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Wie können Eltern ihre Kinder gegen bleibende Gesundheitsschäden absichern? Viele Experten raten zu einer Invaliditätsversicherung – sie bietet unabhängig von der Ursache für die Beeinträchtigung Schutz. Eine Unfallversicherung zahlt hingegen nur, wenn auch tatsächlich ein Unfallereignis die Verletzung bewirkt hat.
Seit Freitag, den 13.06.2014, ist ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Wer im Internet kauft oder verkauft, muss sich auf neue Regeln bei Widerruf, Versand oder Bezahlung einstellen.
Viele Deutsche nutzen die Möglichkeit, Waren unkompliziert im Internet zu bestellen und zu bezahlen. Seit Freitag, den 13.06.2014, gelten dafür neue Regeln.
Wer beispielsweise von einem im Netz getätigten Kauf zurücktreten will, muss ab sofort seinen Widerruf ausdrücklich erklären. Das einfache Zurücksenden der Waren reicht nciht mehr aus, um vom Kauf zurückzutreten. Ein Widerruf ist über E-Mail, Telefon oder über Online-Formulare möglich. Anwälte raten, der Rücksendung ein entsprechendes kurzes Schreiben beizufügen.
Die Kosten für die Rücksendung trägt künftig der Verbraucher. Wird die Ware allerdings falsch geliefert oder ist defekt, trägt weiterhin der Händler die Kosten für die Rücksendung.
Zudem setzt das neue Verbraucherecht eine Rückzahlungsfrist fest: Innerhalb von 14 Tagen muss der Betrag zurücküberwiesen werden. Eine Auszahlung mit Gutscheinen oder Gutschriften ist nicht mehr möglich. Das neue Verbaucherrecht sieht vor, dass die Rückzahlung mit demselben Zahlungsmittel zu erfolgen hat.
Die Urlaubszeit steht vor der Tür – viele Bundesbürger werden spätestens im Juli wieder ihre Koffer packen, um in den wohlverdienten Sommerurlaub aufzubrechen. Doch auch in fernen Gefilden sollte der Schutz des Eigentums nicht vernachlässigt werden. Gerade die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen sind überproportional von Wohnungseinbrüchen betroffen.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt 149.500 Wohnungseinbrüche begangen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) diese Woche bekannt gab. Das bedeutet, alle dreieinhalb Minuten verschaffen sich Kriminelle unbefugt Zugang zu einer fremden Wohnung. Aber nicht nur hierzulande haben die Einbrecher Hochkonjunktur.
Eine Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass gerade in den beliebtesten Urlaubsländern der Bundesbürger die Zahl der Wohnungseinbrüche hoch ist. Europaweiter Spitzenreiter war 2012 mit 240.846 Einbrüchen Italien, gefolgt von England und Wales (227.280 gemeldete Einbrüche), Deutschland (144.117), Frankreich (135.402), Spanien (126.422) und der Türkei (113.772). Dass die Täter ermittelt werden, ist allerdings unwahrscheinlich – weniger als 20 Prozent aller Einbrüche werden aufgeklärt.
Hausratversicherung zahlt bei Einbruch in verschlossenes Hotelzimmer
Vor einem Einbruch ist also auch das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung im Ausland nicht sicher. Aber welche Versicherung zahlt, wenn in die Urlaubsunterkunft eingebrochen wird? In der Regel reicht hierfür eine gute Hausratversicherung aus. Bedingung ist jedoch, dass der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag inbegriffen ist.
Versichert ist bei der Außenversicherung der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das bedeutet: nur wenn die Tür des Zimmers oder der Wohnung zum Tatzeitpunkt zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte – üblich sind hierbei 90 bis 360 Tage. Die Schadenssumme ist in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Welche Versicherungen für den Urlaub noch sinnvoll sind, kann ein Beratungsgespräch klären!
Endlich ist es soweit: in wenigen Tagen wird die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien angepfiffen. Viele Fans werden dann wieder schwarz-rot-goldene Flaggen an ihrem Auto befestigen, um die deutsche Nationalmannschaft zu unterstützen. Aber Vorsicht: Fan-Flaggen am PKW gefährden unter Umständen den Schutz durch die Kfz-Versicherung!
Wenn Jogi und seine Jungs in Brasilien den vierten Weltmeistertitel für Deutschland anstreben, wollen auch die Fans hierzulande ihre Unterstützung zeigen. Deshalb werden wieder viele Autofahrer kleine schwarz-rot-goldene Fähnchen am Auto befestigen. Ob an den Seitenscheiben angebracht oder quer über die Motorhaube gespannt, erfreuen sich die Autofahnen bei Fußballfans großer Beliebtheit.
Fan-Flaggen am Auto sind nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt
Ganz ungefährlich ist die Sache allerdings nicht. Denn für hohe Geschwindigkeiten sind die instabilen Plastikstiele der Fahnen nicht ausgelegt, wie eine Versicherung warnt. Vor Autobahnfahrten sollten die Fan-Fähnchen deshalb unbedingt vom Auto entfernt werden. Wer ansonsten nicht auf die Flaggen verzichten will, der muss dafür Sorge tragen, dass sie sicher am Fahrzeug befestigt sind und die Sicht des Fahrers nicht behindern.
Aber Vorsicht: Bricht die Fahne während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, haftet in der Regel der Fahrer des beflaggten Fahrzeuges. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann hingegen eine Leistung verweigern, weil ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.
Besonders kritisch ist ein solcher Schaden dann, wenn eine fremde Person durch das Accessoire verletzt wird. Sollte der Geschädigte einen bleibenden Schaden davontragen, summieren sich die finanziellen Forderungen schnell auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag. Dann muss der Fahrer etwa für Schmerzensgeld, lebenslange Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen. Deshalb gilt: auch im WM-Fieber ist Verkehrssicherheit unbedingt Pflicht!
Samba olé! In Deutschland herrscht bereits Vorfreude auf die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Ab dem 12. Juni rollt der Ball – dann wird es in deutschen Städten wieder heiß hergehen, wenn sich die Fans zum Public Viewing einfinden und so mancher Autokorso seine Runden dreht.
Nur die Hausratversicherer schauen dem Ereignis mit gemischten Gefühlen entgegen. Wie die Tageszeitung Welt berichtet, steigen vor derartigen Turnieren auch die Schadensfälle zu Hause deutlich an. So mancher Flachbildfernseher fällt unerwartet von der Wand oder ein Wasserschaden sorgt dafür, dass ein neues TV-Gerät her muss. Auch bei Smartphones werden deutlich mehr Schäden gemeldet.
Auswertungen von Verträgen haben ergeben, dass der Großteil der Schäden in der Hausratversicherung auf Vandalismus und Diebstahl zurückzuführen ist. Die steigenden Schadensummen sind auch auf die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt zurückzuführen.
2012 erreichten die Kosten für Einbruchschäden einen neuen Rekord: Durchschnittlich 3.300 Euro Schaden verursachte ein Einbruch. Die hohen Schäden sind dabei auch die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt mit Smartphones, Tablet-PCs und Laptops zurückzuführen.
Diese seien leichter wiederzuverkaufen und deshalb für Einbrecher neben Schmuck und Bargeld besonders attraktiv.
Der Auswertung zufolge sind Menschen in den Ballungsgebieten – genannt werden Hamburg und Berlin – besonders gefährdet, einem Einbruch zum Opfer zu fallen.
Am stärksten betroffen ist die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (29,7 Prozent) sowie die 40- bis 49-Jährigen (25,1 Prozent). Auf Personen, die über 70 Jahre alt sind, entfallen lediglich 6,3 Prozent der Schadensmeldungen.
Sicherheitstipps, um Einbrechern ihr Handwerk zu erschweren
Experten von Polizei und Versicherungen stellen immer wieder Tipps zusammen, die helfen sollen, Einbrüche zu vermeiden:
Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
Anwesenheit signalisieren: Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen.
Keine Experimente: Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie an Außenverstecken deponieren.
In Sicherungstechnik investieren, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen.
Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit.
Bei Abwesenheit vorsorgen: Den Briefkasten leeren lassen, Licht und Rollläden durch Zeitschaltuhren steuern.
Weitere Schadensursachen
Mit 22 Prozent der Schadensmeldungen ist Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) die zweitgrößte Gefahr für den persönlichen Hausrat. Schäden durch Leitungswasser folgen mit 21,6 Prozent. An vierter Stelle stehen Sturm und Hagel stehen mit 8,1 Prozent. Eher selten: Elementarschäden – etwa in Folge von Hochwasser – mit 0,3 Prozent.
Am 12. Mai wird alljährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Und tatsächlich ist dies ein Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient hat. Denn in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage, wie hilfsbedürftige Menschen auch in Zukunft würdevoll betreut werden können.
Laut Statistischem Bundesamt sind aktuell mehr als 2,34 Millionen Bundesbürger auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, bedeutet das nicht nur für den Betroffenen eine enorme Einschränkung, sondern auch für die Angehörigen. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut, wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Oft bedeutet das Einbußen bei Job und Karriere.
Auch die finanzielle Belastung ist für die Betroffenen hoch. Sollte der Pflegebedürftige stationär betreut werden müssen, reicht das Geld oftmals nicht aus. Wie der Barmer GEK Pflegereport errechnete, kostete ein Heimplatz im Jahr 2012 zwischen 1.622 Euro im Monat (Sachsen-Anhalt in Pflegestufe I) und stolzen 3.263 Euro (Nordrhein-Westfalen in Stufe III). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt maximal die Hälfte davon. Was viele nicht wissen: Kinder sind laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern zum Pflegefall werden.
Private Pflegevorsorge kann sich auszahlen!
Doch was kann man tun, um das finanzielle Pflegerisiko abzusichern? Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Pflegevorsorge:
Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann an Angehörige ausgezahlt werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Oder man verwendet es für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Der Vorteil: wofür der Patient das ausgezahlte Geld letztendlich ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Bei einer Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherer die verbleibenden Kosten im Pflegefall, die nicht durch den gesetzlichen Pflegeschutz gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe. Entscheidend für die Auszahlung sind die jeweiligen Rechnungsbeträge für Pflegeleistungen, die der Versicherung vorzulegen sind, sowie das Urteil des Arztes. Nachteil dieser Versicherungssparte: Gerade wenn Angehörige eine Person pflegen und keine Betreuung im Heim stattfindet, ist der Nachweis über die Pflegekosten schwer zu führen.
Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden.
Pflegepolicen staatlich förderbar
Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit dem 01. Januar 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Der Schutz bleibt nur jenen Menschen verwehrt, die bereits eine Pflegestufe haben.
Doch die breite Absicherung ist zugleich ein Nachteil dieser Policen. Weil die Versicherer jeden Bundesbürger ohne Risikoaufschlag versichern müssen, sind die Tarife teils teurer als eine „herkömmliche“ Pflegeversicherung. Aber welche Police ist nun die richtige für mich? Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – schließlich geht es beim Thema „Pflege“ auch immer um die Würde des Menschen!
Seit Wochen lockt das schöne Frühlingswetter ins Freie. So mancher lässt da das Auto in der Garage stehen und schwingt sich aufs Fahrrad, um zur Arbeit zu radeln oder Erledigungen zu machen. Aber Vorsicht: Wenn die Radfahrer ausströmen, sind auch Langfinger unterwegs!
Autofahrer, aufgepasst! Am 01.05.2014 tritt für die Flensburger Verkehrssünderdatei ein neues Punktesystem in Kraft. Doch was ändert sich für die Verkehrsteilnehmer? Dies zeigt der kurze Überblick.
Ein neues Punktesystem regelt ab dem 01. Mai, mit welchen Strafen Verkehrssünder Weiterlesen
Der Winter war besonders milde und mancher Frühlingstag lockte mit sommerhaften Temperaturen. Was viele Menschen freut, hat jedoch eine Kehrseite: Zecken können sich bei diesen Bedingungen besonders gut ausbreiten. Vielerorts warten die ungebetenen Blutsauger bereits auf ihre Opfer. Wie kann man sich vor den Plagegeistern schützen? Weiterlesen