Uwe Geisler

Im Herbst fallen bunte Blätter von den Bäumen – aber was schön anzuschauen ist, birgt auch Risiken. Sammelt sich das Laub in Rohren und Regenrinnen, können diese bei Frost platzen und damit großen Schaden anrichten.

 

Wenn in den kommenden Tagen der Herbstwind um die Häuser pfeift und die Bäume ihr Blätter verlieren, sollten Hausbesitzer nicht untätig bleiben. Sie tun gut daran, das Laub aus Rohren und Abflussrinnen zu entfernen. Denn wenn der erste Frost kommt drohen ernste Schäden.

 

Bei Wintereinbruch staut sich feuchtes Laub zu einem Klumpen, der gefrieren kann. Regenwasser läuft dann nicht mehr ab und staut sich in den Rohren, erklärt der Verband privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das Wasser sucht sich stattdessen einen Weg durch Ritzen und Nietlöcher, so dass letztendlich das Rohr unter der Last zerbricht. Besonders gefährdet sind Hausbesitzer, auf deren Grundstück viele Bäume stehen. Sie können Gitter über die Regenrinne legen, damit das Laub erst gar keine Chance hat hineinzufallen.

 

Schutz gegen Rohrbruch bietet eine Wohngebäudeversicherung. Sie ersetzt den Schaden, wenn Regenrinnen, Abfluss- oder Wasserrohre aufgrund von Frost kaputt gehen. Allerdings leisten nicht alle Versicherungen im gleichen Umfang. In manchen Tarifen sind Rohre vom Schutz ausgeschlossen, die sich nicht im Haus, sondern nur auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden. Andere Verträge wiederum sehen grundsätzlich keine Leistung für Rohrverstopfungen vor. Ein Beratungsgespräch hilft, den richtigen Schutz fürs Haus zu finden!

Altersvorsorge ist wichtig! Dies zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Im Schnitt betrug die monatliche Altersrente lediglich 759 Euro pro Monat – zu wenig für ein auskömmliches Leben im Alter.

 

Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet, gab es zum Stichtag 31.12.2012 17,7 Millionen Bürger, die eine gesetzliche Altersrente bezogen haben. Dabei zeigten sich große Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Während in Westdeutschland die Männer im Schnitt 1.005 Euro Rente erhielten, betrug die Rentenhöhe bei den Frauen nur 508 Euro. In Ostdeutschland waren die Renten zwischen den Geschlechtern etwas gleichmäßiger verteilt, da zu DDR-Zeiten besonders viele Frauen erwerbstätig gewesen sind. In den neuen Bundesländern erhielten die Herren 1.073 Euro und die Damen 730 Euro Monatsrente.

 

Die Durchschnittsrenten sind aber insofern niedrig ausgefallen, da für die Statistik jede Form der gesetzlichen Altersrente berücksichtigt wurde. Also auch Renten für Schwerbehinderte oder für Rentner, die in Altersteilzeit jobben mussten oder vor dem Renteneintritt arbeitslos gewesen sind. Und doch zeigen die Zahlen: Wer im Rentenalter gut leben will, der sollte sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Es kann nicht schaden, zusätzlich privat vorzusorgen, da sonst im Lebensabend eine Versorgungslücke droht.

 

Die Möglichkeiten der Altersvorsorge sind dabei so verschieden wie vielfältig: Sei es eine Lebensversicherung, eine staatlich geförderte Riester-Rente, der Kauf einer Immobilie oder die Investition in Aktien. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Wertverfall infolge der Inflation ausgeglichen wird. Pro Jahr beträgt die Geldentwertung derzeit etwa 2 Prozent – und wer sein Geld 20 Jahre lang unter dem Kopfkissen oder im Sparstrumpf sammelt, kann sich dafür letztendlich viel weniger kaufen.

 

Clevere Sparer kombinieren sogar mehrere Vorsorgeformen. Damit streuen sie das Risiko einer Geldanlage. Denn schon eine alte Redensart besagt, man soll nicht alle Eier in den gleichen Korb legen. Fällt der Korb runter, sind auch alle Eier kaputt, so dass man die zerbrechliche Ware bei Transport besser auf mehrere Orte verteilt. Und das Gleiche gilt bei Finanzprodukten: Wer sein Kapital auf mehrere Säulen der Altersvorsorge aufteilt, der investiert sicherer! Ein Beratungsgespräch kann helfen, den geeigneten Altersvorsorge-Mix zu finden.

Vor einer üblen Betrugsmasche warnt aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine ominöse Firma versucht demnach, per Postident-Verfahren den Bürgern Banksparpläne und andere Finanzprodukte unterzuschieben. Deshalb sollte an der Haustür nichts Derartiges unterschrieben werden.

 

Gleich mehrere Verbraucher hatten der Verbraucherzentrale berichtet, dass sie Opfer von den Betrugsversuchen einer ominösen Finanzfirma wurden. Zunächst erhielten sie einen ungebetenen Anruf, bei dem ihnen Banksparpläne und andere Finanzprodukte angeboten wurden. Die meisten Angerufenen lehnten zwar ab, stimmten aber der Zusendung von Informationsmaterial zu.

 

Tatsächlich stand wenige Tage später der Postbote vor der Tür. Die Verbraucher sollten daraufhin den Erhalt des Infomaterials mit ihrer Unterschrift bestätigen. Was viele nicht wussten: Per Postident-Verfahren, also dem schriftlichen Bestätigen einer Postsendung an der Haustür, können auch Verträge unterschrieben und damit gültig werden!

 

Und genau das hatte die betrügerische Firma versucht. „Die Angerufenen glaubten, Sie bekommen lediglich Unterlagen zugesandt und dachten nicht, dass sie mit einer Unterschrift nun angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben. Das ist ein Versuch, Verbrauchern einen Vertrag unterzuschieben“, kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In keinem der Fälle hätte ein Kunde dem Vertragsschluss zugestimmt.

 

Die Konsequenz kann nur lauten: Wer einen Banksparplan abschließen will oder für das Alter vorsorgen, der sollte sich professionellen Rat bei einem seriösen Finanzberater oder einer Bank einholen. Aber auf keinen Fall ein entsprechendes Angebot an der Haustür annehmen und dafür noch unterschrieben! Eine Postwurfsendung sollte nur per Unterschrift entgegengenommen werden, wenn der Absender und sein Anliegen bekannt sind.

Am 21. September geht es wieder los: Mit dem feierlichen Wirte-Einzug und dem traditionellen Anzapfen wird in München das 180. Oktoberfest eröffnet. Doch bevor sich Buam und fesche Madln zur Wiesengaudi treffen, sollten sie sich auch über das Thema „Sicherheit“ Gedanken machen.

 

Kein Frage – Die „Wiesn“ ist für viele Feierbiester ein Höhepunkt des Jahres. Rund 6,4 Millionen Menschen aus aller Welt fanden sich 2012 in München ein, um bei Bier, Brezeln und Stimmungsmusik die Festzelte beben zu lassen. Auch dieses Jahr wird wieder ein Millionenansturm erwartet.

 

Allerdings gibt es auch eine weniger erfreuliche Entwicklung. 827 Alkoholleichen musste das Bayrische Rote Kreuz im letzten Jahr versorgen – so viele wie nie zuvor. Auch die Polizei verzeichnete einen Negativrekord, denn mehr als 2000 Mal wurden die Ordnungshüter wegen Bierkrugschlägereien und anderen Missetaten zu Hilfe gerufen. Deshalb sollten sich Oktoberfest-Besucher auch mit dem Thema Versicherungsschutz auseinander setzen.

 

Schlägt man selbst mal ein bisserl über die Strenge und verletzt dabei aus Versehen einen anderen Besucher, kann es schnell teuer werden. Ein Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt, dass Bierzelte kein rechtsfreier Raum sind. Die Richter verurteilten eine Münchenerin, die beim stehenden Schunkeln von der Sitzbank fiel und dabei einen anderen Besucher erheblich verletzte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. In solchen Fällen hilft die private Haftpflichtversicherung: Sie leistet für Schäden, die man Dritten zufügt.

 

Kommt der Besucher selbst zu Schaden, weil der Gleichgewichtssinn infolge der zweiten Maß Bier gelitten hat oder ein Treffer beim Böllerschießen ins Auge ging, ist es gut über eine private Unfallversicherung zu verfügen. Sie erbringt eine Kapitalleistung oder Rente, wenn die Gesundheit infolge eines Unfalls dauerhaft geschädigt wird.

 

Aber Vorsicht! Wer es mit der Trinkerei übertreibt, der gefährdet seinen Versicherungsschutz. So beinhalten viele Versicherungsverträge eine sogenannte „Alkoholklausel“. Dann ist der Alkoholkonsum zwar bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt (häufig 1,5 Promille). Wer mehr Alkohol im Blut hat, geht im Schadensfall aber leer aus.

 

Rücksichtsvolles Verhalten ist also auch beim Feiern und Schunkeln geboten. Und natürlich sollten Besucher öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wenn sie Alkohol konsumieren. Denn auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Zahlung verweigern, wenn ein Autofahrer volltrunken einen Unfall baut.

 

 

Für Fahrradfahrer gibt es keine Versicherungspflicht in Deutschland. Trotzdem kann es sinnvoll sein, für bestimmte Risiken eine Versicherung abzuschließen, bevor man sich auf den Drahtesel schwingt. Nicht nur ein Diebstahl des Rades birgt finanzielle Risiken.

 

Radfahren ist so beliebt wie nie! Derzeit werden in deutschen Haushalten mehr als 70 Millionen Fahrräder genutzt, berichtet die Bundesregierung. Und weil das Radfahren nicht nur gesund ist, sondern auch umweltschonend, hat das Bundeskabinett im Herbst 2012 einen „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ verabschiedet, um noch mehr Menschen zur Nutzung des Rades zu bewegen.

Aber natürlich birgt so eine Radfahrt auch Risiken. Im Jahr 2012 wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 74.370 Radfahrer leicht oder schwer verletzt, 406 Radfahrer kamen sogar ums Leben. Umso wichtiger kann es sein, für den Fall des Falles vorzusorgen. Eine Unfallversicherung zahlt, wenn der Radler bei einem Unfall ein bleibenden Schaden erleidet und kein anderer Verkehrsteilnehmer dafür haften muss.

 

Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter

 

Richtig teuer kann es werden, wenn man selbst mit dem Rad einen Unfall verursacht. Mitunter reicht schon eine kleine Unachtsamkeit aus, damit man in eine Schuldenfalle hinein radelt. Wen ein Radler etwa auf dem Gehweg fährt, einen Passanten übersieht und umstößt, muss er mit sechsstelligen Schadensforderungen rechnen, wenn der Fußgänger einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet. Dem Unfallverursacher werden dann die Kosten für Therapien, Verdienstausfall und eine lebenslange Pflegebetreuung in Rechnung gestellt.

 

Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss für Radfahrer. Sie leistet Ersatz, wenn eine dritte Person geschädigt wird und Haftpflichtansprüche geltend macht. Wenn es sich bei dem Fahrrad um ein schnelles Elektrogefährt handelt, muss sogar eine extra Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ein Mopedkennzeichen genutzt werden. Privathaftpflichtverträge leisten häufig nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

 

Hausratversicherung – Diebstahlschutz nicht immer enthalten

 

Auch vor Langfingern soll das Rad geschützt sein. Schließlich werden pro Tag in Deutschland bis zu 1.000 Fahrräder gestohlen. Ein sicherer Abstellort und schwer zu öffnende Schlösser sind ein Muss, nützen aber nicht immer. Gerade in Großstädten sehen sich die Radbesitzer mit professionellen Banden konfrontiert, die selbst schwierige Schlösser blitzschnell knacken können.

 

Häufig reicht es aus, eine gute Hausratversicherung zu besitzen, um den Diebstahl eines Rades ersetzt zu bekommen. Hier muss in den Verträgen gut nachgelesen werden. Manche Versicherer erbringen keine Leistung, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr geklaut wird. Andere wiederum sehen nur eine geringe oder gar keine Entschädigung vor, wenn Räder aus Gemeinschaftsräumen wie Fluren oder Hinterhöfen entwendet werden. Auch Zubehör wie Kinderanhänger ist nicht in jedem Vertrag enthalten und muss unter Umständen gegen Aufpreis versichert werden.

 

Alternativ kommen auch spezielle Fahrradversicherungen in Betracht. Sie leisten häufig auch bei Vandalismusschäden oder wenn das Rad nach einem Unfall repariert werden muss. Ein Versicherungsexperte kann helfen, den passenden Schutz für den Drahtesel zu finden!

Achtung, Datendiebe! Viele Verbraucher erhalten derzeit Emails, in denen für besonders günstige Angebote einer privaten Krankenversicherung geworben wird. Doch tatsächlich verbergen sich dahinter Kriminelle, die nur an den persönlichen Daten der Person interessiert sind.

 

„Krankenversicherung schon für 59 Euro im Monat“ – derartig verlockende Angebote finden sich derzeit in vielen Email-Postfächern. Aber Verbraucherschützer warnen, dass man die darin enthaltenen Links auf keinen Fall anklicken sollte. Dahinter verbergen sich Betrüger, die nur Adressen und andere wertvolle Daten von potentiellen Kunden abgreifen wollen.

 

Der Inhalt der Emails sei immer ähnlich, berichtet die Verbraucherzentrale Thüringen. Der bestehende Krankentarif sei veraltet und zu teuer. Stattdessen solle man auf kostengünstigere Angebote umsteigen. Zukünftig müsse der Kunde nur noch 59 bis 99 Euro im Monat für seinen Versicherungsschutz zahlen – ohne, dass sich an den Leistungen etwas ändere.

 

Sensible Daten abgefragt

 

Wer aber tatsächlich auf den Link in der Email klickt, der erreicht eine Webseite, auf der zunächst sensible Daten in eine Maske eingetragen werden müssen. Adresse, Telefonnummer, Status und Familienstand sind nur einige der Angaben, nach denen gefragt wird. Im schlimmsten Fall sollen sogar die Bankverbindung und Geheimnummern für das Konto hinterlegt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten bei allen Betroffenen die Alarmglocken läuten. Das sind keine Informationen, die man auf einer unbekannten Webseite hinterlässt!

 

Da mag es kaum verwundern, dass der Abschluss einer Krankenversicherung auf diesen Seiten gar nicht möglich ist. Die Betreiber sind nämlich nur an den Kundendaten interessiert, die sie für viel Geld an Unternehmen weiterverkaufen. Fast immer sitzen die Übeltäter im Ausland, zumeist in Ländern mit schwachem Rechtsstaat. Eine Strafverfolgung ist deshalb schwierig.

 

Private Krankenversicherung ist ein beratungsintensives Produkt

 

Wenn Verbraucher ihre Krankenversicherung wechseln wollen, sollten sie sich an einen vertrauenswürdigen Versicherungsfachmann wenden. Denn in der Regel sind private Krankenversicherungen ein Produkt, das Information und Aufklärung erfordert. Schließlich bleiben viele Menschen ein Leben lang bei ihrem Versicherer.

 

Aber auf keinen Fall sind gute Angebote für einen privaten Krankenschutz im Spamordner des Mailpostfachs zu finden. „Die private Krankenversicherung ist ein ernstes und beratungsbedürftiges Produkt. Das schließt man nicht mal eben per Mausklick im Internet ab“, sagt Stefan Reger vom PKV-Verband der Tageszeitung „Welt“. Wer Rat sucht, der sichert sich besser ab!

 

 

Wer Krankengeld erhält, muss seine Arbeitsunfähigkeit lückenlos mit einem ärztlichen Bescheid nachweisen. Gerade bei der Verlängerung des Krankengeldanspruchs hält das Gesetz aber einige Tücken bereit, wie aus einer Pressemeldung des saarländischen Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

 

Keine Frage, das Krankengeld ist eine gute Sache. Bis zu eineinhalb Jahren bekommen Arbeitnehmer 70 Prozent ihres Nettolohnes von der Krankenkasse ausgezahlt, wenn sie länger als sechs Wochen krank geschrieben sind. So manchen Patienten hat diese Entgeltersatzleistung schon vor finanziellen Problemen bewahrt. Auch Freiberufler können sich mit einer Zusatzversicherung gegen den Krankheitsfall absichern.

 

Dass das Sozialgesetzbuch durchaus Fallstricke beim Anrecht auf Krankengeld bereit hält, geht aus einer aktuellen Pressemeldung des saarländischen Gesundheitsministeriums hervor. Denn Saarlands Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) hat sich mit Vertretern der Patientenberatung UPD getroffen, die ihm berichteten, worüber sich Versicherte häufig beschweren. Hier stellte sich heraus, dass das Krankengeld oft für Unsicherheit und Orientierungslosigkeit sorgt.

 

Verlängerung des Krankengeldes oft tückisch

 

Der Grund für die Beschwerden: Einen Anspruch auf Krankengeld kann man verlieren, wenn der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos vorliegt. Der Krankengeldanspruch beginnt aber laut Sozialgesetz erst am Folgetag, nachdem ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Gerade bei der Verlängerung des Krankengeldes kann das zu Problemen führen.

 

Denn ist ein Patient beispielsweise bis Mittwoch krank geschrieben, so muss er auch an jenem Mittwoch zu einem Mediziner gehen, um seine Arbeitsunfähigkeit verlängern zu lassen. Geht er erst am Donnerstag zum Arzt, so greift die Arbeitsunfähigkeit erst einen Tag später, also am Freitag. Es entsteht eine „Anspruchslücke“, die im schlimmsten Fall den kompletten Krankengeldschutz kosten kann. Der letzte Tag auf einer Arbeitsunfähigkeits- Bescheinigung muss bei Verlängerung auch der erste auf dem anschließenden Bescheid sein.

 

Arzt zu rückwirkender Krankschreibung berechtigt

 

Aktuell wird von Politik und Patientenberatern debattiert, ob man diese Regelung nicht patientenfreundlicher gestalten müsse. Saarlands Gesundheitsministerium schlug sogar eine Gesetzesänderung vor. „Hier besteht Handlungsbedarf zum Wohle des Patienten“, sagte Minister Andreas Storm. „Es kann nicht sein, dass Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Gesetzes derart weitgehend zu Lasten von kranken Menschen gehen.“

 

Für Betroffene heißt es vorerst: Aufgepasst! Wenn eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ansteht, so sollte der Besuch des Hausarztes bereits am letzten Tag der alten Krankschreibung erfolgen. Ärzte haben übrigens die Möglichkeit, in Ausnahmefällen eine rückwirkende Krankschreibung bis zu zwei Tagen auszustellen. Da viele Mediziner diese Option nicht kennen, sollten Patienten ihren Arzt darauf ansprechen, um Ansprüche nicht zu verlieren.

Die Sommerferien nähern sich dem Ende, bald müssen alle großen und kleinen Kinder wieder die Schulbank drücken. Aber wie sieht es mit dem Unfallschutz auf dem Schulweg aus? Schüler sind zwar gesetzlich unfallversichert, wenn sie zur Schule gehen – aber dabei gibt es einiges zu beachten.

 

Kinder sind in ihrem Temperament auch auf dem Schulweg nicht zu bremsen. Sei es zu Fuß, auf dem Skateboard oder mit dem Fahrrad – wenn die Schüler unaufmerksam sind und herumalbern, kann schnell mal was passieren. Deshalb ist es gut zu wissen, dass der gesetzliche Unfallschutz auch auf dem Weg zur Schule und zurück greift. Damit sind die wichtigsten Krankheits-, Arzt- und Krankenhauskosten gedeckt. Auch bei der Fahrt mit einem öffentlichen Bus oder Auto greift der Unfallschutz.

Unfallschutz mit Lücken

 

Allerdings weist die gesetzliche Unfallversicherung gefährliche Lücken auf. So gilt die Unfallschutz in der Regel nur auf dem direkten Weg zwischen Schule und Elternhaus. Wenn das Kind hingegen einen Umweg macht, etwa um einen Freund zu besuchen, kann es passieren, dass die Eltern auf den Folgekosten eines Unfalles sitzen bleiben.

 

Zwar haben sich Richter bereits nachsichtig mit Kindern gezeigt. Ein 8jähriger, der auf dem Nachhauseweg von der Schule zwei Stationen später ausgestiegen war und beim Zusammenstoß mit einem Auto verletzt wurde, bekam dennoch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen. Das Bundessozialgericht betonte, dass das Verpassen einer Haltestelle zu den alterstypischen Verhaltensweisen eines Kindes gehöre (Az.: B 2 U 29/06 R). Entscheidend ist in solchen strittigen Situationen aber der jeweilige Einzelfall.

 

Eine Ausnahmeregelung sieht der Gesetzgeber auch für Schüler vor, die aufgrund ihres Alters noch betreut werden müssen. Wenn die Erziehungsberechtigten nach der Schule berufsbedingt für das Kind nicht da sein können, sind Wegabweichungen zur Oma oder zu Eltern von Mitschülern ebenfalls in den gesetzlichen Unfallschutz eingeschlossen. Auch der spätere Weg von der Betreuungsstelle zum elterlichen Wohnhaus ist abgedeckt.

 

Der gesetzliche Unfallschutz greift übrigens auch für den Arbeitsweg der Eltern. Sie dürfen einen Umweg machen, um ihre Kinder zur Schule zu bringen und von dort abzuholen. Dies gilt aber nur, wenn sich die Eltern sowieso gerade auf dem Weg zur Arbeit befinden und nicht extra ihre Arbeit unterbrechen müssen, um das Kind abzuholen.

 

Aufsichtspflicht gilt auch auf Schulweg

 

Wichtig ist: Während des Schulweges sind die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht befreit. Das heißt aber keineswegs, dass die Eltern ihr Kind ständig auf dem Weg zur Schule begleiten müssen. Die Aufsichtspflicht gilt als erfüllt, wenn das Kind einmal von den Eltern begleitet und über die Gefahren des Schulweges aufgeklärt wurde.

 

Wer das Kind rundum absichern will, der sollte eine private Unfallversicherung abschließen. Denn diese gilt im Gegensatz zum gesetzlichen Schutz auch in der Freizeit. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz fürs Kind zu finden.

Immer mehr Rechtsschutzversicherungen nutzen das Mediationsverfahren. Die Versicherer können damit ihre Kosten eindämmen, aber auch der Kunde profitiert. Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens MSR Consulting führt die Mediation zu mehr Kundenzufriedenheit.

 

Viele Rechtsstreite kosten nicht nur eine Menge Geld und Nerven, sondern dauern auch lange an. Sei es der Konflikt mit einem Nachbarn, weil dieser einen so hohen Zaun gebaut hat, dass kaum noch Sonne auf das eigene Grundstück gelangt. Oder ein Streit mit dem Vermieter wegen Wohnungsmängeln oder fragwürdiger Klauseln im Mietvertrag: So ein Konflikt kann Monate, wenn nicht gar Jahre beanspruchen, und sei das Streitthema noch so banal!

 

Mediation hat viele Vorteile

 

Wegen des hohen Aufwandes bei Rechtsstreitigkeiten erfreuen sich Mediationsverfahren zunehmender Beliebtheit. Dabei wird ein unabhängiger Schlichter von den beiden Streitparteien beauftragt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, so dass keiner als Verlierer dastehen muss. Grundvorraussetzung für ein Mediationsverfahren ist, dass beide Streitpartner einer solchen Lösung zustimmen. Mediation ist im Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsrecht möglich. Ausgenommen ist allerdings das Strafrecht.

 

Eine Mediation hat für beide Seiten Vorteile. Denn oftmals wissen die Streitpartner am Besten, welche Lösung sie anstreben. Im Idealfall führt die Mediation dann zu einer schnellen, kostengünstigen und unbürokratischen Einigung, bei der alle Beteiligten ihr Gesicht wahren können. Das Motto lautet: Miteinander ins Gespräch kommen, ist besser als sich vor dem Richter anzuschuldigen!

 

Rechtsschutzversicherer bieten Mediation an

 

Auch viele Rechtsschutzversicherungen bieten die Möglichkeit, Mediationsverfahren zu nutzen. Laut dem Marktforschungsunternehmen MSR Consulting führen solche Verfahren tatsächlich zu einer höheren Kundenzufriedenheit unter den Versicherten. Und auch die Anbieter haben Vorteile: Sie können ihre Kosten um circa 20 Prozent senken.

 

Aber wie so oft gilt es, genau in den Verträgen nachzulesen. Denn manche Angebote sehen eine Pflicht zur Mediation vor, bevor der Weg vor Gericht gewählt werden kann. Für einen solchen Tarif werden zwar in der Regel auch niedrigere Beiträge fällig – aber die Versicherten müssen eben immer den Umweg über die Mediation nehmen. Hier ist es mitunter besser, die Wahlmöglichkeit zwischen Rechtsstreit und außergerichtlicher Einigung zu haben.

 

Auch gilt „Mediator“ nicht als geschützte Berufsbezeichnung, so dass auch schwarze Schafe in dem Bereich tätig sind. Ob eine Einigung erzielt werden kann, hängt aber häufig von der Qualifikation des Schlichters ab, der sowohl rechtliches als auch psychologisches Geschick benötigt. Deshalb sollten die Streitparteien auf die Qualifikation des Mediators achten. Häufig schlägt die Versicherung sogar selbst einen Fachmann vor.

Noch befinden sich viele Schulabgänger im Sommerurlaub. Aber schon bald werden die Abiturienten in die Universitätsstädte ziehen, um sich zum Studienbeginn eine Wohnung oder ein Zimmer zu suchen. Wie sieht es da mit einer Hausratversicherung aus?

 

Auch so mancher angehende Student verfügt bereits über Wertgegenstände! Sei es der teure Laptop oder ein Flachbildfernseher: In so manchem studentischen Haushalt befinden sich Gegenstände, deren Verlust richtig ins Geld gehen kann. Es reicht oftmals schon eine umgestoßene Kaffeetasse, und schon ist der Laptop für immer hinüber.

 

Da heißt es: Finanziell vorsorgen ist besser als zahlen! Ob Studenten für ihre neue Wohnung eine Hausratversicherung abschließen sollten, richtet sich nach dem Wert der Einrichtungsgegenstände. Als Faustregel gilt: Ist der Hausrat nicht durch eigene Ersparnisse ersetzbar, kann der Schutz sinnvoll sein. Wer hingegen nur ein altes Sofa in seiner Wohnung stehen hat, spart das Geld besser gleich für neue Möbel.

 

Junge Leute, die sich in einem Erststudium befinden und noch nicht vorher gearbeitet haben, sind dabei im Vorteil. Sie können sich in der Regel über die Hausratversicherung ihrer Eltern mitversichern. Oft ist dabei zu beachten, dass der studentische Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet sein muss.

 

Hausratversicherung für eine WG

 

Auch wenn die Eltern über keine Hausratversicherung verfügen, muss der Abschluss eines eigenen Vertrages nicht ins Geld gehen. Viele Versicherer haben spezielle Tarife für junge Leute im Angebot, die auch für den kleinen Geldbeutel finanzierbar bleiben. Allerdings sollte man schauen, ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eine Leistung erbringt. Schon eine umgestoßene Kaffeetasse kann sonst dazu führen, dass der Versicherer den Schaden nicht ersetzt.

 

Viele Studenten werden sich aber keine eigene Wohnung leisten können, sondern stattdessen in eine WG ziehen. Auch das ist kein Problem. Eine Möglichkeit besteht darin, die gesamte Wohnung auf den Hauptmieter zu versichern und die Prämie unter allen Mitbewohnern aufzuteilen. Das wäre zum Beispiel von Vorteil, wenn die WG-Besetzung häufig wechselt.

 

Oder jeder Mitbewohner schließt eine eigene Hausratversicherung für sein „Refugium“ ab. Dann gilt allerdings der Versicherungsschutz nur für die Gegenstände, die sich auch tatsächlich im eigenen Zimmer befinden, aber nicht für Sachen in Gemeinschaftsräumen wie Küche oder Bad. Manche Versicherer verlangen zusätzlich, dass das Zimmer bei Abwesenheit verschlossen sein muss.

 

Eine weitere Leistung, auf die Studenten bei Vertragsabschluss achten sollten, ist der sogenannte „Unterversicherungsverzicht“. Denn wenn der entstandene Schaden höher ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, wird die Entschädigung in der Regel stark gekürzt. Allerdings gilt dies nicht, wenn besagter Verzicht laut Vertrag vereinbart wurde. Dann beträgt die Versicherungssumme meist pauschal 650 Euro pro m².