Wer sich genauer mit seinen Versicherungsverträgen auseinandersetzt, wird früher oder später auch auf den Begriff Selbstbehalt stoßen. Er taucht sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Kfz-Versicherung auf und bedeutet keineswegs, dass man etwas selbst behalten darf.

Unter Selbstbehalt wird der finanzielle Anteil verstanden, den der Versicherte bei einem Versicherungsfall selbst bezahlen muss. Er als absoluter Betrag oder prozentualer Anteil vereinbart bzw. festgelegt. Beträgt die Schadenssumme mehr als dieser Anteil, kommt die Versicherung für die übrigen Kosten bis zur Höchstgrenze der vertraglichen Versicherungssumme auf.

Kaskoversicherung
In der Kfz-Versicherung wird der Selbstbehalt oft auch Selbstbeteiligung genannt. Der Versicherungskunde hat die Möglichkeit, durch Übernahme einer gewissen Selbstbeteiligung die regelmäßigen Beiträge zur Versicherung, auch Prämien genannt, zu minimieren. Doch sollte beim Abschluss einer Kaskoversicherung nicht nur die Prämienhöhe ausschlaggebend sein.

Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ist oft die Rede von Zuzahlung, wenn ein Selbstbehalt gemeint ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringt der Versicherte einen Teilbetrag dessen, was an Kosten beispielsweise zu einer Behandlung anfällt. Dieser wird an den Leistungserbringer, also Arzt, Krankenhaus oder Physiotherapeut, gezahlt. Auch die Praxisgebühr, die der Versicherte einmal im Quartal hinlegen muss, ist ein solcher Selbstbehalt.

Auch privat Krankenversicherte können mit ihrem Versicherer einen Selbstbehalt vereinbaren. Liegt also die Erstattungssumme nicht über dem Selbstbehalt, erhält der Versicherte keine Leistung. Kleinere Rechnungen erfolgen also zwischen Versichertem und Leistungserbringer. Dadurch, dass in solchen Fällen die Krankenversicherer nicht in Anspruch genommen werden, wird an Verwaltungskosten eingespart, was wiederum den Versicherten zugutekommt.