Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einem Gesetzesvorschlag, mit welchem der Effekt der „kalten Progression“ abgebaut werden sollte, nicht zu. In der aktuellen Plenarsitzung des Bundestages wurde nun ein Gesetz zur weiteren Aushandlung dieser Tarife diskutiert, kam jedoch nicht zum Abschluss, da sich Länder und Bundesregierung auf die konkreten Beträge weiterhin einigen müssen. Was genau meint eigentlich die „kalte Progression“ und welche Auswirkungen hat sie auf den Verbraucher?

„Progression“ bedeutet übersetzt etwa das Fortschreiten, das Ansteigen. In Bezug auf die Einkommenssteuer versteht man darunter die Zunahme des Durchschnittssteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Wenn sich das Einkommen erhöht, dann nimmt genauso der Anteil zu, der als Steuer an den Staat abzuführen ist. Diese Steuerprogression ermöglicht, dass Besserverdienende auch anteilig mehr Steuern zahlen.

Doch der Anteil, der vom Einkommen versteuert wird, muss zusammen mit der Lohnerhöhung an die Inflation angepasst werden. Wenn der Bruttolohn erhöht wird und der abzuführende Steuersatz nicht angepasst wird, haben die Verbraucher ein höheres Einkommen, rutschen damit in eine höhere Steuerklasse und müssen zugleich einen höheren Anteil an Steuern zahlen. Dies führt insgesamt zu weniger Geld in der Tasche des Verbrauchers, da sie im Verhältnis mehr Steuern für „dasselbe“ Einkommen zahlen müssen und die Inflation nicht ausgleichen können. Diesen Effekt nennt man „kalte Progression“ oder auch „heimliche Steuererhöhung“.

Der Gesetzgeber ist angehalten, durch stetige Überprüfung und Anpassung des Einkommenssteuertarifes genau solche versteckten Zusatzsteuerzahlungen zu vermeiden.
Dazu wird stetig der sogenannte „Grundfreibetrag“ überprüft. Dieser bezeichnet jenen Anteil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er orientiert sich am vom Sozialrecht geforderten Mindestbedarf (Existenzminimum) und fließt in die Tarifberechnungen mit ein. Steigen die sozialen Lebenshaltungskosten, passt der Gesetzgeber auch den steuerlichen Grundfreibetrag an. Seit dem Jahre 2000 wurde dieser Grundfreibetrag beispielsweise sechsmal erhöht.