Zum Jahresende treten deutlich mehr Brandfälle auf als in den vorherigen Monaten. Das mag auch kaum verwundern: Sowohl zu Weihnachten als auch an Silvester spielen viele Menschen mit dem Feuer, sollen doch Kerzen und Knaller für Stimmung sorgen!
Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Angestellter seinen Arbeitgeber verklagt, weil dieser das zuvor regelmäßig ausgezahlte Weihnachtsgeld aus wirtschaftlichen Gründen für zwei Jahre verweigert hatte. Dabei berief sich der Kläger auf seinen Arbeitsvertrag. Darin stand: „Freiwillige soziale Leistungen richten sich nach dem betriebsüblichen Rahmen. Zurzeit werden gewährt: Weihnachtsgeld in Höhe von (zeitanteilig) 40 Prozent eines Monatsgehaltes im ersten Kalenderjahr der Beschäftigung. Es erhöht sich pro weiterem Kalenderjahr um um jeweils zehn Prozent bis zu 100 Prozent eines Monatsgehaltes. Die Zahlung der jeweiligen Sondervergütung (…) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.“
Am Sonntag wurde der internationale Welt-Aids-Tag begangen. Er soll die Menschen dafür sensibilisieren, dass die Infektion mit dem HIV-Virus noch immer eine lebensbedrohliche Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Gerade bei jüngeren Menschen zeigt sich ein allzu sorgloser Umgang mit der Krankheit.
Es ist eine bedenkliche Entwicklung: Aids und Verhütung sind trotz zahlreicher Gesundheitskampagnen nicht mehr so stark im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, wie dies noch in den 90er Jahren der Fall gewesen ist. Weit verbreitet ist der Glaube, aufgrund neuer Therapien und Medikamente bedeute eine Infektion mit dem HIV-Virus keine tödliche Gefahr mehr. „Das HI-Virus hat wegen der neuen Therapien für viele ein Stück des Schreckens verloren. Und gerade die jüngere Generation hat das große Sterben nicht mehr mitgekriegt”, erklärt Viviane Bremer, Gesundheitsexpertin am Robert-Koch-Institut (RKI), der Bild-Zeitung.
Zahl der Neuinfektionen nach wie vor hoch
Das ist aber ein Trugschluss. Zwar haben sich die Lebensbedingungen für HIV-Infizierte tatsächlich verbessert. Man kann ein relativ normales Leben mit der Krankheit führen, muss aber täglich Tabletten nehmen. Trotzdem starben in Deutschland 2012 noch immer 550 Menschen an den Folgen der Immunschwächekrankheit, wie die Deutsche Aidshilfe berichtet. Auch die Zahl der Neuinfektionen ist nach wie vor hoch. Laut Robert-Koch-Institut haben sich 2012 rund 3.400 Menschen mit dem Virus angesteckt. Hinzu kommen geschätzt 14.000 Menschen, die sich infiziert haben, aber noch nicht beim Aidstest waren.
Insgesamt leben derzeit rund 78.000 Menschen in Deutschland, die HIV-positiv sind. Die Dunkelziffer wird jedoch weitaus höher geschätzt. Wer den Verdacht hat, er könnte sich das Virus eingefangen haben, sollte nicht zögern zum Aidstest zu gehen. Viele Menschen erfahren erst von ihrer HIV-Infektion, wenn sie mit lebensbedrohlichen Krankheiten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. HIV hat dann schon schwere Schäden im Körper angerichtet, die sich teilweise nicht mehr rückgängig machen lassen. Verhütung bleibt also ein wichtiges Thema. Nach wie vor kommen die meisten Neuerkrankungen durch ungeschützten Geschlechtsverkehr zustande.
Unfallversicherung und Pflege-Bahr bieten Schutz
Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt Gesundheitsfragen, bei denen auch nach einer HIV-Infektion gefragt wird. Wenn diese vorliegt, finden die Betroffenen in der Regel keinen BU-Schutz. Als Alternative bietet sich die Absicherung durch eine Unfallversicherung an. Auch hier werden zwar Gesundheitsfragen gestellt, aber mehrere Versicherer haben Lösungen für HIV-Infizierte im Angebot.
Besitzt der Betroffene bereits vor Ausbruch der Krankheit einen BU-Vertrag, dann muss er die Erkrankung in der Regel nicht an den Versicherer melden, wie die Deutsche Aidshilfe berichtet. Aber Vorsicht: Ob eine Meldepflicht besteht, ist abhängig von den Obliegenheiten im jeweiligen Versicherungsvertrag. Auch die staatlich geförderte Pflegevorsorge („Pflege-Bahr“) sollten HIV-Patienten ohne Probleme abschließen können. Hier ist es den Versicherern per Gesetz untersagt, Risikozuschläge für Erkrankungen zu erheben.
Der November ist der Monat, in dem die privaten Krankenversicherungen ihren Kunden mitteilen, ob und wie sie die Beiträge im kommenden Jahr anpassen werden. Gerade ältere Versicherte gehen deshalb äußerst ungern zum Briefkasten, fürchten sie doch einen Bescheid über Beitragserhöhungen. Sind die Möglichkeiten auch nicht unbeschränkt, so können Betroffene doch etwas gegen höhere Beiträge tun.
Wer aufgrund von Beitragserhöhungen zu einem anderen Anbieter wechseln will, der hat bisher ein Problem. Nicht nur müssen unter Umständen neue Gesundheitsfragen beantwortet werden, so dass es gerade für ältere Versicherungsnehmer kaum möglich ist, einen günstigen Schutz zu ähnlichen Konditionen zu finden. Zudem können die angesparten Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden: Dabei sollen gerade diese Rücklagen als Polster dienen, damit die Beiträge im Alter nicht zu stark steigen.
Wechsel zu einem günstigeren Tarif des Anbieters möglich
Doch es gibt ein Hintertürchen, um vielleicht doch die unliebsame Beitragsanpassung zu vermeiden. Seit dem Jahr 2009 haben nämlich Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. „Diese Möglichkeit räumt Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit ein“, erklärt Gerd Güssler, Geschäftsführer des Marktbeobachters KVpro. Eine neue Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls einen Risikoaufschlag kann der Anbieter nur dann verlangen, wenn der wechselwillige Kunde nicht auf die Mehrleistungen besteht, die der günstigere Tarif beinhaltet.
Manche Versicherungen haben tatsächlich günstigere Tarife im Angebot, weil sie damit junge und gesunde Gutverdiener werben wollen. Doch die älteren Versicherten erfahren davon oftmals nichts. Das mag auch kaum verwundern. Wenn viele Senioren ihren bisherigen Tarif verlassen würden, müssen wiederum die Beiträge für die verbleibenden Versicherungsnehmer erhöht werden. Der Versicherer wird deshalb nicht für einen Tarifwechsel bei seinen eigenen Kunden werben.
Vor einem Tarifwechsel umfassend informieren!
In der Regel reicht eine pauschale Anfrage an die Versicherung nicht aus, um über Wechselmöglichkeiten informiert zu werden. Ob sich eine Tarifumstellung tatsächlich lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man sich über die Altersrückstellung, Anrechnungsbetrag sowie Übertragungswert des bestehenden Tarifes informiert hat.
Wichtig ist dabei auch, ob der Tarif für Neukunden weiterhin zugänglich ist. Denn nur wenn neue Kunden aufgenommen werden, ist gewährleistet, dass zukünftig eine gute Mischung aus jungen und alten Versicherungsnehmern stattfindet. Die Überalterung eines Tarifs führt schnell zu steigenden Beiträgen.
Wechselwillige Patienten können sich an einen Versicherungsfachmann wenden und sollten sich vor Abschluss eines neuen Tarifs umfassend über die Vor- und Nachteile informieren. Mitunter ist es möglich, über die Vereinbarung eines Selbstbehaltes eine Beitragserhöhung abzuwenden.
Die private Altersvorsorge boomt: rund 15,7 Millionen Verträge für eine Riester-Rente haben die Bundesbürger abgeschlossen. Wer aber seine staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 nicht verschenken will und keine Zulagen beantragt hat, muss bis zum Jahresende handeln.
Die Riester-Rente ist für viele Kunden auch deshalb attraktiv, weil der Staat die private Altersvorsorge fördert. Leider geht das nicht ohne Bürokratie vonstatten. Denn die staatlichen Zulagen erhält nur, wer diese auch beantragt hat. Nicht wenige Antragsmuffel schieben das Prozedere so weit hinaus, bis es zu spät ist.

Zum schnellen Handeln sollten sich nun jene Riester-Sparer entschließen, die noch keine Förderung für das Jahr 2011 beantragt haben. Die Frist für die Gewährung der Zulagen läuft am 31.12.2013 aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mitteilt. Wer den Termin vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Unsichere Kunden können sich beim Ausfüllen des Antrages von einem Versicherungsvermittler helfen lassen.
Dauerzulagenantrag erleichtert die Riesterförderung
Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.
Aber auch dieser Dauerzulagenauftrag sollte hin und wieder kontrolliert werden. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa das Einkommen steigt oder Kinder geboren werden, dann ändern sich auch die Fördervoraussetzungen des Vertrages. Deshalb ist eine jährliche Kontrolle der Unterlagen zu empfehlen. Auch hierbei greifen Versicherungsberater gern unter die Arme.
154 Euro Grundzulage
Doch wie hoch ist die Förderung überhaupt? Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Gerade deshalb sollten eventuelle Lohnerhöhung im Auge behalten werden: Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung.
Der Neuabschluss eines Riester-Vertrages wird noch bis Jahresende mit einem Steuervorteil bis zu 2.100 Euro gefördert. Die staatlichen Zulagen werden hierbei mitgezählt, das heißt, Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.
Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.
Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.
Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schnell sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.
Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.
Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:
informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
Herbstzeit ist Grippezeit! Deshalb raten Gesundheitsexperten zu einer Impfung. Zwar kann damit nicht jede Grippe verhindert werden – aber der Krankheitsverlauf lässt sich durch den Grippeschutz stark abmildern.
Der Vordermann schnieft, der Hintermann hustet – wer in diesen Tagen mit Bus oder Bahn unterwegs ist, der wird bestätigen können, dass der Herbst so manches Gesundheitsrisiko bereit hält. Erkältungen, Infekte und andere Leiden werden von Mensch zu Mensch weitergetragen, wirklich sicher ist selbst der größte Gesundheitsfanatiker nicht. Und so empfehlen Gesundheitsexperten: Wer sich impfen lässt, der kann schweren Erkrankungen vorbeugen!
Für eine Grippeimpfung sei jetzt genau die richtige Zeit, betont die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) in Köln. Der Körper benötige zwei Wochen, bis der Schutz aufgebaut sei. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, chronisch Kranke, medizinisches Personal und Menschen über 60 sollen sich nach Ansicht der Behörde impfen lassen.
Laut einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstitutes forsa im Auftrag der Bundeszentrale hat nur etwa jeder zweite Bundesbürger eine Schutzimpfung. Viele Bürger zweifeln schlichtweg an der Wirkung der Impfung. Besonders heikel: Von den Menschen in Gesundheitsberufen, die ein sehr hohes Ansteckungsrisiko haben, sorgt sogar nur ein Viertel mit einer Schutzimpfung vor!
Risikogruppen sollten vorsorgen
Doch die Mediziner raten trotz der Bedenken zu einer Impfung. Selbst wenn sich damit die Ansteckung mit einer Grippe nicht zu hundert Prozent verhindern lasse, mildere die Schutzimpfung doch den Krankheitsverlauf in vielen Fällen ab. Besonders Schwangere seien anfällig und sollten sich bereits ab dem vierten Monat impfen lassen, weil bei ihnen das Immunsystem geschwächt sei und die Grippe sogar das ungeborene Kind bedrohe. Eine Grippeinfektion könne bei Schwangeren auch eine schwere Lungenentzündung auslösen.
Kleinkinder und Kinder stecken sich besonders häufig in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten mit der Influenza an. Hier rät das Robert-Koch-Institut (RKI), die Kinder ab dem 06. Lebensmonat regelmäßig impfen zu lassen. Denn der Grippeschutz muss jedes Jahr aufgefrischt werden, wenn er nicht seine Wirkung verlieren soll.
Unfallversicherung bietet Schutz
Gegen Impfschäden bietet eine gute private Unfallversicherung Schutz. Dies gilt allerdings nur, wenn die Leistung explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Viele Anbieter verlangen für die Leistung einen Aufpreis im Vergleich zu „herkömmlichen“ Unfalltarifen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, die passende Police zu finden.
Hat der Arbeitgeber aus Berufsgründen eine Impfung empfohlen, so zahlt auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente, wenn danach der Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichtes Mainz hervor (Az.: S 10 U 48/11). Das Gericht sprach einer Kinderkrankenschwester Leistungen zu, deren Arbeitgeber zu einer Impfung vor dem Schweinegrippen-Virus geraten hatte. Da aber die Absicherung durch den gesetzlichen Unfallschutz sehr niedrig ist, kann für den Fall der Fälle auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden.
Kürbisköpfe, aufgepasst! Diese Woche wird wieder Halloween gefeiert. Dann ziehen viele Kinder bunt kostümiert von Haus zu Haus und betteln um Süßigkeiten. Weil dabei auch so mancher Streich ausgeheckt wird, sollten Eltern besser eine Haftpflichtversicherung haben.
Am 31. Oktober ist es wieder soweit. Zu Halloween werden kleine Hexen, Teufel und andere Spukgestalten durch die Straßen ziehen. Da stört es auch kaum, dass die Spuknacht ein Exportprodukt von Übersee ist. Ursprünglich von den Volksbräuchen Irlands und der amerikanischen Einwanderer abstammend, fand der Gruselspaß erst in den 90er Jahren seinen Weg nach Deutschland.
Besonders die Kinder sind begeistert und ziehen von Haus zu Haus, um mit dem Spruch „Gib uns Süßes oder Saures!“ Bonbons und Schokolade zu erbetteln. Wer sich weigert, der muss mit bösen Streichen rechnen. Beliebt sind bei den kleinen „Unholden“ das Werfen von Eiern auf Hausfassaden und Autos, das Anzünden von Briefkästen oder Zerstören von Blumenbeeten. „Halloweenstreiche sind keine Kavaliersdelikte“ warnt folglich die Polizei. Was lustig gemeint ist, kann im schlimmsten Fall einen hohen Sach- oder Personenschaden verursachen. Dann bleibt so mancher kleinen oder großen Hexe das Lachen im Halse stecken.
Wer haftet aber bei Schäden, die im bunten Trubel entstehen? Im schlimmsten Fall sind die Eltern in der Verantwortung. Dies gilt zumindest dann, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Es ist zwar klar, dass Kinder nicht rund um die Uhr bewacht und beaufsichtigt werden können. Aber verbindliche Maßstäbe für ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht gibt es derzeit nicht. Im Zweifel müssen die Richter entscheiden, ob ein Fehlverhalten der Eltern vorliegt.
Besorgte Mamas und Papas können sich mit einer Haftpflichtversicherung absichern, die in der Regel auch für minderjährige Kinder einspringt. Zudem sollten Kinder vor ihrem Halloweenstreifzug über mögliche Gefahren aufgeklärt werden. Wenn niemand zu Schaden kommt, dann können auch die Erwachsenen über so manchen Streich lachen. Und wer sich vor den Neckereien schützen will, der sorge besser dafür, dass zu Allerheiligen genügend Lamellen im Haus sind.
Unverschuldet in die Schuldenfalle? Dies mag paradox klingen, ist es aber nicht. Denn die meisten Menschen überschulden sich nicht, weil sie über ihre Verhältnisse leben, sondern weil ein unvorhergesehenes Lebensereignis wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit die finanzielle Planung auf den Kopf stellt.
Laut dem aktuellen „Überschuldungsreport 2013“ des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) sind unvorhergesehene Lebensereignisse die wichtigsten Ursache, warum Menschen sich verschulden. Mit Abstand der häufigste Auslöser ist der Verlust der Arbeit (29 Prozent) vor einer Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner (13 Prozent), einer schweren Krankheit (10,2 Prozent) oder anderen krisenhaften Ereignissen. Lediglich 9,3 Prozent aller Fälle sind hingegen auf „übermäßigen Konsum“ zurückzuführen, wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet. 
3,3 Millionen Haushalte verschuldet
Hochrechnungen zufolge sind derzeit 3,3 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Von Überschuldung spricht man dann, wenn die betroffenen Menschen nicht mehr ihre finanziellen Verpflichtungen bedienen können, ohne die eigene Grundversorgung zu gefährden. Mit anderen Worten: Es ist schlichtweg nicht genug Geld da, um die Miete zu zahlen, die Energierechnung zu begleichen oder Lebensmittel zu kaufen. Für Berater wie Peter Zwegat gibt es also immer gut zu tun. Durchschnittlich stehen die Betroffenen mit 34.932 Euro in der Kreide.
Was viele Menschen nicht wissen: Gerade die Nebenkosten wie Verzugszinsen und Inkassogebühren tragen dazu bei, dass sich die Schulden immer mehr summieren. Wenn ein Betroffener seine Schulden teilweise zurückzahlt, werden von den gezahlten Beiträgen zunächst Anwaltskosten und Verzugszinsen beglichen. Erst danach reduzieren sich die ursprünglichen Verbindlichkeiten. Dies ist insofern fatal, weil für die verbleibende Schuldenlast neue Strafzahlungen und Verzugszinsen fällig werden. Es ist ein Teufelskreis: Während man noch mit der Rückzahlung alter Zinsen beschäftigt ist, fallen bereits neue Zinsen an.
Dieses Phänomen nennen die Autoren der Studie „modernen Schuldenturm“, weil sich die Schulden durch Zinslast und Nebenkosten immer mehr aufbauschen. Laut Welt Online erhöhen sich die Forderungen durch die Verzugszinsen um durchschnittlich 10 Prozent, so dass im Schnitt allein 3.650 Euro an Zins gezahlt werden muss. Weitere 8 Prozent (rund 1.600 Euro) werden für die Eintreibung der Schulden fällig, etwa für Inkasso- und Gerichtskosten. Für die Betroffenen, die sowieso schon mit der Rückzahlung überfordert sind, ein hartes Brot.
Vorsorgen ist wichtig!
Um nicht selbst Opfer des Pleitegeiers zu werden, empfiehlt sich eine finanzielle Vorsorge für den Notfall. Denn krisenhafte Lebensereignisse stellen sich häufig plötzlich und unerwartet ein, so dass es meist schon zu spät ist, wenn man mit einer solchen Situation konfrontiert wird. Die Möglichkeiten, sein Geld anzulegen, sind vielfältig – Aktien, Immobilien, eine Lebensversicherung und vielfältige andere Vorsorgeformen bieten sich an.
Den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell ab. Der Versicherer zahlt dann eine monatliche Rente, wenn der Beruf nicht mehr wie bisher ausgeführt werden kann. Auch sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherungen“ erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Hier erhält der Versicherte eine Einmalzahlung, wenn bei ihm eine genau im Versicherungsvertrag definierte Krankheit festgestellt wird.
Auch die Versicherungswirtschaft hat sich darauf eingestellt, dass bei den Kunden gelegentlich Ebbe im Portemonnaie herrscht. Viele Versicherer gestatten eine Auszeit von der Beitragszahlung, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird. Dann muss in der Regel für 12 bis 18 Monate kein Beitrag entrichtet werden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!
Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.
Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.
Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die einen Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.
Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden
Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.
Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.
Elementarschutz ist wichtig
Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die jüngsten Flutschäden bereits 1,8 Milliarden Euro beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.