Hochwasser- oder Feuerschäden können enorme Kosten verursachen. Die eigenen vier Wände gegen diese richtig abzusichern, ist bei den Fallstricken vieler Versicherer nicht einfach: Nur dann, wenn man neben der Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden.

Hochwasser- oder Feuerschäden können enorme Kosten verursachen. Die eigenen vier Wände gegen diese richtig abzusichern, ist bei den Fallstricken vieler Versicherer nicht einfach: Nur dann, wenn man neben der Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden.

Serienmäßige Küchen fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz. Nur eine Hausratversicherung müsse in diesem Fall leisten, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 71/11). Strittig ist der Fall, da eine Wohngebäudeversicherungen Schäden an „festen“ Bestandteilen des Hauses deckt, die Hausrat-Police nur das bewegliche Inventar eines Gebäudes oder der Wohnung. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Versicherer nicht dafür verantwortlich seien, den Einzelnen vollständig darüber zu informieren, in welchen Fällen Leistungen gewährt werden. Diese Verantwortung liegt beim Versicherungsnehmer.