehälter oder Mieten: die Anspruchsberechtigten werden nicht einfach darauf verzichten wollen.
Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Schutz bei Stillstand
Doch es gibt eine Möglichkeit sich als Firmeninhaber abzusichern, wenn ein Sachschaden den Stillstand des Betriebs verursacht. Schutz hierfür bietet eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung.
Je nach Ausgestaltung des Vertrages kommt eine solche Police für den Schaden auf, wenn aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Elementargefahren die Produktion unterbrochen werden muss. Die Anbieter haben sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gewerbetreibenden eingestellt, so dass in der Regel auch kleine und mittlere Unternehmen eine passende Police finden.
Für welche Schäden der Versicherer aufkommt, ist ebenfalls abhängig vom Vertrag. Vereinbar sind zum Beispiel die Folgekosten für den entgangenen Betriebsgewinn, die Übernahme bestehender Verpflichtungen wie Energiekosten, Mieten oder Lohnfortzahlungen sowie die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, wenn zum Beispiel ein Notbetrieb eingerichtet werden muss.
Auf keinen Fall sollten Unternehmer auf eine gewerbliche Haftpflichtversicherung verzichten, wenn sie den Erfolg ihrer Firma nicht gefährden wollen. Denn selbst wer nur eine kleine Firma führt, ist zahlreichen Risiken ausgesetzt.
Grundsätzlich haftet ein Arbeitgeber für alle Schäden, die er und seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen: etwa wenn ein Produkt nicht richtig funktioniert und deshalb der Kunde einen Gesundheitsschaden erleidet. Oder wenn in einer Maschine das Öl ausläuft und deshalb die Natur geschädigt wird. In solchen Fällen können schnell Schadensforderungen im siebenstelligen Bereich entstehen.
Spezielle Ergänzungen wie eine Produkthaftpflicht- oder Umweltschadens-Deckung sind je nach Art des Betriebs sinnvoll. Bei der Einschätzung, welche Versicherungslösungen im Einzelfall ratsam sind, hilft ein Versicherungsvermittler. Darüber hinaus sollte der Unternehmer für sich und seine Familie mit einer privaten Haftpflichtversicherung inklusive einer Forderungsausfallversicherung vorsorgen.
Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Mütterrente beschlossen, um Erziehungszeiten bei der Rentenhöhe besser zu bewerten. Doch bevor die ersten Mütter davon profitieren können, müssen sie noch warten: die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung des Reformvorhabens überfordert.
Im letzten Jahr haben sich wieder mehr Menschen in Deutschland mit dem HIV-Virus angesteckt. Doch entgegen dem Glauben vieler Bundesbürger bedeutet eine Infizierung noch immer eine tödliche Gefahr.
Aids bleibt in Deutschland ein wichtiges Thema. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Montag mitteilte, ist 2013 die Zahl der Neuinfektionen gestiegen – bundesweit wurden 3.260 gesicherte HIV-Neuinfektionen registriert. Das sind rund zehn Prozent mehr Krankheitsfälle als noch im Jahr zuvor.
Wie können Eltern ihre Kinder gegen bleibende Gesundheitsschäden absichern? Viele Experten raten zu einer Invaliditätsversicherung – sie bietet unabhängig von der Ursache für die Beeinträchtigung Schutz. Eine Unfallversicherung zahlt hingegen nur, wenn auch tatsächlich ein Unfallereignis die Verletzung bewirkt hat.
Seit Freitag, den 13.06.2014, ist ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Wer im Internet kauft oder verkauft, muss sich auf neue Regeln bei Widerruf, Versand oder Bezahlung einstellen.
Viele Deutsche nutzen die Möglichkeit, Waren unkompliziert im Internet zu bestellen und zu bezahlen. Seit Freitag, den 13.06.2014, gelten dafür neue Regeln.
Wer beispielsweise von einem im Netz getätigten Kauf zurücktreten will, muss ab sofort seinen Widerruf ausdrücklich erklären. Das einfache Zurücksenden der Waren reicht nciht mehr aus, um vom Kauf zurückzutreten. Ein Widerruf ist über E-Mail, Telefon oder über Online-Formulare möglich. Anwälte raten, der Rücksendung ein entsprechendes kurzes Schreiben beizufügen.
Die Kosten für die Rücksendung trägt künftig der Verbraucher. Wird die Ware allerdings falsch geliefert oder ist defekt, trägt weiterhin der Händler die Kosten für die Rücksendung.
Zudem setzt das neue Verbraucherecht eine Rückzahlungsfrist fest: Innerhalb von 14 Tagen muss der Betrag zurücküberwiesen werden. Eine Auszahlung mit Gutscheinen oder Gutschriften ist nicht mehr möglich. Das neue Verbaucherrecht sieht vor, dass die Rückzahlung mit demselben Zahlungsmittel zu erfolgen hat.
Die Urlaubszeit steht vor der Tür – viele Bundesbürger werden spätestens im Juli wieder ihre Koffer packen, um in den wohlverdienten Sommerurlaub aufzubrechen. Doch auch in fernen Gefilden sollte der Schutz des Eigentums nicht vernachlässigt werden. Gerade die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen sind überproportional von Wohnungseinbrüchen betroffen.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt 149.500 Wohnungseinbrüche begangen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) diese Woche bekannt gab. Das bedeutet, alle dreieinhalb Minuten verschaffen sich Kriminelle unbefugt Zugang zu einer fremden Wohnung. Aber nicht nur hierzulande haben die Einbrecher Hochkonjunktur.
Eine Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass gerade in den beliebtesten Urlaubsländern der Bundesbürger die Zahl der Wohnungseinbrüche hoch ist. Europaweiter Spitzenreiter war 2012 mit 240.846 Einbrüchen Italien, gefolgt von England und Wales (227.280 gemeldete Einbrüche), Deutschland (144.117), Frankreich (135.402), Spanien (126.422) und der Türkei (113.772). Dass die Täter ermittelt werden, ist allerdings unwahrscheinlich – weniger als 20 Prozent aller Einbrüche werden aufgeklärt.
Hausratversicherung zahlt bei Einbruch in verschlossenes Hotelzimmer
Vor einem Einbruch ist also auch das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung im Ausland nicht sicher. Aber welche Versicherung zahlt, wenn in die Urlaubsunterkunft eingebrochen wird? In der Regel reicht hierfür eine gute Hausratversicherung aus. Bedingung ist jedoch, dass der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag inbegriffen ist.
Versichert ist bei der Außenversicherung der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das bedeutet: nur wenn die Tür des Zimmers oder der Wohnung zum Tatzeitpunkt zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte – üblich sind hierbei 90 bis 360 Tage. Die Schadenssumme ist in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Welche Versicherungen für den Urlaub noch sinnvoll sind, kann ein Beratungsgespräch klären!
Endlich ist es soweit: in wenigen Tagen wird die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien angepfiffen. Viele Fans werden dann wieder schwarz-rot-goldene Flaggen an ihrem Auto befestigen, um die deutsche Nationalmannschaft zu unterstützen. Aber Vorsicht: Fan-Flaggen am PKW gefährden unter Umständen den Schutz durch die Kfz-Versicherung!
Wenn Jogi und seine Jungs in Brasilien den vierten Weltmeistertitel für Deutschland anstreben, wollen auch die Fans hierzulande ihre Unterstützung zeigen. Deshalb werden wieder viele Autofahrer kleine schwarz-rot-goldene Fähnchen am Auto befestigen. Ob an den Seitenscheiben angebracht oder quer über die Motorhaube gespannt, erfreuen sich die Autofahnen bei Fußballfans großer Beliebtheit.
Fan-Flaggen am Auto sind nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt
Ganz ungefährlich ist die Sache allerdings nicht. Denn für hohe Geschwindigkeiten sind die instabilen Plastikstiele der Fahnen nicht ausgelegt, wie eine Versicherung warnt. Vor Autobahnfahrten sollten die Fan-Fähnchen deshalb unbedingt vom Auto entfernt werden. Wer ansonsten nicht auf die Flaggen verzichten will, der muss dafür Sorge tragen, dass sie sicher am Fahrzeug befestigt sind und die Sicht des Fahrers nicht behindern.
Aber Vorsicht: Bricht die Fahne während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, haftet in der Regel der Fahrer des beflaggten Fahrzeuges. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann hingegen eine Leistung verweigern, weil ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.
Besonders kritisch ist ein solcher Schaden dann, wenn eine fremde Person durch das Accessoire verletzt wird. Sollte der Geschädigte einen bleibenden Schaden davontragen, summieren sich die finanziellen Forderungen schnell auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag. Dann muss der Fahrer etwa für Schmerzensgeld, lebenslange Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen. Deshalb gilt: auch im WM-Fieber ist Verkehrssicherheit unbedingt Pflicht!