Viele junge Familien träumen vom eigenen Haus im Grünen. Doch mit dem Traum vom Hausbau kommen auch eine Menge Fragen auf die zukünftigen Bauherren zu, die gelöst werden wollen. Ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich die Finanzierung. Denn die wenigsten Bauwilligen können das Haus sofort bezahlen. Aber auch diverse Absicherungen sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden.

So ist der Bauherr verantwortlich für alle Gefahren, die vom Grundstück ausgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich auf dem Grundstück eine einsturzgefährdete Gartenlaube oder nur eine ebene Rasenfläche befindet. Im Schadensfall haftet der Eigentümer. Hier kann man mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vorsorgen. Mit einem Jahresbeitrag um die 50 Euro ist diese zwar ein kleiner Anteil beim Hausbau, aber ein wichtiger allemal.

Wenn der erste Bagger anrollt und der Bau endlich beginnt, sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht fehlen. Denn bei Schäden, die während des Baus verursacht werden, wie z.B. durch ein umfallendes Gerüst, haftet der Bauherr. Nicht auszudenken, wenn etwa ein Passant durch das Baugerüst verletzt wird und einen dauerhaften Schaden davon trägt – dann entpuppt sich der Traum vom Eigenheim schnell als Alptraum und Schuldenfalle. Der Bauherr haftet auch dann, wenn ein unvorsichtiger Handwerker für den Schaden verantwortlich war.

Stürme, Hagel und andere Unwetter sind mittlerweile in Deutschland keine Seltenheit. Deshalb empfiehlt sich eine Bauleistungsversicherung. Sie haftet bei allen Schäden an Baustoffen und Bauteilen durch Unwetter, sowie gleichsam für Schäden, die von Bauarbeitern verursacht werden. Zusätzlich kann in die Bauleistungsversicherung auch eine Feuerversicherung beinhalten.

Die andere Alternative zur Absicherung gegen einen Hausbrand ist die Wohngebäudeversicherung. Sie trägt Schäden am Gebäude, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel nach dem Einzug ausgelöst werden. Meist gibt es dazu den kostenlosen Schutz für die zwölfmonatige Bauphase. In neueren Tarifen sind auch Schäden mit abgedeckt, die das Umweltschadensgesetz (UschadG) betreffen. Denn wird die Umwelt derart geschädigt, dass eine seltene Tierart bedroht ist, muss der Bauherr den ursprünglichen Zustand des Lebensraumes wiederherstellen – die Entgiftung von Gewässern oder Wiederaufforstung von Bäumen kann viel Geld verschlingen.