News
Die neusten Nachrichten!
Die neusten Nachrichten!
Erneut zeigt eine Umfrage, dass das Vertrauen in die gesetzliche Rente gering ist. Demnach rechnen auch viele Teens und Twens damit, dass sie im Alter ihren Lebensstandard nicht sichern können. Das Problem: Obwohl es ein Bewusstsein dafür gibt, dass man extra vorsorgen muss, schieben die Jungen ihre Altersvorsorge nach hinten – und verschenken damit Geld.
Eine repräsentative Umfrage von TNS Infratest im Auftrag eines Maklerdienstleisters zeigt erneut, dass den Bürgern durchaus bewusst ist, dass ihnen Altersarmut droht. Und dieses Bewusstsein ist längst auch zu jungen Menschen durchgedrungen. Fast jeder Zweite (44 Prozent) in der Altersgruppe 16 bis 29 Jahre erwartet demnach, dass er im Alter eine „erhebliche Rentenlücke“ fürchten muss und seinen Lebensstandard nicht wird sichern können.
Eine Grippewelle hat Deutschland ergriffen. Einige Experten raten dazu, sich immer noch impfen zu lassen: aber mit der sogenannten Vierfachimpfstoff, der besser gegen den weit verbreiteten Influenza-B-Virus schützt. Das Problem: Die Kosten dieses Impfstoffes werden derzeit nur von den privaten Krankenversicherern übernommen, nicht aber den gesetzlichen Krankenkassen.
Eine Grippewelle hat Deutschland im Griff! Und damit ist nicht etwa eine einfache Erkältung gemeint oder ein sogenannter grippaler Infekt, der oft nur kurz anhält und vergleichsweise harmlos ist. Sondern eine „richtige“ Influenza, die oft stationär behandelt werden muss. Seit Beginn der Grippe-Saison sind bereits 23.000 Menschen erkrankt, so berichtet das Robert-Koch-Institut (RKI). Und 136 Menschen verloren sogar aufgrund der Krankheit ihr Leben.
Das lässt bei vielen Menschen die Frage laut werden, ob sich jetzt noch eine Impfung lohnt. Normalerweise empfehlen Gesundheitsexperten, dass sich die Menschen in den Herbstmonaten Oktober und November gegen Influenzaviren impfen lassen: Folglich dann, wenn die Grippe noch nicht wütet. Schließlich braucht der Schutz vierzehn Tage, bis er voll wirkt.
Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich auch für junge Familien, um einander gegenseitig abzusichern. Denn wird ein Haus gebaut oder ein Kind geboren, kann es schnell den sozialen Abstieg bedeuten, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Auch Kinder lassen sich mit einer solchen Police absichern.
Keiner denkt gern darüber nach, was einmal passiert, wenn man nicht mehr auf der Welt ist. Und schon gar nicht, wenn das Glück an die Tür klopft und man soeben mit einem geliebten Menschen eine Familie gegründet hat. Dennoch: Wie geht es weiter, wenn eine Familie durch einen Schicksalsschlag auseinandergerissen wird? Dieser Frage sollten junge Menschen wenigstens kurz Beachtung schenken, abhängig von ihrer Lebenssituation. Denn im schlimmsten Fall droht den Hinterbliebenen eine hohe Schuldenlast.
Es ist ein trauriger Fakt: Vielen Familien droht wirtschaftliche Not, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Das zeigt sich zum Beispiel an der hohen Zahl von alleinerziehenden Frauen und Männern, die mit Sozialleistungen aufstocken müssen: immerhin jede(r) Dritte ist davon betroffen. Und im Schnitt zahlt die deutsche Rentenkasse nur eine Hinterbliebenen-Rente von 530 Euro im Monat aus: Wenn die Betroffenen überhaupt einen Anspruch erworben haben. Die finanziellen Sorgen gesellen sich dann zum seelischen Leid hinzu.
Der PKV-Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher wenden können, wenn sie Ärger mit ihrem privaten Krankenversicherer haben. Vor wenigen Tagen haben die Streitschlichter ihren Jahresbericht für 2017 vorgelegt. Das Fazit: Die Zahl der Beschwerden ist zwar gestiegen, aber noch immer verschwindend gering.
Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden. Dieser heißt Heinz Lanfermann und leitet eine unabhängige Schlichtungsstelle, die auch von der Bundesregierung anerkannt ist. Reicht ein Verbraucher eine Beschwerde ein, prüft die Schlichtungsstelle schnell und kostenlos die Ansprüche. Wer mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden ist, kann hinterher immer noch klagen, denn die Ansprüche verjähren nicht.
Letzte Woche hat der PKV-Ombudsmann seinen Tätigkeitsbericht 2017 vorgestellt. Und es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst: Erneut ist die Zahl der Beschwerden um circa 10 Prozent angestiegen, so dass den Ombudsmann 6.708 Anträge erreichten.
Die Versicherer nutzen spezielle Ereignisse wie die Fastnacht, um über Apps Kurzzeit-Versicherungen anzubieten: Diese gelten oft nur wenige Tage und bieten einen Schutz bei Unfällen oder anderen Schäden. Das Problem: Eine vollwertige Unfallversicherung können diese Policen keineswegs ersetzen. Und aufs Jahr hochgerechnet sind sie zudem exorbitant teuer.
Helau und Alaaf! Wieder steht die Faschingszeit vor der Tür, und damit auch so manch närrisches Treiben. Ganz gleich, ob man in Düsseldorf, Köln oder einer anderen Fastnachts-Hochburg feiert: In vielen Orten herrscht dann wieder mehrere Tage Ausnahmezustand. Es wird getrunken, getanzt und sich ganz dem närrischen Treiben hingegeben.
Im närrischen Trubel ist das Unfallrisiko durchaus erhöht. Das haben auch die Versicherer erkannt und bieten deshalb sogenannte Kurzzeit-Versicherungen an. Diese Unfallversicherungen können auch für weitere Feste und Ereignisse abgeschlossen werden: neben dem Fasching etwa für das Oktoberfest, den Ski-Ausflug mit der Familie oder andere Anlässe. Oft wenden sich diese Policen an eine junge Zielgruppe und tragen originelle Namen, etwa „Jeckenschutz“. Bequem können sie per App innerhalb weniger Minuten abgeschlossen werden.
Eingeschränkter Schutz
Doch wer eine solche Kurzzeit-Versicherung abschließt, sollte bedenken, dass der Schutz sehr eingeschränkt ist. In der Regel gilt sie nur wenige Tage. Mitunter greifen die Verträge nur bei Unfällen, die sich tatsächlich beim Fasching oder auf dem Weg zur Veranstaltung ereignen. Wenn jemand in den eigenen vier Wänden verunglückt statt beim Tanzen auf der Bierbank, ist er dann nicht unfallversichert.
Auch bieten die Verträge oft nur eine sehr niedrige Invaliditätssumme: üblich sind 50.000 Euro. Das reicht nicht, um schlimme Folgen eines Unfalls finanziell abzusichern. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die volle Invaliditätssumme oft nicht ausgezahlt wird, sondern – abhängig von der Schwere der Verletzung – nur eine Teilsumme. Das hängt in der Regel von der sogenannten Gliedertaxe ab: Das ist eine Tabelle, in der festgehalten wird, wie hoch die Teilleistung bei der Funktionsunfähigkeit einzelner Gliedmaßen und Sinnesorgane ausfällt. Ist dann das Bein unterhalb des Knies bleibend geschädigt, gibt es unter Umständen nur 50 Prozent der vollen Summe.
Deshalb raten Verbraucherschutz und Versicherungsexperten dazu, lieber gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen. Üblich ist eine Grundsumme von 100.000 Euro und die Vereinbarung einer sogenannten Progression. Dann steigt die ausgezahlte Versicherungssumme nach einem Unfall überproportional an, wenn eine bestimmte Schwere der Beeinträchtigung erreicht ist. Zudem gilt es zu bedenken, dass der Kurzzeitschutz oft sehr teuer ist. Kostet eine 24-Stunden-Versicherung beispielsweise 5,99 Euro, sind das aufs Jahr hochgerechnet schon mehr als 2.186 Euro Jahresbeitrag! Das können Jecken wirklich billiger haben.
Bis zum April erhalten Arbeitnehmer die Jahresmeldungen der Sozialversicherungen aus dem Vorjahr. Hier wird unter anderem aufgeführt, welche Rentenbeiträge man in die Rentenkasse eingezahlt hat. Es ist wichtig, diese Dokumente auf Fehler zu überprüfen: sonst drohen Einbußen bei der Rente.
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Bundesbürger noch immer die wichtigste Stütze der Altersvorsorge. Knapp 54 Millionen Menschen zahlen hier Beiträge ein, sogenannte Versicherte ohne Rentenbezug, um später abgesichert zu sein. Kein Wunder, sind doch grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Azubis und Eltern während der Kindererziehung pflichtversichert.
Damit Versicherte die Rente später in voller Höhe erhalten, sollten sie jedoch auch regelmäßig kontrollieren, ob alle Daten korrekt gemeldet wurden. Und hierfür bieten sich die jährlich versendeten Jahresmeldungen zur Sozialversicherung an. Diese Jahresmeldungen müssen bis spätestens Ende April an die Arbeitnehmer versendet werden. Und definitiv ist es ein Fehler, die Dokumente einfach wegzulegen oder abzuheften, ohne vorher einen Blick darauf geworfen zu haben.
Millionen Deutsche nutzen vermögenswirksame Leistungen nicht, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten. In der Summe lassen sie sich so 1,6 Milliarden an staatlicher Förderung entgehen. Oft werden Verträge gar nicht oder falsch abgeschlossen.
Wer in Deutschland eine zusätzliche Vorsorge aufbauen will, kann dies auch mit Hilfe sogenannter vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz tun. Ein entsprechender Anspruch ist oft im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Und das kann durchaus attraktiv sein, weil der Staat den Vermögensaufbau fördert.
Wenn sich Trickbetrüger Zugang zur Wohnung verschaffen, zahlt die Hausratversicherung oft nicht für den entstandenen Schaden. Dabei sind häufig ältere Menschen Opfer derartige Übeltäter. Die Kriminellen geben sich als Handwerker, Elektriker oder Stromzähler-Kontrolleure aus: Und schon sind Wertsachen oder Bargeld verschwunden.
Wer die Regionalzeitungen liest, wird schnell mit den üblen Maschen von Trickbetrügern konfrontiert. Aktuellstes Beispiel: Die Braunschweiger Zeitung berichtet am Montag von einer Rentnerin, die auf die Machenschaften zweier angeblicher Handwerker reingefallen ist.
Die Betrüger riefen die Dame mehrmals an, gaben sich als Mitarbeiter der lokalen Wasserwerke aus und behaupteten, dass in ihrer Wohnung ein defektes Rohr repariert werden müsse. Die Frau glaubte ihnen – und sah sich letztendlich um Bargeld und Wertsachen im Wert von fast 15.000 Euro erleichtert, nachdem sie die Männer in ihre Wohnung gelassen hatte.
Riester-Verträge lassen sich problemlos beitragsfrei stellen, wenn man Probleme hat die Prämien zu bedienen, hat das einige Vorteile. Dabei sollte man aber darauf achten, wie sich der Vertrag mit dem Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins verhält.
Wer seine Riester-Beiträge nicht bedienen kann oder mit seinem Vertrag hadert, der muss seine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht gleich kündigen. Stattdessen empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann nämlich kann man mit den Beitragszahlungen pausieren, aber Steuervorteile und Zulagen bleiben erhalten. Das geht recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherer.
Das Jahr 2018 hat soeben begonnen – und viele Menschen starten mit guten Vorsätzen in das neue Jahr. Wie wäre es zum Beispiel damit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um im Herbst des Lebens besser versorgt zu sein? Hier hat der Gesetzgeber einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, damit auch Geringverdiener mehr von ihrer Altersvorsorge haben.
Zum Jahresanfang 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Doch anders als es der Name suggeriert, betreffen die darin festgeschriebenen Änderungen nicht nur Betriebsrenten, sondern auch andere Formen der Altersvorsorge. Ein wichtiger Baustein ist hierbei, dass es sich auch für Geringverdiener mehr lohnen soll, zusätzliche Vorsorge zu betreiben.
Möglich macht dies ein neuer Grundfreibetrag, der Erleichterungen bietet, wenn Senioren im Ruhestand nur eine kleine gesetzliche Rente beziehen. Sie dürfen künftig mehr von ihrer Privatvorsorge behalten, sollten sie auf Sozialleistungen im Alter angewiesen sein. Dieser Grundfreibetrag gilt für Riester-, Basis- und Betriebsrenten.
In konkreten Zahlen: Erhält der Ruheständler Leistungen aus der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, aus gesetzlicher Erwerbsminderung oder aus der Kriegsopferfürsorge, darf er 100 Euro im Monat aus seiner Privatvorsorge zusätzlich behalten, ohne dass diese Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Der Betroffene darf sogar weitere 30 Prozent für sich behalten, wenn diese 100 Euro Monatsrente überstiegen werden. Bei einer monatlichen Betriebs, Riester- oder Basisrente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro).
Es gibt also gute Gründe, auch mit kleinem Geldbeutel vermehrt vorzusorgen. Welche Arten der Altersvorsorge sich tatsächlich lohnen, kann ein Beratungsgespräch klären.