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Wer eine Versicherung abschließt, bekommt oft zum Versicherungsschutz noch jede Menge Papier. Was aber ist wie lange aufzuheben? Hierüber informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).
Am wichtigsten von allen Versicherungsunterlagen ist die Police bzw. – synonym – der Versicherungsschein. Denn dieses Papier begründet den Anspruch auf die Versicherungsleistung. Deswegen sollte die Police mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufbewahrt werden.
Aber auch nach Ablaufen der Vertrags sollte man nicht zu vorschnell mit dem Schredder sein – selbst dann nicht, wenn eine Leistung nach Ablauf des Vertrags ausgezahlt wurde (wie zum Beispiel bei manchen Lebensversicherungen).
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren-WGs Anrecht auf Leistungen der Behandlungspflege haben: auch wenn es sich um einfache Tätigkeiten wie die Vergabe von Medikamenten und das Anziehen von Thrombosestrümpfen handelt. Eine Krankenkasse hatte sich zuvor geweigert, für die ambulanten Pflegedienste zu zahlen, die gewöhnlich derartige Aufgaben in den Einrichtungen übernehmen.
Senioren- und Demenz-Wohngemeinschaften boomen! Hunderte derartige Einrichtungen sind in den letzten Jahren bundesweit entstanden. Und das aus gutem Grund. Sie bewahren ältere Menschen davor, ins Pflegeheim zu müssen. Stattdessen teilen sie sich eine WG, haben eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Zimmer und zusätzliche Gemeinschaftsräume. So können sie gemeinsam kochen, plaudern und die Freizeit gestalten, während die Bewohnerinnen und Bewohner doch ein Stück Autonomie wahren. Betreut werden sie zusätzlich von Personen, die bei der Organisation des Alltags helfen. Die Gruppen in solchen WGs sind oft viel kleiner als in einem Pflegeheim, sodass sie sich individueller aufgehoben wissen.
Aber in welchem Umfang haben diese Menschen auch Anrecht auf Behandlungspflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht wird? Mit dieser Frage musste sich das Bundessozialgericht befassen. Eine bayrische Krankenkasse hatte sich geweigert, den Pflegebedürftigen Leistungen zur sogenannten einfachsten medizinischen Behandlungspflege zu erstatten. Das sind stark vereinfacht Aufgaben, die auch von nicht medizinisch geschultem Personal erbracht werden können, aber auf die dennoch ein Erstattungsanspruch durch die Kassen besteht – sofern ein Arzt die Notwendigkeit hierfür festgestellt hat. Die Grundlagen sind u.a. im 5. Buch Sozialgesetzbuch (SGB 5) festgeschrieben.
Eine EU-weite Reform bewirkt, dass alte Führerscheine in den nächsten Jahren nach und nach ungültig werden. Davon betroffen sind zunächst die alten „Lappen“: Führerscheine auf Papier. Doch auch, wer bereits eine Chipkarte besitzt, muss unter Umständen der Führerschein umgetauscht werden. Betroffen sind über 43 Millionen deutsche Autofahrer.
Bald wird es vorbei sein mit dem Dokument, das gemeinhin als „Lappen“ oder „Fleppen“ bekannt ist. Denn was viele Deutsche nicht wissen: Alte Führerscheine, die noch auf Papier gedruckt sind, verlieren in den kommenden Jahren ihre Gültigkeit. Grund ist eine Reform der EU: künftig soll es auf europäischem Gebiet innerhalb der EU-Grenzen einheitliche Führerscheine geben, die jeder Polizist bzw. jede Polizistin auch sofort als solchen erkennen kann. Denn bisher herrschte hier oft Chaos. Vor allem Fälschungen solcher Dokumente waren nicht leicht zu erkennen.
Die Reform erfordert aber, dass viele deutsche Autofahrer ihr altes Dokument umtauschen. Und das sind eigentlich fast alle: 43 Millionen Menschen sind davon betroffen, so informiert aktuell die „Stiftung Warentest“. Weil es aber die Behörden absolut überfordern würde, wenn alle Bürger gleichzeitig ihren Führerschein umtauschen wollen, soll das Ganze gestaffelt ablaufen. Zunächst müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Wann sie aussortiert werden, darüber entscheidet der Geburtsjahrgang:
Ein besonderer Schutz besteht jedoch für Seniorinnen und Senioren. So sind alle vom Umtausch befreit, die vor 1953 geboren wurden. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Menschen ohnehin nicht mehr lange Auto fahren. Eine gewagte These: Immerhin sind viele davon erst 68 Jahre alt oder ein wenig älter. Dennoch profitieren diese erfahrenen Fahrerinnen und Fahrer von einer Art „Bestandsschutz“.
In diesem Jahr ging es Silvester vielerorts ruhiger zu als in anderen Jahren: aufgrund von Corona gab es in vielen Bundesländern und Städten ein Böllerverbot. Aber nicht überall, und so stellt sich für einige Geschädigte wieder die Frage: Welche Versicherung zahlt, wenn durch Knaller und Böller etwas kaputt ging? Achtung: Die Schäden müssen schnellstmöglich gemeldet werden!
Ein bundesweites Verkaufsverbot für Knaller und Feuerwerke, sogar ein Böllerverbot in vielen Städten und Gemeinden: Dieses Silvester ging es vielerorts deutlich ruhiger zu als in Nicht-Corona-Zeiten. Dennoch haben es sich auch zum Jahreswechsel 2021/22 einige nicht nehmen lassen, das neue Jahr mit ordentlich Knallerei und Raketen zu begrüßen. Dass dabei auch wieder einiges kaputt ging, davon künden regionale Polizeimeldungen und Zeitungsartikel. Welche Versicherung aber zahlt bei Silvesterschäden? Ein Überblick.
Haftpflichtversicherung: Wenn Dritte Schaden nahmen
Haben dritte Personen durch eine fehlgeleitete Rakete Schaden genommen, ist es gut eine Privathaftpflicht zu haben. Sie ersetzt die Kosten, wenn zum Beispiel eine Person durch eine fehlgeleitete Rakete verletzt wurde oder der teure Anzug beschädigt. Wer den Schaden jedoch vorsätzlich herbeiführte, etwa auf Menschen mit einer Silvesterrakete gezielt hatte, muss den Schaden in der Regel aus eigener Tasche erstatten. Und in diesem Jahr besonders aktuell: auch wer illegale Böller aus dem Ausland verwendete, kann auf den Kosten sitzenbleiben. Denn die Einfuhr und Verwendung solcher kann als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gewertet werden. Das müssen dann im Zweifel Gerichte klären: Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung, die drohenden Gerichts- und Anwaltskosten aufzufangen.
Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen sind bei Unfallversicherungs-Tarifen meist ausgeschlossen. Doch ist Schlaf als eben so eine Störung zu betrachten?
Ein Versicherter stürzte im Schlaf aus seinem Bett und zog sich Verletzungen zu. Der Verletzte wandte sich dann an seine Unfallversicherung und begehrte Leistungen aus seinem Vertrag.
Die Versicherung aber lehnte ab und berief sich darauf, dass eine Bewusstseinsstörung vorgelegen habe, die eine Leistungspflicht ausschließt.
Das wollte der Versicherte nicht akzeptieren und wandte sich an den Versicherungsombudsmann, der diesen Fall knapp in seinem Tätigkeitsbericht 2020 schilderte.
Der Ombudsmann wies den Versicherer darauf hin, dass Geistes- und Bewusstseinsstörungen als erhebliche Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten betrachtet werden, die auf Krankheit, Alkoholgenuss oder künstliche Mittel zurückzuführen sind. Diesem Verständnis nach, könne Schlaf, der natürliche Erholungsphase des Körpers ist, nicht als ‚Bewusstseinsstörung‘ betrachtet werden. Der Versicherer lenkte daraufhin ein.
Es sind allerdings auch Umstände denkbar, unter denen Schlaf als Bewusstseinsstörung verstanden werden kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein krankhaftes Schlafapnoesyndrom diagnostiziert wurde.
In der Vergangenheit urteilten Gerichte (OLG Bamberg AZ. 1 U 120/10, LG Bayreuth AZ. 23 O 938/09), dass Schlafwandeln als Bewusstseinsstörung im Sinne der Versicherungsbedingungen zu verstehen ist. Ist der Unfall also ursächlich auf das Schlafwandeln zurückzuführen, kann der Versicherer leistungsfrei bleiben.
Vollgelaufene Keller, überspülte Straßen, Feuerwehr und Rettungskräfte im Dauereinsatz: Weite Teile Deutschlands sind von Unwettern mit Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Doch Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen nur, wenn eine Elementarschadendeckung vereinbart ist. Was bei der Schadenmeldung zu beachten ist.
Umgestürzte Bäume, demolierte Autos, überflutete Keller: Vor allem im Süden Deutschlands gleichen sich die Bilder. Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wurde, ein Ast auf das Auto fiel oder eine fremde Person durch herabstürzende Bauteile zu Schaden kam?
Bei Sturmschäden an Häusern kommt die Gebäude- sowie teilweise die Hausratversicherung zum Zuge. Die Gebäudeversicherung deckt unter anderem Schäden durch umgefallene oder abgebrochenen Bäume und Äste sowie abgedeckte Dächer. Als Sturm gilt übrigens im Versicherungssinne, wenn der Wind die Stärke 8 erreicht (mindestens 63 km/h). Bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) kann man in Erfahrung bringen, ob entsprechende Windgeschwindigkeiten zum Schadenszeitpunkt erreicht wurden. Werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, springt die Hausratversicherung ein. Diese übernimmt auch Überspannungsschäden als Folge von Blitzschlag. Bruchschäden an Fenstern und Türscheiben übernimmt die Glasversicherung.
Werden Fahrzeuge durch heruntergefallene Äste oder entwurzelte Bäume beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Sie leistet auch, wenn der Wagen in einer überfluteten Tiefgarage steht. Wer jedoch mutwillig versucht, mit seinem Auto eine überflutete Wegstrecke zu passieren und dabei stecken bleibt, ist nicht von der Teilkasko geschützt.
Der Starkregen sorgte auch für viele überflutete Keller. Was viele Eigentümer nicht wissen: Überflutungen durch Starkregen sind vielfach nicht durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Starkregen gilt wie auch Hochwasser oder Erdbeben als Elementarschaden. Dies kann als Elementarbaustein zusätzlich in die Wohngebäude- und Hausratversicherung integriert werden. So können sich Immobilienbesitzer und Mieter gegen die zunehmenden Gefahren von Naturgewalten zumindest finanziell schützen.
Damit schnell geholfen werden kann, empfehlen Versicherungen und auch Verbraucherverbände folgendes Vorgehen:
Pauschale Angebote von Handwerksleistungen sollten nur in Abstimmung mit der Versicherung unterschrieben werden
Die Deutsche Rentenversicherung hat jüngste Zahlen zur Rente veröffentlicht. Auch wenn diese sich noch auf das Vor-Coronajahr 2019 beziehen, so zeigt sich: Das Geld muss im Ruhestand immer länger reichen. Und das, obwohl die Bürgerinnen und Bürger später in Rente gehen.
Der aktuelle Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung präsentiert seine „neuesten“ Zahlen noch für das Jahr 2019. Und doch lassen sich daran mehrere Langzeittrends aufzeigen. Auf die Statistik aufmerksam macht aktuell die Deutsche Presse-Agentur (dpa-AFX).
Ein Trend: Die Deutschen beziehen immer länger Rente, was auch mit der steigenden Lebenserwartung zusammenhängt. Demnach ist die Renten-Bezugsdauer in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2019 erhielten Männer im Schnitt 18,2 Jahre Rente, das ist binnen Zehn-Jahres-Frist ein Anstieg um 2,4 Jahre. Frauen bekommen sogar noch länger Rente: Bei ihnen kletterte die Bezugsdauer von 20,6 auf 21,7 Jahre. Zu bedenken ist: Hierbei sind neben Altersrenten auch die Renten wegen Erwerbsminderung eingerechnet.
Dass die Bezugsdauer steigt, resultiert aber nicht daraus, dass die Bürgerinnen und Bürger auch zeitiger in Rente gehen würden. Im Gegenteil: Auch hier ist ein Trend nach oben zu beobachten. 2019 gingen Frauen im Schnitt mit 64,5 Jahren in den Alters-Ruhestand: 14 Monate später als zehn Jahre zuvor (63,3 Jahre). Das hat aber auch mit statistischen Sondereffekten zu tun: Dank der Mütterrente hatten erstmals viele Frauen einen Anspruch, die zuvor bei der gesetzlichen Rente leer ausgingen. Bei Männern war der Anstieg nicht ganz so deutlich: Hier kletterte das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn von 63,8 auf 64 Jahre.
Das Geld muss im Alter länger reichen!
Die schöne Botschaft ist: Tatsächlich können sich die Deutschen auf ein immer längeres Leben freuen. Frauen können bis 2030 im Schnitt auf drei zusätzliche Lebensjahre hoffen, Männer gar auf vier, so prognostiziert das „Statistische Bundesamt“. Wer im Jahr 2017 geboren wurde, dem wird bereits eine durchschnittliche Lebenserwartung von 92,9 (Frauen) bzw. 89,8 Jahren (Männer) in Aussicht gestellt. Ursache hierfür sind unter anderem der medizinische Fortschritt, bessere Arbeitsbedingungen sowie eine gesündere Lebensweise der Bevölkerung.
Das bringt aber auch besondere Herausforderungen für die Planung des Lebensabends mit sich. Das Geld muss nämlich schlicht auch länger reichen, wenn man in den Ruhestand gewechselt ist. Die gesetzliche Rente wird hier für viele Seniorinnen und Senioren allein nicht genug sein – zumindest, sofern man seinen Lebensstandard aufrecht erhalten will.
Die längere Lebenserwartung sollte man folglich auch mit Blick auf die private und betriebliche Altersvorsorge berücksichtigen. Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind eine populäre Möglichkeit, das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Aber auch, wer mit Aktien, Fonds, ETFs oder Immobilien vorsorgen will, darf nicht vernachlässigen, dass das Geld länger reichen muss. Ein Tipp: Je zeitiger man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr kann auch angespart werden. Hier können auch Eltern bereits beginnen, den Grundstock für ihre Kinder zu legen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!
Bei einem Wanderurlaub in Italien wurde Hausrat aus dem Van eines Versicherten gestohlen. Die Hausratversicherung aber weigerte sich, den Schaden in voller Höhe zu übernehmen. Wie der Ombudsmann für Versicherungen darüber entschied.
Der Wanderurlaub eines Versicherten in Italien sorgte für Ungemach. So brachen Unbekannte in den Van ein und entwendeten zahlreiche Hausratgegenstände im Gesamtwert von ca. 5.800 Euro. Als der Mann den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend machte, stand erneut Ärger ins Haus. Denn der Versicherer weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Zwar bestand unstreitig Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen. Diebstahl aus Wohnmobilien oder Wohnwagen war laut vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen. Genau darauf berief sich der Versicherer. Der Versicherungsnehmer habe den Van als Wohnmobil zur Übernachtung genutzt. Dass das Fahrzeug als „Personenkraftwagen geschlossen“ zugelassen worden war, beeindruckte den Versicherer anfangs nicht. Die Versicherung argumentierte, dass es entscheidend sei, wie das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt genutzt wurde. Ein Fahrzeug, das über einen eigenen Antrieb verfügt und zum Reisen und Wohnen geeignet ist, gelte als Wohnmobil. Die Einstufung nach der Straßenverkehrsordnung sei nicht relevant.
Obwohl der Versicherte bestritt, in dem Fahrzeug übernachtet zu haben, beharrte der Versicherer auf seiner Sicht. Bot aber – „schnell und unbürokratisch“ – 3.000 Euro Pauschal-Entschädigung an. Das reichte aber dem Urlauber nicht. Er wandte sich an den Versicherungs-Ombudsmann, der über diesen Fall berichtete.
Der Ombudsmann teilte dem Versicherer mit, dass der Van weder nach der einschlägigen EU-Verordnung noch aus der Sicht eines durchschnittlichen und verständigen Versicherungsnehmers ein Wohnmobil darstelle. Dafür fehle es an der erforderlichen Ausrüstung (Tisch samt Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheit, Kochmöglichkeit). Zwar sei es möglich, in dem Fahrzeug zu schlafen, doch nach üblichen Maßstäben könne von ‚Wohnen‘ keine Rede sein.
Schließlich lenkte der Versicherer ein und erstattete 4.339,63 Euro. Die Differenz zu dem Betrag, den der Beschwerdeführer ursprünglich forderte, erklärt sich aus fehlenden Anschaffungsbelegen
Wer weiß, wie junge Menschen wohnen wollen, kann auch Rückschlüsse über deren Vorsorge-Bedarf ziehen. Eine aktuelle Studie zeigt, welche Erwartungen junge Menschen hegen, die heute zwischen 14 und 19 Jahren alt sind.
Single-Tarife in der Privathaftpflicht oder der Hausratversicherung dürften wohl bald Ladenhüter sein. Zumindest dann, wenn es nach den Erwartungen und Wünschen der heute 14- bis 19-Jährigen geht.
Eine Befragung des ‚Instituts für Zukunftspolitik Berlin‘ zeigte, dass die große Mehrheit der Befragten (80 Prozent) zuhause lebt. Über 52 Prozent der jungen Erwachsenen wollen daran so schnell auch nichts ändern. Den Wunsch, so schnell wie möglich auszuziehen, haben 43 Prozent.
Danach gefragt, wie ihr Leben im Alter von 30 Jahren aussehen soll, geben 84 Prozent an, dass sie dann am liebsten mit einer eigenen Familie zusammenleben wollen. Nur 5 Prozent der Befragten wünschen sich ein Leben als Single.
Auch sonst sind die Erwartungen an das künftige Leben recht konkret: Die überwältigende Mehrheit (87 Prozent) der 14- bis 19-Jährigen will mit 30 Jahren in den eigenen vier Wänden leben: 74 Prozent in einem Haus und 14 Prozent in einer Wohnung. Nur knapp jeder Zehnte (9 Prozent) will zur Miete wohnen. Befragte in kleineren Städten und Gemeinden streben mit 81 Prozent noch häufiger als die Bewohner in mittelgroßen Städten (72 Prozent) oder in Großstädten (64 Prozent) ein eigenes Haus an.
Also direkt aus dem Elternhaus ins Eigenheim mit Familie? Das wäre wohl den meisten Befragten am liebsten. Doch wird dabei die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit überschätzt? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die weiteren Ergebnisse der Kurzstudie betrachtet. So gehen beispielsweise 55 Prozent der Befragten davon aus, dass sie im Alter von 30 Jahren über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, Wohneigentum zu erwerben. 35 Prozent geben sich selbst dafür länger Zeit und 4 Prozent sind davon überzeugt, nie über genug Vermögen für Immobilien-Erwerb verfügen zu können.
Wo die künftige Traum-Immobilie hingegen zu finden sein könnte, wissen die meisten ebenfalls schon jetzt: Jenseits der Großstädte. Nur jeder Fünfte (21 Prozent) der heute 14- bis 19-Jährigen will mit 30 Jahren in einer Großstadt leben. 28 Prozent bevorzugen eine mittelgroße Stadt. Jeder Vierte (25 Prozent) möchte in einem Vorort oder Randgebiet einer Großstadt oder mittelgroßen Stadt wohnen. Fast jeden Vierten (24 Prozent) zieht es dagegen später in ein kleines Dorf oder auf einen alleinstehenden Bauernhof oder in ein Haus auf dem Land.
Wie Jugendliche am ehesten Vermögensaufbau betreiben können und welcher Versicherungsschutz auf dem Weg vom ‚Hotel Mama‘ ins Eigenheim empfehlenswert ist, klärt man am besten im persönlichen Beratungsgespräch mit Fachleuten.
Psychische Erkrankungen blieben auch 2020 wichtigste Ursache, weshalb private Berufsunfähigkeitsversicherer eine Rente bewilligen. Das zeigt eine aktuelle Analyse.
Erneut hat das Analysehaus Morgen & Morgen die Daten von privaten Berufsunfähigkeits-Versicherern ausgewertet, um zusammenzutragen, welche die häufigsten Ursachen für die Bewilligung einer BU-Rente sind. Und diese Zahlen helfen, bestehende Vorurteile abzubauen.
Längst sind es nämlich nicht mehr die schweren körperlichen Tätigkeiten, die hauptursächlich für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beruf sind. Kein Wunder, sind doch auch immer weniger Menschen in „Malocher-Berufen“ tätig — auch, wenn viele davon nach wie vor wichtig und unersetzbar sind. Stattdessen rücken auch Jobs in den Fokus, die wenig körperliche Anstrengung erfordern.
Die Top-Ursache: Für 31,88 Prozent aller Versicherten waren 2020 Nervenerkrankungen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Ein leichter Rückgang gegenüber dem letzten Jahr, denn bei der vorherigen Auswertung lag der Wert noch bei 32,66 Prozent. Dabei zeigt sich, dass durchaus auch junge Menschen bereits von psychischen Erkrankungen bedroht sind. In der Generation der Unter-40-Jährigen lag der Anteil bei 32,46 Prozent aller bewilligten BU-Renten.
Andere Ursachen sind aber ebenfalls nicht zu unterschätzen. „Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates“ landen auf Rang zwei: mit 20,33 Prozent der neuen Berufsunfähigkeits-Renten. Hier sind tatsächlich all jene Beschwerden zu verorten, die durch körperlich schwere Arbeit begünstigt werden: Wenn der Rücken nicht mehr mitmacht, die Knie schmerzen, Erkrankungen der Muskeln und Gelenke auftreten etc. Selbst diese entstehen aber nicht allein bei schwerer körperlicher Tätigkeit. Auch, wer lange in unnatürlicher Haltung im Büro sitzt und auf den Bildschirm starrt, kann solche Gebrechen erleiden. Hier kann vorbeugend helfen, den Arbeitsplatz im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements untersuchen zu lassen.
Rang drei belegt ebenfalls eine Ursache, die oft mit Schmerzen, Leid und Zukunftsängsten verbunden ist: 17,77 Prozent der BU-Renten werden aufgrund von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten bewilligt. Unfälle (8,38 Prozent) und Erkrankungen des Herzens (7,03 Prozent) sind weit seltener für das Aus im Beruf verantwortlich.
Laut Morgen & Morgen sind die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Demnach würden sich aktuell rund 267.000 BU-Renten mit einem Volumen von 2,2 Milliarden Euro in der Auszahlung befinden. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen. Im Bestand der BU-Renten mussten die Versicherten im Schnitt mit 44 Jahren ihren Beruf aufgeben: Da hat man einen Großteil der Karriere eigentlich noch vor sich. Es sollte darauf geachtet werden, dass die BU-Rente ausreichend hoch angesetzt wird. Im Schnitt sind 1.000 Euro vereinbart: oft zu wenig, um den Lebensstandard langfristig zu sichern.