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Die neusten Nachrichten!

Im Alter noch eine eigene Wohnung oder Immobilie erwerben? Für viele Senioren bleibt das kein Traum. Wenn sich Golden Ager auf dem Wohnungsmarkt umsehen, dürfen sie die Altengerechtigkeit des Wohnraums allerdings nicht vernachlässigen!

 

Laut einer Studie der GFK-Marktforschung verwendet jeder dritte Bundesbürger mit entsprechendem Vertrag die Auszahlung seiner Lebensversicherung für die eigenen vier Wände. Entweder wird mit dem Geld das Haus abbezahlt, die Wohnung renoviert oder sogar eine neue Immobilie erworben. Weil aber die meisten Menschen schon etwas betagter sind, wenn sie ihre Lebensversicherung in Anspruch nehmen, sollten sie dabei das altengerechte Wohnen nicht aus den Augen verlieren! Selbst die schönste Wohnung wird zum Ärgernis, wenn man sich in ihr nicht mehr richtig bewegen kann.

 

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Für das Jahr 2015 haben mehrere gesetzliche Kassenanbieter Beitragssenkungen in Aussicht gestellt. Aber schon bald könnten die Beiträge wieder steigen, sollten die Milliarden-Reserven der Krankenkasse aufgebraucht sein. Die Höhe des Beitrages ist keineswegs das einzige Kriterium für die Wahl einer Krankenkasse!

 

Ab dem kommenden Jahr können die Krankenkassen ihre Beiträge selbst bestimmen, denn mit Inkrafttreten der schwarz-roten Gesundheitsreform erhalten die gesetzlichen Anbieter ihre Beitragsautonomie zurück. Und tatsächlich werden Millionen Versicherte vorerst profitieren. Wie die Rheinische Post heute berichtet, wollen sieben Krankenkassen ihren Beitragssatz Weiterlesen

In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen: jeder fünfte Bundesbürger ist laut Statistischem Bundesamt älter als 60 Jahre. Die Versicherungswirtschaft hat sich mittlerweile auf die Bedürfnisse der „Generation Gold“ eingestellt und bietet spezielle Seniorentarife an.

 

Wird in den Medien über die Alterung der Gesellschaft berichtet, überwiegen oft die negativen Aspekte. Von steigenden Gesundheitskosten, Pflegebedürftigkeit und Demenz ist in Nachrichten und Talkshows die Rede. Doch dies ist bestenfalls die halbe Wahrheit. Noch nie zuvor in der Geschichte war die Wahrscheinlichkeit für Senioren größer, ein langes und erfülltes Leben zu führen!

 

Von dem Lebensglück der Senioren zeugen auch viele Studien. So gaben bei einer forsa-Umfrage beispielsweise 70 Prozent der 75jährigen an, dass sie mit ihrem Sexualleben Weiterlesen

Rentenanpassung 2014: Mehr Geld für Ruheständler

 

Zum 01. Juli 2014 werden die Renten angepasst – zumindest in diesem Jahr ist das eine gute Nachricht für Ruheständler. Denn im Osten steigen die Renten um genau 2,53 Prozent, im Westen um 1,67 Prozent, wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin bekanntgab.

 

Für die gut 20,5 Millionen Rentner gibt es ab dem 01. Juli 2014 mehr Geld. Denn dann steigen die Altersbezüge in West- und Ostdeutschland, wenn auch erneut unterschiedlich. Im Osten werden die Zahlungen Weiterlesen

Bauboom in Deutschland: Im vergangenen Jahr sind erneut deutlich mehr Wohnungen genehmigt worden als im Jahr zuvor. Bauherren sollten sich allerdings auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen.

 

In vielen Städten explodieren die Mieten, die Menschen fürchten die Verdrängung aus ihrem geliebten Wohnumfeld. Kein Wunder also, dass immer mehr Bundesbürger den Bauhelm aufsetzen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen: der Bauboom auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit Jahren ungebrochen.

 

Im vergangenen Jahr wurden 12,9 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden mit. Insgesamt wurden 270.400 neue Wohnungen genehmigt, was der höchste Stand seit 10 Jahren ist. Doch nicht nur die Wohnungsknappheit in vielen Städten lässt die Menschen zu Bauherren werden. Begünstigt wird der Bauboom auch durch die historisch niedrigen Zinsen. Am deutlichsten legten 2013 die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser mit einem Plus von 22,3 Prozent zu.

 

Doch wer zu Maurerkelle und Mörtel greift, trägt auch viel Verantwortung. Kommt ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden, haftet in der Regel der Häuslebauer. Dies gilt auch dann, sollten fremde Firmen wie Architektenbüros oder Bauhandwerker mit Arbeiten beauftragt werden. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig. Werden Menschen verletzt, etwa weil ein Gerüst falsch gesichert ist, können die Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen.

 

Der Beitrag für die Versicherung richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausumme. Doch die Leistungen bei solch einer Bauherren-Haftpflicht sind von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden. Nicht jeder Tarif bietet auch Schutz für Sachschäden wie Erdrutsch oder der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit.

 

Kleinere Bauarbeiten wie der Ausbau des Dachstuhls sind mitunter durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro, 100.000 Euro oder sogar unbegrenzt, so dass in diesem Fall keine extra Bauherren-Haftpflicht nötig ist. In welchem Umfang das Bauherren-Risiko abgedeckt ist, muss aber im jeweiligen Versicherungsvertrag nachgelesen werden.

 

Zusätzlich zu einer Haftpflicht bietet sich eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung an. Diese Policen leisten bei Schäden am Bau, die dem Bauherren selbst entstehen: etwa wenn eine Wand einfällt oder ein Blitzeinschlag die Elektrik beschädigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat entschieden: Verliert ein Mieter seinen Ersatzschlüssel, können Wohnungsbesitzer nur dann die Kosten für den Austausch der Schließanlage geltend machen, wenn diese tatsächlich komplett ausgetauscht wurde.

 

Vor Gericht wurde der Fall eines Mieters verhandelt, der bei der Wohnungsübergabe seinem Vermieter lediglich einen Schlüssel zurückgeben konnte und nicht -wie im Übergabeprotokoll vorgesehen- zwei. Den anderen Schlüssel hatte er verloren. Der Vermieter informierte daraufhin die Hausverwaltung und Wohnungseigentümerschaft und verlangte die Kosten für den Austausch der Schließanlage, der aus Sicherheitsgründen erforderlich sei. Bis heute hat der angeklagte Mieter diesen Betrag nicht gezahlt. Aber auch die Schlösser wurden bisher nicht ausgetauscht.

 

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Der Winter hat uns in diesem Jahr milde Temperaturen beschert, vielerorts sind sogar schon die ersten Frühlingsblumen sichtbar. Was Spaziergänger und Kälte-Muffel freut, hat für Allergiker allerdings bittere Konsequenzen: 2014 werden sie wohl besonders oft schniefen und weinen müssen!

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Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme bestehen oder schon vorher bestanden, berücksichtigt. Für diese müssen Versicherte zusätzlich einen sogenannten Risikozuschlag zur Versicherungsprämie zahlen. Allerdings müssen sie diesen zusätzlichen Betrag nicht ein Leben lang zahlen, wenn die Krankheit ausgeheilt ist. Das gilt vor allem auch für mögliche Fehldiagnosen.

 

Grundsätzlich sind Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung dazu gedacht, auch jenen Versicherten, die bereits eine Krankheit haben, einen allumfänglichen Versicherungsschutz bieten zu können. Meist wird ein Risikozuschlag bei Krankheiten erhoben, die dauerhaft behandlungsbedürftig sind, z.B. chronische Erkrankungen, oder bei denen die Gefahr besteht, dass diese wiederkehren könnten. Solche typischen Erkrankungen sind z.B. Allergien, Bluthochdruck und Stoffwechselerkrankungen, aber auch Übergewicht oder Verdauungsstörungen.

 

Risikozuschläge überprüfen lassen

 

Nicht immer – und vor allem nicht dauerhaft – ist ein zunächst erhobener Risikozuschlag auch gerechtfertigt. In einigen Fällen ist eine Krankheit längst ausgeheilt oder fehlerhaft diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung damit letztlich bedeutungslos für den Versicherungsvertrag geworden, haben Versicherungsnehmer laut § 41 VVG das Recht, dass ihr Krankenversicherer den Risikozuschlag überprüft und herabsetzt. Erforderlich ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis.

 

Übrigens: Auch wenn man den Tarif in der eigenen Krankenversicherung wechseln will, etwa wegen zu hoher Beiträge, wandern Risikozuschläge mit. Daher sollte man die Zuschläge bereits vor einem Wechsel dahingehend überprüfen, ob sie reduziert werden können oder gar ganz entfallen würden. Bleiben Risikozuschläge bestehen, muss man insbesondere beim Tarifwechsel darauf achten, welche Leistung man für welche Versicherungsleistung bekommt, um nicht schließlich benachteiligt zu sein. Es ist grundsätzlich besser, einen Risikozuschlag anzunehmen und dann vollständig versichert zu sein.

Die Bundesbürger lassen Geld liegen! Wie aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, nutzen nur etwas mehr als 70 Prozent der Riestersparer die staatliche Förderung. Oftmals ist es Unwissenheit, die zu Einbußen führt, denn staatliche Zuschüsse müssen regelmäßig beantragt werden.

 

Die Deutsche Rentenversicherung hat neue Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt, und die Ergebnisse lassen aufhorchen. Zwar hatten im Jahr 2010 weit über 14.3 Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Aber nur knapp 10.238 Millionen Sparer ließen sich die staatliche Förderung auszahlen. Das verwundert, verschenken doch viele Menschen bares Geld. Aktuellere Zahlen liegen der Rentenversicherung noch nicht vor, da der Zeitraum für die Beantragung zwei Jahre beträgt.

 

Vertrag ruhend stellen statt kündigen

 

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Mopedfahrer, aufgepasst! Ab dem 01. März darf nur noch auf die Straße, wer das neue schwarz-weiße Versicherungskennzeichen hat. Zu diesem Stichtag verliert das alte Krad-Kennzeichen seine Gültigkeit.

 

Mofas und Motorroller erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Vielerorts sind die kleinen Flitzer zu sehen, sei es als elegantes Stadtgefährt im Stil der 50er Jahre oder als sportliches Krad. Spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen werden die Schmuckstücke wieder unzählige Straßen bevölkern.

 

Doch wie jedes Jahr müssen die Fahrzeughalter zum Stichtag 01. März ihren Haftpflichtschutz erneuern. Dann verliert das bisherige grün-weiße Nummernschild seine Gültigkeit und fortan sind schwarz-weiß die Farben der Saison. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht auf die Straße. Auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor besteht Pflicht zur Kennzeichnung.

 

Wer die Wechselfrist versäumt, riskiert viel. Bei einem Unfall müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dann sitzt man schnell auf einem sechsstelligen Schuldenberg, sollte eine fremde Person schwer verletzt werden und dauerhafte Gesundheitsschäden erleiden.

 

Darüber hinaus sei Mopedfahrern der Abschluss einer Unfall- und Teilkaskoversicherung empfohlen. Gerade Kleinkrafträder sind oft in Unfälle verwickelt und werden häufiger noch als andere Fahrzeuge gestohlen. Hier gilt es finanziell vorzusorgen. Dann steht dem Ausflug mit dem Zweirad nichts mehr im Wege!