Wer auch nach einem Streit um Rechtsfragen miteinander auskommen muss, dem hilft die Mediation, eine Schlichtung ohne Richter, oftmals mehr als der Weg über das Gericht. Seit dem 12. Januar 2011 gibt es erstmals eine gesetzliche Regelung zur Mediation, die damit gefördert werden soll.

Gerichtsverfahren kosten mitunter sehr viel: Geld, Zeit und Nerven. Mit der Schlichtung durch einen Mediator können diese Stressfaktoren minimiert und die Gerichte entlastet werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger umschreibt das Ergebnis so: „Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.“ Gerade in Familienangelegenheiten biete das Mediationsverfahren große Chancen.

Lösungen ohne Verlierer

In der Mediation sind die Streitparteien selbst gefragt, zusammen mithilfe des Mediators eine einvernehmliche Lösung zu finden. Daher steht am Ende weder die eine noch die andere Seite als Verlierer da. Der Vorteil: Betroffene wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Grundvoraussetzung ist aber, dass beide Parteien mit der Mediation einverstanden sind.

Mediation ist künftig an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich. Ausgenommen ist das Strafrecht.

Arten der Mediation

Das vertrauliche Verfahren der Mediation kann durchgeführt werden (nach §1 MediationsG)

  • unabhängig von einem Gerichtsverfahren (außergerichtliche Mediation)
  • während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder
  • während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter (gerichtsinterne Mediation)

Der Mediator

Der Mediator soll eine unabhängige, neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis sein, die die Streitparteien durch die Mediation geleitet. Nach dem Gesetz sind Mediatoren zur Verschwiegenheit verpflichtet, wodurch die Vertraulichkeit der Mediation gewahrt bleibt.
Diese Mittels- und Kommunikationsperson wird von den Parteien ausgewählt und ist auch diesen gleichermaßen verpflichtet. Die Gespräche führt sie gemeinsam mit den Parteien oder auf Wunsch auch getrennt.

Vollstreckbarkeit

Sind die Parteien in der Mediation zu einer Einigung gekommen, kann diese auf schriftlichen Antrag für vollstreckbar erklärt werden. Dabei ist das Amtsgericht zuständig, das in der Mediationsvereinbarung bezeichnet ist.

Mediation und die Versicherungen

Mit der Mediation lässt sich nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Rechtsschutzversicherer begrüßen die Streitbeilegung durch Mediation. Immer mehr entwickeln daher spezielle Tarife, in denen die Möglichkeit der Mediation eingeschlossen ist.